Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigensteller bestritten. Der Anzeigensteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die geplante Ausgrenzung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz und dessen anschliessende Psychiatrisierung. Tatsächlich ist der Anzeigensteller aufgrund dieser unglaublichen Intrige seit bald zwei Jahren arbeitslos.
Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür
Amtsmissbrauch
Nötigung
Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigensteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreit. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigensteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigensteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Brief an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die unrechtmässige Entlassung vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Marianna Arquint gibt während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hat, Denise Haberthür hat beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll geführt. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzlich herbeigeführte Ausgrenzung des Anzeigenstellers. Demzufolge haben die beiden Schulhausleiterinnen ihr Amt zum Nachteil des Anzeigenstellers massiv missbraucht.
Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller
Verletzung des Berufsgeheimnisses
Amtsmissbrauch
falsche Anschuldigung
Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö hat den Anzeigensteller genötigt, ein “Coaching” bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigensteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen indirekten Diffamierungen bei seinen Vorgesetzten massiv. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: “Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.” Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller vorsätzlich, sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich “aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigenstellers”, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. Diese Aussage Gutzwillers ist massiv wahrheitswidrig. Der Anzeigensteller war zu keiner Zeit aggressiv und hat nie “massive Drohungen” geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigensteller jemandem gedroht haben soll. Wenn der Anzeigensteller während der beiden Elterngespräche “massive Drohungen” ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Hätte der Anzeigensteller in den beiden Elterngesprächen tatsächlich Drohungen geäussert, wären diese auch in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden.
Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) werden keine “massiven Drohungen gegen über den Eltern” erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigensteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coachings hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigensteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigensteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck “Mobbing” aber von angeblich “massiven Drohungen” ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigenstellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigensteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Beweis: CD 1, Track 8
Tatsächliches zu Gaby Jenö
Amtsmissbrauch
Falsche Anschuldigung
Irreführung der Rechtspflege
Nötigung
Üble Nachtrede
Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigensteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06
Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, dass er gelesen hätte, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten “Drohung” in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigensteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt haben. Mit ihrer Anzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der STAWA gibt sie selber zu, dass der Anzeigensteller sie persönlich nie bedroht habe.
Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigensteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit dem Thema Mobbing in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informieren wollte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher “massiver Drohung” bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist hinterhältig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigensteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigensteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, nicht nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigensteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer böswilligen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigensteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigensteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigensteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.
