Archive for May, 2008

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 1)

Monday, May 26th, 2008

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigensteller bestritten. Der Anzeigensteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die geplante Ausgrenzung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz und dessen anschliessende Psychiatrisierung. Tatsächlich ist der Anzeigensteller aufgrund dieser unglaublichen Intrige seit bald zwei Jahren arbeitslos.

Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür

Amtsmissbrauch

Nötigung

Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigensteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreit. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigensteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigensteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Brief an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die unrechtmässige Entlassung vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.

Marianna Arquint gibt während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hat, Denise Haberthür hat beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll geführt. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzlich herbeigeführte Ausgrenzung des Anzeigenstellers. Demzufolge haben die beiden Schulhausleiterinnen ihr Amt zum Nachteil des Anzeigenstellers massiv missbraucht.

Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller

Verletzung des Berufsgeheimnisses

Amtsmissbrauch

falsche Anschuldigung

Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö hat den Anzeigensteller genötigt, ein “Coaching” bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigensteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen indirekten Diffamierungen bei seinen Vorgesetzten massiv. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: “Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.” Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller vorsätzlich, sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich “aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigenstellers”, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. Diese Aussage Gutzwillers ist massiv wahrheitswidrig. Der Anzeigensteller war zu keiner Zeit aggressiv und hat nie “massive Drohungen” geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigensteller jemandem gedroht haben soll. Wenn der Anzeigensteller während der beiden Elterngespräche “massive Drohungen” ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Hätte der Anzeigensteller in den beiden Elterngesprächen tatsächlich Drohungen geäussert, wären diese auch in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden.

Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) werden keine “massiven Drohungen gegen über den Eltern” erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigensteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coachings hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigensteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigensteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck “Mobbing” aber von angeblich “massiven Drohungen” ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigenstellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigensteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 8

Tatsächliches zu Gaby Jenö

Amtsmissbrauch

Falsche Anschuldigung

Irreführung der Rechtspflege

Nötigung

Üble Nachtrede

Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigensteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06

Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, dass er gelesen hätte, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten “Drohung” in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigensteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt haben. Mit ihrer Anzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der STAWA gibt sie selber zu, dass der Anzeigensteller sie persönlich nie bedroht habe.

Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigensteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit dem Thema Mobbing in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informieren wollte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher “massiver Drohung” bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist hinterhältig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigensteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigensteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, nicht nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigensteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer böswilligen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigensteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigensteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigensteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 2)

Monday, May 26th, 2008

Tatsächliches zu Thomas Baerlocher

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.

Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die falschen Anschuldigungen Baerlochers lösen bei der Vormundschaftsbehörde eine Reaktion aus, die den Anzeigensteller erneut unter Druck gesetzt hat. Baerlocher Schreiben diffamiert den Anzeigensteller vorsätzlich und ist massiv wahrheitswidrig und hat nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik.

“Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.”

Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06

Mit dem Schreiben vom 7.7.06 weckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.

Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06

“Von ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.”

In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung der Anzeigensteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Das Appellationsgericht hat in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu betrachten waren. Allerdings bestätigt Baerlocher, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigensteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass alle Beteiligten den Anzeigensteller psychisch massiv unter Druck setzten, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigensteller völlig gesund ist und nur durch eine willkürliche Freistellungsverfügung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigensteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.

Tatsächliches zu Hans Georg Signer

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Hans Georg Signer hat den Anzeigensteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigensteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigenstellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hat. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigensteller bei seinem Anruf genau zum “richtigen” Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigensteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigensteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich “aufgewühlten und verzweifelten Eindruck” hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigensteller zu jeder Zeit vorsätzlich ins Leere laufen lassen und diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigensteller vom 7.7.06 sah Signer ursprünglich “wenig bis gar keine Gefahr”, die vom Anzeigensteller ausging.

Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06

Der von Signer erwähnte “fürsorgerische Aspekt” ist als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit hat Signer vorsätzlich versucht, den Anzeigensteller zu nötigen, eine schwere Pflichtverletzung zu begehen und sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigensteller zu “motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben”. Das intransparente Verhalten von Signer hat mit Offenheit, Vertrauen und Fairness nichts zu tun, daher ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.

Es ist aktenkundig, dass der Anzeigensteller Hans Georg Signer mittels E-Mail immer wieder auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer zwar die ausstehenden Mails nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigensteller gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigensteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese ihm von Signer aber nur häppchenweise gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.

Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06

Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigenstellers und damit nicht befugt, dem Anzeigensteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen kaum dem Datenschutz. Es hätte zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigensteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigensteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei Mütter mit dem Anzeigensteller besprochen.

Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigensteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Marc Meier

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 eindeutig wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15

Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigensteller zum ultimativen Albtraumerlebnis wurde. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigensteller angeblich von verschiedenen Personen “als bedrohlich empfunden” wurde. Obwohl der Anzeigensteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigensteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.

Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:

“Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.”

Der Hinweis “mittels FFE” ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller vorsätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte ihm der Psychiater am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er den Anzeigesteller in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren müsse. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 14

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanziert, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun identifiziert. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung. Da der Anzeigensteller nicht im geringsten ahnen konnte, was überhaupt mit ihm gespielt wurde, sprach dieser nichts ahnend von einem “Sandkastenspiel”. Heute ist dem Anzeigensteller klar, dass das Vorgehen der zahlreichen Akteure nur ein einziges Ziel hatte, nämlich die Entfernung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz.

Beweis: CD 1, Track 12

Da der Anzeigensteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 1, Track 9-14

Die Tonaufzeichnung beweist, dass der Anzeigensteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde und nie Drohungen äusserte. Ausserdem beweist das Tondokument eindeutig, dass des Anzeigensteller keineswegs unter einem angeblichem “Verfolgungswahn” leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.

Aufgrund dieser Tatsachen ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigenstellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als “absolut professionell” bezeichnet, ist bösartig und menschenverachtend. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigensteller einen “Verfolgungswahn” anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse kriminell und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot dieses Psychiaters geahndet werden.

Verfahrenskosten:

Der Anzeigensteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigensteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.

Rechtsbegehren:

Der Rekurs des Anzeigenstellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Strafverfahren gegen die Täterschaft sollen wieder eröffnet werden. Der Anzeigensteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise, für eine fundierte Anklage.

Dr. Christoph Eymann deckt die Angeschuldigten

Saturday, May 24th, 2008


“Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Die “subjektiven Wahrnehmungen” der Angeschuldigten

Saturday, May 24th, 2008

Aufgrund der 9 Strafanzeigen von Lehrer H. gegen Gaby Jenö und Konsorten wurden die 9 Beklagten im Jahre 2007 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum aktuellen Basler Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements vernommen. Konsequent stritten die Angeschuldigten sämtliche Fakten ab. Im Lügennetz, welche die Täterschaft um Lehrer H. konstruiert hatte, wurden aber allmählich erste Ungereimtheiten sichtbar, die von Staatsanwältin Eva Eichenberger jedoch mittels einseitiger Einstellungsbeschlüsse vorsätzlich wieder vertuscht wurden.

Schulhausleiterin Marianna Arquint gab zum ersten Mal zu, dass sie wichtige Notizen zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte. Gleichzeitig aber behauptete sie frech, Lehrer H. sei damit einverstanden gewesen.

Richtig ist: Lehrer H. wollte Kopien dieser Notizen, weil sie bestätigten, dass die Gespräche konstruktiv verliefen. Marianna Arquint verweigerte Lehrer H. aber konsequent, diese Notizen zu kopieren.

Schulhausleiterin Denise Haberthür wollte sich nicht mehr daran erinnern, ob beim zweiten Elterngespräch ein Protokoll erstellt wurde. Sie wusste aber noch genau, weshalb die Schulhausleitung in ihrem Brief an die Schulleitung von drastischen Problemen mit Lehrer H. gesprochen habe. Wörtlich meinte sie dazu:

“All diese Probleme wurden uns von vertrauenswürdiger Seite zugetragen, teilweise auch schriftlich.”

Mit dieser Aussage beweist Denise Haberthür, dass es an der Orientierungsschule üblich ist, mittels Eltern-Denunziationen gezielt Lehrpersonen in die Arbeitslosigkeit zu treiben.

Schulhausleiter Benjamin Liebherr behauptete, es hätte zu keiner Zeit Absprachen mit dem von Gutzwiller empfohlenen Team-Supervisor Roger Dreyfus, Herrn Gutzwiller und dem Amtsarzt gegeben.

Richtig ist: Gutzwiller empfahl Lehrer H. eine Psychoanalyse, Gutzwiller brachte Roger Dreyfus als Team-Supervisor ins Spiel und Roger Dreyfus wollte Lehrer H. eine Psychotherapie aufschwatzen..

Rektorin Gaby Jenö gab überraschend zu, dass Lehrer H. sie nie persönlich bedroht habe.

Sie habe als Rektorin aber ausschliesslich ihre Verantwortung gegenüber ihrer Kollegen und auch gegenüber von Herr H. wahrgenommen. Wörtlich steht in den Akten:

“Gemäss vorliegendem Strafverfahren haben Sie Lehrer H. mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender Kündigung konkret in die Arbeitslosigkeit getrieben.”

Antwort von Gaby Jenö: “Nein, das habe ich nicht gemacht.”

Auch der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller war sich anlässlich seiner Befragung keiner Schuld bewusst. Als er gefragt wurde, weshalb er Lehrer H. als potentiellen Gewalttäter dargestellt habe, berief er sich auf seine Schweigepflicht. Als er gefragt wurde, warum er das zweite Gespräch abgebrochen habe, versuchte er mit einer unglaubwürdigen Lügenstrategie seine Haut zu retten. Seine “Wahrnehmung” teilte er folgendermassen mit:

“Dazu muss ich noch ergänzen, dass sich sein Verhalten und seine verbalen Äusserungen und unverbalen Äusserungen an diesen Elterngesprächen, dermassen aggressiv gewesen sind, dass ich das Gespräch abgebrochen habe. Wenn ich Rektor gewesen wäre, hätte ich Sofortmassnahmen ergriffen. Das war dermassen unter der Gürtellinie. Lehrer H. hatte die Fassung verloren. Er wusste nicht mehr, was er machte. Ich kann den Wortlaut nicht mehr genau wiedergeben. Aber es waren massive Bedrohungen gegenüber den Eltern, der Schulhaus- und Schulleitung. Die Drohung bestand darin, dass er die Eltern als Lügner darstellte.”

Richtig ist: Lehrer H. hatte in diesem Gespräch eine aggressive Mutter in ruhigem und sachlichen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass der Inhalt der Strafaufgabe ihrer Tochter die Wahrheit spiegle und damit die “Wahrnehmung” der Mutter nicht mehr glaubwürdig sei.

Personalchef Thomas Baerlocher gab indirekt zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht gebrochen hatte. Er formuliert es mit den Worten:

“Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Peter Gutzwiller, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.”

Indirekt gab Baerlocher auch zu, dass man Lehrer H. zu einer angeblichen “Psychotherapie” nötigen wollte. Wörtlich heisst es:

“Fakt ist, dass es mir und allen darum gegangen ist, dass Herr H. sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetzt.”

Amtsarzt Dr. Marc Meier, der Lehrer H. konsequent die Akteneinsicht verwehrt hatte, behauptete, frech, er habe nie die Absicht gehabt, Lehrer H. die Akteneinsicht zu verweigern. Immerhin offenbarte er zum ersten Mal die Gründe, weshalb Lehrer H. mittels eines Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) aus dem Verkehr hätte gezogen werden sollen. Wörtlich heisst es:

“H. wurde von verschiedenen Personen als bedrohlich empfunden.”

Auch die Aussagen von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler bestätigen, dass vorsätzlich versucht wurde, die Bewegungsfreiheit von Lehrer H. mittels FFE einzuschränken. In den Akten heisst es:

“Die Anklage widerspiegelt das subjektive Erleben von Herrn H. und stimmt nicht mit den Tatsachen überein. Es fand eine normale psychiatrische Exploration statt. Es ging dann aber schon um die Frage der Einweisung. Es ging primär um die Frage eines FFE. Mit einem FFE verbunden ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Meine Vorgehensweise war absolut professionell.”

Auch Ressortleiter Hans Georg Signer gab indirekt zu, Lehrer H. genötigt zu haben, sich krankschreiben zu lassen. Signers Wortwahl lautete folgendermassen:

“Zutreffend ist, dass ich Herrn H. mehrmals versuchte zu motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben.”

Auch bestätigte er seine tendenziösen Briefe an die Staatsanwaltschaft und an die Gesundheitsdienste. In Signers Sprache heisst es:

“Ich habe in sachlicher Art einen objektiven Sachverhalt den zuständigen Amtsstellen zugestellt, der mir zum Schutze aller Involvierten wichtig erschien.”

Fazit: Die Aussagen der 9 Angeschuldigten bestätigen, dass Lehrer H. vorsätzlich mittels unhaltbaren “subjektiven Wahrnehmungen” der Täterschaft massiv psychisch unter Druck gesetzt wurde. Zahlreiche Indizien weisen darauf hin, dass Lehrer H. mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik hätte entsorgt werden sollen. Lehrer H. hat sich aber in sämtlichen Situationen äusserst korrekt und professionell verhalten.

In einer zufällig entstandenen Tonaufnahme, wird das Vorgehen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler eindrücklich dokumentiert. Darin beweist Lehrer H., dass er auch in einer äusserst unangenehmen Situation immer ruhig und anständig bleibt. Das Tondokument zeigt in seiner vollen Objektivität, wie Lehrer H. von einem arglistigen “Notfallpsychiater” massiv provoziert wird. Dabei wird nicht das subjektive Erleben von Lehrer H. sichtbar, sondern die äusserst brisante objektive Wahrheit. Da die Tonaufnahme dem Zufall zu verdanken ist und ausschliesslich der Wahrheitsfindung dient, dürfte es der Rekurskammer des Basler Strafgerichts gut anstehen, das brisante Beweismaterial vollumfänglich zu würdigen.

Die psychologischen Übergriffe des Dr. Markus Spieler (1. Teil)

Saturday, May 24th, 2008

Lehrer H. hat mir vor etwa einem Jahr eine CD zugeschickt, die in ihrer Brisanz absolut gravierend ist. Auf der CD ist zu hören wie Lehrer H. Klavier spielt und dazu singt. Plötzlich läutet es an seiner Haustüre, Lehrer H. bricht sein Klavierspiel ab und öffnet die Tür. Polizist Daniel Aebersold und Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler betreten die Wohnung von Lehrer H.. Nach der Aufnahme der Personalien nimmt Dr. Markus Spieler Lehrer H. in die Zange. Polizist Daniel Aebersold hält sich bereit, falls Lehrer H. ausrastet. Die Analyse dieses Tondokuments ist erschütternd. Ein Notfallpsychiater pervertiert offensichtlich seine Aufgabe in einer menschenverachtenden Art und Weise. Statt Lehrer H. zu helfen, versucht Dr. Markus Spieler Lehrer H. vorsätzlich in die Ecke zu treiben. Zum Glück bleibt aber Lehrer H. immer ruhig und korrekt und lässt sich von Dr. Markus Spieler nicht provozieren.

Dieses zufällig entstandene Tondokument entlarvt die Doppeldeutigkeit des Fachterminus “Krisenintervention”.

Es muss davon ausgegangen werden, das Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. zu nötigen, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik zuzustimmen. Dies wird auch aus dem Bericht Dr. Markus Spielers an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger ersichtlich. Völlig aus der Luft gegriffen behauptet Dr. Markus Spieler darin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun “identifiziert” und leide sowohl an einem “Verfolgungswahn” und als auch an einer “Anpassungsstörung”. Aufgrund dieser nachweislich falschen Anschuldigungen erstattete Lehrer H. ein halbes Jahr später Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und falscher Anschuldigung. Staatsanwältin Eva Eichenberger stellte das Verfahren gegen Dr. Markus Spieler ein und machte kurzerhand den leidgeprüften Lehrer H. unbürokratisch zum Täter. In ihrem Einstellungsbeschluss heisst es:

“Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.”

Offensichtlich war Staatsanwältin Eva Eichenberger völlig klar, mit welchen Absichten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler Lehrer H. zu belästigen hatte. Nur so ist es zu erklären, dass die Staatsanwältin den ominösen Notfallpsychiater derart ungeschoren davonkommen lässt. Die CD beweist, dass sich Lehrer H. mit viel Humor und unendlicher Geduld von Dr. Markus Spielers Provokationen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Erst als der Notfallpsychiater Lehrer H. jegliche Selbstkompetenz abspricht, hat Lehrer H. keine Lust mehr, das Gespräch weiterzuführen. Krisenintervention oder Krisenprovokation? Entscheiden Sie selber! Hier ist die leicht gekürzte Fassung dieses brisanten Tondokuments:

Lehrer H.: Man macht alles Mögliche gegen mich, damit ich ausgebrannt werde.

Spieler: Also Mobbing?

Lehrer H.: Ja.

Spieler: Wie wird denn das gemacht gegen Sie?

Lehrer H.: Das beginnt damit, dass ein paar Eltern die ganze Zeit “action” gegen mich machen, dann bekommt man keinen Rückhalt von der Schulhausleitung, dann wird “action” gemacht von der Schulhausleitung und man bekommt keinen Rückhalt von der Schulleitung, dann wird “action” gemacht vom Schulpsychologen und dann bekommt man von gar niemandem mehr Rückhalt. Dann wird noch “action” gemacht vom Personalchef, dann ist es sowieso vorbei. Und dann kommt man in eine Verfügung hinein, wo man dann nicht mehr Schule geben darf.

Spieler: Wann wurde die Verfügung ausgesprochen?

Lehrer H.: Am Dienstag habe ich sie bekommen per Post und jetzt muss ich sehr pressieren, dass ich etwas dagegen unternehmen kann. Ich habe 10 Tage Zeit.

Spieler: Gegen was müssen sie rekurrieren?

Lehrer H.: Zuerst gegen den Beschluss der Inspektion, die haben das abgesegnet, ohne mich anzuhören, dann gegen die aufschiebende Wirkung und gegen die Verfügung.

Spieler: Haben Sie einen Anwalt?

Lehrer H.: Ich habe jetzt einen Anwalt. Aber den Namen muss ich Ihnen ja nicht sagen, oder?

Spieler: Nein, das ist nicht nötig. Ich muss einfach ein wenig erfahren, was auf Ihrer Seite los ist. Ich habe jetzt gerade den Eindruck gehabt, das alles bringt sie ziemlich in Stress hinein.

Lehrer H.: Das bringt mich grausam in Stress hinein, das muss ich ganz ehrlich sagen.

Spieler: Und wie äussert sich das bei Ihnen, dieser Stress?

Lehrer H.: Nervosität, manchmal Zittern, Bauchschmerzen, Kraftverschleiss, manchmal kann ich nicht so gut schlafen, es ist jetzt zwar wieder besser, aber dann kommen immer wieder neue Überraschungen! Polizisten, die nachts um 22.00 Uhr an der Haustüre läuten, Polizisten, die am Morgen früh läuten, wenn man schläft, das ist alles auch nicht gut für den Schlaf. Aber ich nehme das alles mit Humor, sie sehen das, oder?

Spieler: Sie versuchen es, mit Humor zu nehmen.

Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Ich muss Sie auch provozieren. Sie sind glaube ich im Moment nicht so, wie Sie normalerweise sind, locker?

Lehrer H.: Doch, sehr locker.

Spieler: Ach, was!

Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Ich muss natürlich auch schauen, oder.

Lehrer H.: (lacht)

Spieler: Der Umstand, in dem Sie drin sind, ist ja auch nicht gerade einfach, oder?

Lehrer H.: Es ist ein Scheiss-Umstand. 6 Wochen von meinem Leben …

Spieler: Hat das in den letzten sechs Wochen stattgefunden?

Lehrer H.: Dienstag vor den Ferien, hat man mir das angedroht mit dieser Verfügung, ich durfte dann aber noch zwei Tage Schule geben. Wenn ich doch so eine Gefahr für die Umwelt wäre, hätte man mich ja gar nicht mehr Schule geben lassen dürfen. Da ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch muss mir irgend jemand mal erklären.

Spieler: Was wirft man ihnen vor?

Lehrer H.: Dass ich angeblich Drohungen ausgesprochen haben soll und dass ich gewalttätig sei und weiss ich was für Scheiss … ich gehe sämtlicher Gewalt aus dem Weg, ich versuche Gewalt zu minimieren, wo es nur geht. Das ist auch mein Auftrag als Lehrer. Aber ich spüre eine unheimliche strukturelle Gewalt im Moment auf mir lasten, Gewalt wird mit mir betrieben in sämtlichen Formen bis zum Exzess im Moment, aber ich bin nicht derjenige der Gewalt ausübt, sondern alle andern üben auf mich Gewalt aus. Auch dieses Setting hier mit einem Polizisten und einem Psychiater, das ist für mich Staatsgewalt. Sie sehen, ich bin ganz ruhig, ganz gelassen und sehr kooperativ.

Spieler: Das finde ich auch toll. Was ist mit der Bedrohung, die Ihnen vorgeworfen wird?

Lehrer H.: Ich habe keine Ahnung. Ich habe gesagt, wenn ihr das durchzieht, das habe ich zur Schulhausleitung gesagt, dann gibt es einen Riesenskandal, ich muss nur noch das Blatt finden, das meine Story veröffentlicht. Die BaZ macht das schon nicht, das ist mir klar. Aber Herr Köppel hat eine neue Zeitung und das habe ich allen Beteiligten gesagt. Wenn man mich zu fest reizt, dann gehe ich entweder an diese Zeitung oder ich schreibe ein Buch im Eigenverlag über diesen ganzen Scheiss.

Spieler: Geht denn diese ganze Geschichte schon länger?

Lehrer H.: Das hat angefangen in meiner ersten Klasse in der 3. OS, mit einer Elternsprecherin, die anonyme Dinge gegen mich vorgebracht hat. Ich wurde auch in Dinge verwickelt, wo ich am Schluss das Gefühl hatte, im falschen Film zu sein. Genau wie jetzt, jetzt bin ich im falschesten Film, in dem ich je war.

Spieler: … da braucht man einen starken Rücken.

Lehrer H.: Je mehr man mich fordert, desto stärker werde ich. Was mich nicht umbringt, das macht mich stärker.

Spieler: Sie sind also ein Kämpfer, heisst das?

Lehrer H.: Ja, ich bin ein Kämpfer, und mein Motto, das hat mit Ethik zu tun, das dürfen sie gerne aufschreiben: “Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu”. Das ist für mich eine Grundregel in der Erziehung. Ich habe unglaublich gelitten in den letzten sechs Wochen.

Spieler: Haben sie denn niemanden, mit dem Sie reden können?

Lehrer H.: Doch, ich habe Kollegen und Freunde mit denen ich reden kann.

Spieler: Und Verwandte haben sie auch noch?

Lehrer H.: Ja, meine Eltern, mit denen habe ich natürlich auch geredet, wusste aber nicht so recht, welche Rolle sie spielten.

Spieler: Inwiefern, was meinen Sie?

Lehrer H.: Ob sie mich auch sozialisieren wollen, ob sie am Sandkastenspiel mit-

machen.

Spieler: Ob sie auf der anderen Seite sind, in dem Fall?

Lehrer H.: Ja, ich komme nicht ganz draus.

Spieler: Ist dieses Sandkastenspiel für Sie wie ein System, das Sie austricksen will?

Lehrer H.: Ich weiss es nicht, ich will auch niemandem etwas Böses, vielleicht ist es ein gutes System, wo man mal alles durchüben kann, nur derjenige, der nichts von den Spielregeln weiss, für den ist es ernst. Dann schwappen manchmal auch die Emotionen über.

Spieler: Was passiert dann, wenn die Emotionen überschwappen?

Lehrer H.: Dann werde ich laut. (zeigt ein Blatt zum Thema “Selbstkritik”) Zum Beispiel, wenn man mich anlügt, das vertrage ich überhaupt nicht.

Spieler: Also sie sind jetzt, wenn ich das richtig verstehe, genau in einer solchen Situation, in der alle diese Sachen eintreffen, oder?

Lehrer H.: Da kann man sagen, ja. Und manchmal werde ich laut, ich versuche jetzt nicht laut zu sein, weil sie mich relativ harmlos provozieren.

Spieler: Sie haben schon alles erlebt?

Lehrer H.: Schon ganz anderes. Eltern, die meine Aufführungen kritisieren, oder meine Chefin, die meinen Umgang mit den Kindern kritisiert, Dinge werden kritisiert, die mein Selbstwertgefühl in Frage stellen. 99% sind für mich, aber 1% ist gegen mich, die sind so massiv, dass man das als normaler Mensch fast nicht mehr aushalten kann.

Spieler: Was wird in ihren Aufführungen kritisiert?

Lehrer H.: Dauernd wird mir vorgeworfen “political” inkorrekt zu sein. Damit wird meine künstlerische Freiheit total tangiert. Ich bin der Meinung, ich habe noch nie eine Grenze überschritten, ich habe alle Theaterstücke aufgenommen und sie können alles anschauen. Im Moment gibt es eine Person, die mich in einem vierseitigen Brief so angreift, dass ich sagen muss, das ist Verhältnisblödsinn. Das ganze ist ein Verhältnisblödsinn, der mir ans Nervenkostüm geht.

Spieler: Dann haben Sie vorher noch gesagt, der Umgang mit Kindern wird Ihnen vorgeworfen.

Lehrer H.: Wenn mich ein Kind provoziert, dann kann ich halt auch mal laut werden, dann klopfe ich mal auf den Tisch und sage jetzt ist Schluss. Ich muss ja schliesslich arbeiten können. Das Schlimmste ist, wenn man dauernd provoziert wird und die anderen Kinder nicht mehr arbeiten können. Da muss ich manchmal die Grenzen aufzeigen, das wird mir dann negativ ausgelegt. Ich möchte meine Kids eigentlich zu mutigen Kindern erziehen. Man muss sich dem Leben stellen. Ich komme aus einem anderen Schulsystem, wo der Klassenlehrer noch eine Funktion gehabt hat. Dann sind die Mediatoren gekommen, dann die Heilpädagogen, dann hat man mir immer mehr Kompetenzen weggenommen. Heute muss ich viel mehr arbeiten und habe viel weniger Kompetenzen. Heute gibt es viel mehr Fachleute, die mir in meine Arbeit hineinreden, was wiederum Konflikte gibt mit diesen Menschen.

Spieler: Sind Sie in der Schule ein Einzelkämpfer?

Lehrer H.: Aufgabenteilung ist mir wichtig. Ich mache gerne das, was ich gut kann, und ich lasse gerne die anderen machen, was die gut können. Ich koordiniere gerne, ich bin gerne derjenige, der sagt, was läuft. Ich füge mich aber total ein in das System, mache alles mit, was man mir befiehlt, aber ich möchte zu allem auch meine Meinung abgeben. Ich möchte auch, dass meine Meinung ernst genommen wird, aber sie wird leider praktisch nie ernst genommen.

Spieler: Wissen sie eigentlich, wieso ich zu Ihnen gerufen wurde?

Lehrer H.: Weil ich angeblich “Drohungen ausgestossen” haben soll.

Spieler: Was wirft man Ihnen denn vor, was wissen Sie?

Lehrer H.: Ich weiss eigentlich nichts. Es fühlen sich angeblich alle von mir bedroht, aber warum weiss ich eigentlich auch nicht. Sie haben nie mit mir darüber geredet.

Spieler: Wissen Sie, wer das ist, wer sich da bedroht fühlt?

Lehrer H.: Die 4 Frauen. Die zwei aus der Schulhausleitung, Frau Haberthür, Frau Arquint, Frau Sibold, die Klassenlehrerin, mit der ich im Team bin, und Frau Nasdala fühlen sich angeblich bedroht. Das steht so in den Akten. Aber es steht nicht genau, warum “bedroht”.

Spieler: Sie haben diesen Frauen gegenüber nie eine Äusserung gemacht, dass sie sie umbringen wollten oder so?

Lehrer H.: Nein, sicher nicht.

Spieler: Was haben Sie allenfalls gesagt, dass sie sich so bedroht fühlen?

Lehrer H.: Das habe ich schon gesagt, wenn ihr mich fertig machen wollt, gibt es am Schluss einen Riesenskandal, oder ich habe gesagt, ich werde am Schluss einen Anwalt nehmen, dann werdet ihr Probleme bekommen irgend etwas in dieser Art, alles auf dem Rechtsweg.

Die psychologischen Übergriffe des Dr. Markus Spieler (2. Teil)

Saturday, May 24th, 2008

Spieler: Was Ihnen ja vorgeworfen wird, ist was ich gehört habe, dass Sie gesagt haben, es passiere etwa dasselbe wie mit Tschanun, etwa im Wortlaut.

Lehrer H.: Ich studiere diesen Fall im Moment, ich habe ja jetzt Zeit, ich bin freigestellt, Sie sehen ich habe hier Bücher zum Thema Mobbing, New Public Management, das sind so meine Themen, ich habe das Buch des Schulpsychologen gelesen, ich befasse mich mit all diesen Sachen, und komme zum Schluss, falls Tschanun in der selben Rolle gewesen wäre, wie ich, dann hat er natürlich total falsch gehandelt. Man muss seine Impulse im Griff haben, da bin ich völlig ihrer Meinung, darum lese ich auch das Buch vom Emotionalen Quotienten. Das Buch ist natürlich in Amerika geschrieben worden, die haben andere Verhältnisse, da liegt überall eine Schusswaffe herum, das ist bei uns in der Schweiz auch nicht so.

Spieler: Es hat jeder eine Waffe, der Militärdienst macht, oder?

Lehrer H.: Aber ohne Munition, das wissen Sie selber auch.

Spieler: Hm!

Lehrer H.: Sonst ist es strafbar, wenn einer Munition zu Hause hat, ausser er hat einen Waffenschein.

Spieler: Man hat doch die Notmunition zu Hause.

Lehrer H.: Ja, ja, die Notmunition ist gut verpackt.

Spieler: Ja, das ist gleich, das kann man benutzen.

Lehrer H.: Kann man, aber dazu braucht es viel. Da muss man zuerst auspacken.

Spieler: Wenn man verzweifelt ist.

Lehrer H.: Dann muss man sie reintun, dann muss man durchladen und dann kann man abdrücken. Das sind vier Sachen.

Spieler: Klar, aber man hat zu Hause Munition.

Lehrer H.: In Amerika hat man geladene Waffen im Nachttischchen.

Spieler: Haben Sie eine Waffe?

Lehrer H.: Ich habe eine Waffe.

Spieler: Mehrere?

Lehrer H.: (lacht) Eine, müssen sie das alles wissen als Psychiater?

Spieler: Ja, das muss sich wissen, weil ich Sie letztendlich beurteilen muss.

Lehrer H.: Und da drehen sie mir daraus einen Strick, dass ich eine Waffe habe.

Spieler: Möglicherweise.

Lehrer H.: (lacht) Ich habe nur meine alte Dienstpistole, ein Sammlergegenstand.

Spieler: Und Munition?

Lehrer H.: Keine natürlich.

Polizist: Was ist das für ein Modell?

Lehrer H.: Die alte SIG-Offizierspistole. Ich bin kein Waffennarr. Also irgendwann müssen wir jetzt langsam aufhören, ich habe Ihnen jetzt viel gesagt, oder wollen Sie mich testen, wie lange es geht, bis ich ausflippe?

Spieler: Was müsste ich machen, dass sie ausflippen?

Lehrer H.: Ja einfach zehn Stunden mit mir ein Gespräch machen, dann werfe ich sie irgendwann mal raus.

Spieler: Dann flippe ich wahrscheinlich vorher aus.

Lehrer H.: Ich weiss es nicht. Sie sind geschult, sie kennen die Spielregeln vom Ganzen.

Spieler: Schauen Sie, ich muss beurteilen, da gibt es natürlich Leute, die haben Angst vor Ihnen …

Lehrer H.: Sagen sie mir mal, wer das ist!

Spieler: Das sind die von der Schule, ich weiss nur jemand …

Lehrer H.: Wer? Frau Jenö?

Spieler: Jenö heisst sie?

Lehrer H.: Ist es die?

Spieler: Ja, ich habe gehört es gebe noch andere, die Angst haben, ich habe gesagt, ich müsse nicht Ordner lesen, ich müsse Sie beurteilen ..

Ich habe gehört, es gebe Leute, die Angst haben vor Ihnen, vor allem wie Sie “Tschanun” in Zusammenhang gebracht haben mit ihrer Situation und “Tschanun” ist natürlich ein hoch brisanter Fall. Dann hat es einen grossen Wirbel gegeben gestern, vor allem auch im Zusammenhang, weil sie am Morgen nicht erschienen sind bei Herr Meier und zwar das zweite Mal. Und das war der Punkt, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Er hat sie zwar angerufen oder?

Lehrer H.: Ich habe ihn auch angerufen.

Spieler: Ok, das weiss ich nicht, Sie haben ja miteinander Kontakt gehabt, das weiss ich, und ich glaube, er ist ziemlich in Stress gekommen, weil sie nicht erschienen sind, im Zusammenhang mit dem haben alle Angst, dass Sie das tun könnten.

Lehrer H.: (lacht)

Spieler: Aber verstehen Sie, Sie sind beteiligt am Ganzen, weil sie dort nicht kooperativ gewesen sind und am Morgen nicht gegangen sind.

Lehrer H.: Aber ich wusste ja nicht, um was es überhaupt geht.

Spieler: Ich nehme an, man will Gespräche mit Ihnen, um zu schauen, wie es Ihnen eigentlich geht. Das ist, glaube ich, der Schularzt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Lehrer H.: Nein, das ist der Amtsarzt.

Spieler: Der Amtsarzt ja, und der muss dann schauen, ob es Sinn macht, ob Sie wieder zurück in die Schule dürfen, oder ob es besser ist weiterzuschauen, allenfalls etwas anderes. Für das muss man dann zu ihm gehen.

Lehrer H.: Aber ist das jetzt erledigt irgendwann?

Spieler: Ja, wenn Sie da mitmachen.

Lehrer H.: Ich habe doch jetzt aber mitgemacht!

Spieler: Ich bin Notfallpsychiater …

Lehrer H.: Jetzt werde ich langsam nervös, jetzt spür ich es hier unten.

Spieler: Gut, das Sie es mitteilen.

Lehrer H.: Ich spüre meinen Ärger, wie er langsam hochkommt, ist das gut so?

Spieler: Schauen wir mal, wie Sie damit umgehen.

(Spielers Pager meldet sich)

Lehrer H.: Vielleicht haben sie jetzt einen wirklichen Notfall!

Spieler: Das kann sein.

(Spieler telefoniert)

Spieler: Trinken Sie doch einen Kaffee dazwischen.

Lehrer H.: Geht’s noch länger? Machen Sie mich nicht fertig!

(H. geht in die Küche, kocht Kaffee)

(Spieler spricht mit jemandem)

(5 Minuten später)

Lehrer H.: Wie lange geht es noch?

Spieler: Ich hoffe nicht mehr lange.

Lehrer H.: Das ist eine Provokation, ich habe es schon gemerkt.

(5 Minuten später)

Lehrer H.: Ich nehme das ganze nicht mehr ernst. Er möchte mich einfach in die Weissglut treiben. Mir ist das Wurst, ich habe Zeit.

Spieler: Das ist alles abgemacht, dass man Sie provoziert und stört oder wie?

Lehrer H.: Das ist meine Ansicht.

Spieler: Wie fest ist denn diese Ansicht?

Lehrer H.: Keine Ahnung.

Spieler: Haben sie das Gefühl, das könne auch ein Irrtum sein, oder ist das wirklich vom System her, dass auch ich sie provozieren soll?

Lehrer H.: Ich glaube, Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Also, ich bin ein Teil des Systems, das den Anruf extra gemacht hat, um Sie zu testen?

Lehrer H.: Das würde ich so sagen. Aber das ist meine Meinung, ich weiss nicht, ob es stimmt. Aber es hört irgendwann einmal auf? Oder ist das ein Leben lang?

Spieler: Nein, nein.

Lehrer H.: Wenn’s ein Leben lang ist, dann … dann würde ich sagen, das Leben ist mir zu kostbar um mich beüben zu lassen bis zum geht nicht mehr.

Spieler: Sehen Sie, ich bin in der schwierigen Situation, dass ich jetzt beurteilen muss, müssen Sie in die Klinik gehen, oder kann man Sie hier lassen.

Lehrer H.: (lacht) Und was würden sie sagen?

Spieler: Sie müssen in die Klinik.

Lehrer H.: (ernst) Vergessen Sie es!

Spieler: Es ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen, Sie wirklich fair

zu beurteilen.

Lehrer H.: Jetzt hört bei mir der Spass auf.

Spieler: Auf Grund der Vorgeschichte und auch jetzt, Sie haben einfach zu wenig Distanz zu allem, oder.

Lehrer H.: Ich habe sehr viel Distanz.

Spieler: Weil ich jetzt eigentlich die Verantwortung habe, quasi Sie beurteilen muss, ob Sie aktuell hier bleiben können oder nicht, und ich würde Sie gerne hier lassen, aber weil ich nicht so ganz sicher geworden bin, ob das wirklich geht, kann ich diese Verantwortung nicht wirklich übernehmen.

Lehrer H.: Ich übernehme die Verantwortung für meine Wohnung, ist das gut?

Spieler: Ja, das können Sie eben nicht.

Lehrer H.: Aha, das kann ich auch nicht. Jetzt wird es mir zu blöd …

Spieler: Das ist jetzt einfach die Situation …

Lehrer H.: Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen.

Spieler: Das werde ich jetzt gerade machen.

Lehrer H.: Und ganz nett bitte ich Sie.

Spieler: Kein Problem!

Lehrer H.: Und ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst. Und dann ist es kein Spiel mehr und dann geht es nur noch über das Juristische.

Die “subjektiven Wahrnehmungen” der Gaby Jenö

Saturday, May 24th, 2008

Diverse interne E-Mails und Aussagen von Gaby Jenö beweisen, dass die OS-Rektorin mit ihren “subjektiven Wahrnehmungen” im aktuellen Mobbingfall des ED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalation der Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde Lehrer H. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnort mit Brachialgewalt überwältigt und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Allerdings gelang es Gaby Jenö nicht, den völlig ahnungslosen Lehrer H. fristlos zu entlassen, ihn zu kriminalisieren und ihn schliesslich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zu einem IV-Fall zu “therapieren”. Lehrer H. liess sich von niemandem provozieren, blieb immer gelassen und wusste sich zu wehren.

Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann leider in keinerlei Art und Weise unterstützt worden. Die folgenden Dokumente kennt auch Dr. Christoph Eymann. Trotzdem ist der Leiter des Erziehungsdepartements immer noch der Meinung, dass Gaby Jenö “ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt” hat. Das Appellationsgericht hat die Entlassung von Lehrer H. am 18.12.07 aber als unrechtmässig erklärt und damit die Kündigungsverfügung von Gaby Jenö wieder aufgehoben. Noch immer hindert Gaby Jenö Lehrer H. jedoch daran, seiner Arbeit nachzugehen. Die folgenden Original-Zitate zeigen deutlich auf, wie Gaby Jenö mittels ihren “subjektiven Wahrnehmungen” ein Klima der Angst geschaffen hatte, um Lehrer H. möglichst effizient zu schaden.

E-Mail von Gaby Jenö an Amtsarzt Dr. med. Marc Meier vom 11.8.06

Lieber Herr Meier

Ich habe soeben bei der Polizei versucht eine Anzeige zu machen. Die Polizistin wies mich darauf hin, dass Sie als Amtsarzt den Sozialdienst der Polizei und die Psychiatrie einschalten können. Ich denke, dies wäre gut und notwendig. Zudem habe ich jetzt auf Anraten der Polizei den Polizeiposten kontaktiert und sie schicken eine Patrouille vorbei, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Weiter können sie aber nichts unternehmen.

Herzliche Grüsse

Gaby Jenö

Aussagen von Gaby Jenö anlässlich ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. vom 11.8.06

“Ich denke, er könnte sich auch selber etwas antun. Es wird einfach immer ein Stückchen ernster.”

“Die erste direkte Drohung (Tschanun) fand am 07.08.2006 beim Gespräch mit Grossniklaus Peter statt. Er selber fühlte sich aber nicht bedroht und hat aus diesem Grund keine Anzeige erstattet. Mir wurde es aber mulmig und dachte mir, dass mir das überhaupt nicht gefalle.”

“Er hat mich früher schon durch das ganze Lehrerzimmer verfolgt, weil ich nicht mit ihm reden wollte.”

“Er hat nun alle Beschwerden fotokopiert. Er weiss also von welchen Personen welche Art von Beschwerden schriftlich eingegangen sind. Diese Situation kann ich nun natürlich auch nicht so leicht einschätzen.”

“Ein Inspektionsmitglied ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Herr H. einmal herumballere? Da machen sich also allen Anschein auch noch andere Gedanken, nicht nur ich.”

E-Mail von Gaby Jenö an Hans Georg Signer vom 15.8.06

Lieber Hans Georg

Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten. Allerdings hat er auch zu bedenken gegeben, dass eine Eskalation möglich wäre. Auf sein Anraten habe ich versucht, noch mit dem Psychiater von Baselland Kontakt aufzunehmen – die Vormundschaftsbehörde Baselland ist aber am Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Um 6 Uhr treffe ich P. Grossniklaus und werde mit ihm ein Datum für die Inspektionssitzung vereinbaren.

Liebe Grüsse

Gaby Jenö

E-Mail von Gaby Jenö an Dr. med. Marc Meier vom 18.8.06

Lieber Herr Meier

Gestern Abend hat die Inspektion einstimmig die ordentliche Kündigung von H. beschlossen. Alle waren sichtlich erleichtert, dass es keine fristlose war. Herr Signer musste H. heute per mail informieren, dass er nicht mehr an der OS unterrichten wird, da in der BAZ morgen ein Zeitungsartikel erscheint, den sie nicht mehr gewillt ist zurückzuhalten. Gerne hätten wir dies heute H. und seinem Anwalt in einem Gespräch mitgeteilt, aber H. will dieses Gespräch erst am Dienstag, da sein Anwalt heute offensichtlich nicht abkömmlich ist. Ihre Vorschläge werde ich auch noch Herrn Signer und Herrn Baerlocher zeigen – ich denke aber, dass es schwierig wird, eine geeignete Arbeit zu finden.

Herzlichen Dank und gutes Wochenende

Gaby Jenö

Die Fakten im Mobbingfall Lehrer H.

Friday, May 23rd, 2008

Seit bald 25 Jahren war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. Vor bald drei Jahren erhielt H. eine neue Chefin, Gaby Jenö, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres schaffte es die neue Rektorin, Lehrer H. unrechtmässig zu kündigen. Die Art und Weise wie sie dabei vorgegangen ist, muss als “Mobbing” oder “Bossing” bezeichnet werden. Leider wurde das unrechtmässige Vorgehen dieser Rektorin vom Ressortleiter Schulen Hans-Georg Signer und dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann nicht nur gebilligt, sondern gar aktiv unterstützt.


Ausgangspunkt für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. waren drei haltlose Beschwerden dreier alleinerziehender Mütter. Diese Beschwerden nahm Jenö als Vorwand, um von H. über den vertrauensärztlichen Dienst ein psychiatrisches Gutachten zu verlangen. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) gegen H. zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er schockiert und meldete sich beim Amtsarzt schriftlich ab. Daraufhin verlangte der Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann die Verfügung eines FFE von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater aber konnte kein FFE verfügen, weil H. trotz seiner unglaublichen Provokationen immer korrekt und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL “Barrakuda” überfallen und H. landete im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof. Jenö hatte H. einen Tag vorher bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und behauptet, der Lehrer habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Um diese Eskalationskaskade zu rechtfertigen, wurden im Nachhinein je ein Schreiben von der SHL Brunnmatt und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller verfasst, die belegen sollen, dass die Teamkolleginnen von H. sich angeblich massiv von H. bedroht gefühlt haben sollen. Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre bewusst ein Klima der Angst konstruierten, um H. vorsorglich aus dem Schuldienst zu entfernen.


Die Reiz-Reaktions-Kaskade die H. während seiner Sommerferien aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine “sich selbst erfüllende Prophezeiung” geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und seine Emotionen stets im Griff hatte. Die Warnungen von H. an die SHL und die SL Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in der Basler-Zeitung ein. Der als “Lehrer droht Behörden” getitelte Text im Baslerstab und der als “Lehrer wegen Drohungen freigestellt” aufgemachte BAZ-Artikel stellten H. in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, H. habe eine schwere Pflichtverletzung begangen, weil er den Termin beim Vertrauensarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann konsequent ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg. Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die Personalrekurskommission nicht. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Noch nicht behandelt wurde vom Strafgericht die Privatklage gegen Gaby Jenö, wegen Ehrverletzung. Das Verfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, ist von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt unterdessen eingestellt worden. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress hat H. läppische Fr. 1200.– vom Staat als Entschädigung erhalten. Signer und Eymann empfahlen den Eltern, den “Mobbing-Vorwürfen” von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen unwahren Behauptungen von Dr. Christoph Eymann und sein angeblich “besorgtes” Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller lassen vermuten, dass die Entlassung des Lehrers H. von oberster Stelle geplant und umgesetzt worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher anzuhören. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter “ernst” genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine “kritiklose Untertanenmentalität” zeigen, werden mit allen Mitteln ins “Burn-Out” oder in die “Kündigung” getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit §25 des Personalgesetzes freigestellt. Unterdessen hat das Appellationsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war.


Jetzt befürchtet Rektorin Gaby Jenö offensichtlich, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Nur so ist es zu erklären, dass sie H. mit zwei Kündigungsandrohungen bereits wieder das Leben schwer macht. Sie behauptet ernsthaft, dass die von H. ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das unrechtmässige Vorgehen einiger Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten “nicht ernstgenommen” fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene “Beratungsstelle für Lehrkräfte” ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird entweder dem Psychologen oder gar dem Psychiater zugeführt. Was H. in den letzten Monaten erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. schwer verletzt und massiv traumatisiert. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann mittels Sprache Lehrkräfte und Eltern manipulieren und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als sog. Coach das Vertrauen von H. vorsätzlich missbraucht hat, ist völlig inakzeptabel. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale, hätte H. mittels FFE zum psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die Lehrer H. während seiner Ferien aufgezwungene Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Leider hat sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) korrekt mit dem Fall Lehrer H. befasst. Immerhin hat das Verwaltungsgericht bzw. das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:


“Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten.”

Dr. Peter Gutzwillers psychologische Interventionen

Thursday, May 22nd, 2008

Aufgrund einer völlig haltlosen Beschwerde einer Mutter, erhielt Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö die Weisung, sich einem sog. Coaching bei Dr. Peter Gutzwiller dem Leiter des Schulpsychologischen Dienstes zu unterziehen. Da weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung sich für die Sicht von Lehrer H. interessierten, fühlte sich Lehrer H. anfänglich von Dr. Peter Gutzwiller sogar unterstützt. Naiv schilderte H. seine Probleme mit seiner neuen Chefin Gaby Jenö. Nie hätte Lehrer H. erwartet, dass gerade der sympathische und vertrauenserweckende Dr. Peter Gutzwiller die spätere Grundlage für eine beispielslose Mobbing-Intrige liefern sollte.

Wie aber war es möglich, dass der sympathische Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Lehrer H. derart arglistig täuschen konnte?

Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage findet man in Dr. Peter Gutzwillers “Dissertation zur Erlangung der Würde eines Doktors der Philosophie”. In dieser Schrift befasst sich Gutzwiller mit der “Konzeptualisierung eines schulpsychologischen Dienstes”.

Laut Gutzwiller hat der Schulpsychologe verschieden Rollen zu spielen. Wörtlich heisst es auf Seite 27:

“Je nach Institution, welcher der Psychologe zugeordnet oder sogar untergeordnet ist, können sich Rollenkonflikte ergeben, die vom Spezialisten, im Dienste der Institution, über Organisationsmanagement bis zum Entsorger von “Problemfällen” reichen können. Dass damit schwerwiegende, ethische Fragestellungen und Konflikte aufgeworfen werden, versteht sich von selbst.”

Dr. Peter Gutzwiller gibt in seinen Ausführungen offenbar freimütig zu, dass ein Psychologe diverse Rollen zu repräsentieren hat, und es in dessen Macht steht, Lehrkräfte als sog. “Problemfälle” zu entsorgen.

Damit sich die Lehrkraft laufend, an die von oben verordneten Veränderungen anpasst, werden sog. Stabilisatoren eingesetzt. Psychologen, Mediatoren, Supervisoren, Psychiater und andere Manipulatoren stützen als sog. Stabilisatoren das System. Bei Gutzwiller heisst es wörtlich:

Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin “wird im Grunde vom System als Stabilisator des Status Quo eingesetzt. Dieses Muster wird sich beliebig wiederholen, wenn er als Beteiligter von Störfaktoren eingesetzt wird, damit das Überleben eines bedrohten Systems sichergestellt werden kann.”

Offensichtlich hat Lehrer H. mit seiner Eigenverantwortlichkeit ein System bedroht, das mittels Top-Down-Management und psychologischen Interventionen die zwangsloyalen und unkritischen Mitarbeiter lenkt und kontrolliert. Auch Gutzwiller thematisiert diese Zusammenhänge in seiner Dissertation:

“Somit unterliegt ein Schulpsychologischer Dienst den Sachzwängen bürokratischer Verwaltungsgepflogenheiten und ist der Gefahr ausgesetzt, in seinem Aktionsfeld dermassen eingeschränkt zu werden, dass qualifizierte, fachliche Tätigkeit in Frage gestellt werden muss.”

Die Lösung aller Probleme glaubt Gutzwiller im sog. “New Public Management” kurz “NPM” zu finden. Dazu hält er in seiner Dissertation folgendes fest:

“Das von NPM vorgeschlagene Modell setzt primär auf die Wirkungsorientierung. Für uns stellt sich die Frage, inwiefern psychologische Dienstleistungen in ihrer Wirksamkeit überprüfbar sind?”

Obwohl der Grosse Rat “NPM” offiziell abgelehnt hat, ist es vom Regierungsrat in den letzten Jahren stillschweigend durch die Hintertür in die Verwaltung implementiert worden. Die Wirksamkeit der psychologischen Dienstleistungen kann für das Individuum unter gewissen Umständen verheerend sein. Lehrer H. beispielsweise wurde nach über 20 Jahren mustergültigem Schuldienst von Dr. Peter Gutzwiller völlig unbegründet zum angeblich potentiellen Gewalttäter erklärt. Mit zahlreichen wahrheitswidrigen Behauptungen wurde H. während seiner wohlverdienten Sommerferien einem staatlich organisierten Psychoterror ausgesetzt. Lehrer H. liess sich jedoch nie aus der Ruhe bringen und ergriff mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker juristische Schritte. Auf seinem Weblog veröffentlichte H. seine unglaublichen Erlebnisse in Form eines “Mobbing-Tagebuchs”. Daran aber hatte die Vorgesetzte von Lehrer H. keine Freude, so dass sie diesen mittels Kündigungsdrohung unbürokratisch zwang, die brisanten Beiträge zu löschen.

Unterdessen scheint aber auch Lehrer H. aufgrund der zahlreichen “psychologischen Interventionen” weitgehend konditioniert zu sein. Seine unverhältnismässige Verhaftung durch die Sondereinheit der KAPO-Baselland und seine ungemütliche Nacht in einer überwachten Isolationszelle im Untersuchungsgefängnis Waaghof, haben Lehrer H. offensichtlich den “richtigen” Weg aufgezeigt. Auf seinem Weblog zeigt sich Lehrer H. überraschend einsichtig:

“Es gibt kein Mobbing!”

Offensichtlich haben die psychologischen Interventionen von Dr. Peter Gutzwiller die beabsichtigte Wirkung erzielt: Der systemkritische Lehrer veränderte sich mittels “psychologischer Intervention” zum loyalen und funktionstüchtigen Pädagogen. Lehrer H. zeigt Einsicht und ist dadurch von seinem Leiden befreit. In Gutzwillers Dissertation heisst es dazu:

“Jede psychologische Intervention verfolgt im Sinne von Veränderung das Ziel, den Menschen von seinem Leiden zu befreien (Zwängen) und als befreites Wesen zu sich selbst zu finden.”

Lehrer H. verfügt jetzt als Arbeitsloser tatsächlich über viel Zeit, sich als befreites Wesen zu fühlen und zu sich selbst zu finden.

Welche Art von Ethik steckt hinter den von Gutzwiller eingesetzten psychologischen Interventionen? Auf Seite 135 von Gutzwillers Dissertation findet man die Antwort:

“Wer bewusst das Böse tut, wissentlich und in Verantwortung, ohne sich dem Bösen zu entziehen, der handelt ethisch gut. Böse kann nur die Verdrängung des Bösen sein.”

In Dr. Peter Gutzwillers Weltanschauung wird also offensichtlich das Böse zum Guten. Aus Gutzwillers Sicht gibt es keine Wahrheit, sondern nur unterschiedliche Wahrnehmungen. Mit diesem Glaubenssatz wird der Wahrheitsbegriff arglistig zerstört und die Lüge als legitimes Mittel in der psychologischen Intervention eingesetzt. Dadurch werden moralische und ethische Grundwerte mittels perverser Machtpolitik vorsätzlich vernichtet.

Es wäre interessant zu wissen, wie viele Lehrkräfte in den letzten Jahren durch Dr. Peter Gutzwillers psychologische Interventionen ihre Stelle im Basler Schuldienst freiwillig oder unfreiwillig aufgegeben haben. Betroffene sind herzlich eingeladen, ihre Erlebnisse auf diesem Weblog in anonymisierter Form der Öffentlichkeit mitzuteilen.