Schwere Vorwürfe gegen OS-Rektorin Gaby Jenö

Amtsmissbrauch (Art. 312)

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

- Gaby Jenö hat den Anzeigesteller mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender unrechtmässiger Kündigung in die Arbeitslosigkeit getrieben.

- Sie hat ihn genötigt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, ohne dass sie dazu das Recht gehabt hätte.

- Sie hat den Anzeigesteller wegen angeblicher Drohung angezeigt, obwohl sie in den Akten der Staatsanwaltschaft selber zugibt, dass der Anzeigesteller ihr nie gedroht habe.

- Sie hat dem Anzeigesteller ein tendenziöses unwahres Arbeitszeugnis ausgehändigt, um die berufliche Existenz des Anzeigestellers vorsätzlich nachhaltig zu zerstören.

- Im Schreiben vom 6.3.08 droht Gaby Jenö dem Anzeigesteller die Kündigung an, falls dieser innert drei Tagen die Fakten auf seinem Weblog nicht lösche. Mit dieser erneuten Nötigung verletzt Jenö das Recht des Anzeigestellers auf freie Meinungsäusserung.

Falsche Anschuldigung (Art. 303)

Wer einen Nichtschuldigen wider besseren Wissens bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft.

- Jenö hat den Anzeigesteller wegen angeblicher Drohung angezeigt. Sie hat in ihrer Anzeige behauptet, der Anzeigesteller habe gegen sie und gegen sich selber Drohungen ausgesprochen, sich mit Günter Tschanun verglichen und von einer Verschwörung geredet.

- Mit ihren unwahren Behauptungen hat sie eine unrechtmässige Strafverfolgung gegen den Anzeigesteller ausgelöst.

- Aufgrund der unrechtmässigen Strafverfolgung konnte der Anzeigesteller in der Basler Zeitung in einem rufschädigenden Artikel verunglimpft werden.

- Aufgrund des rufschädigenden Artikels wollte sich Gaby Jenö gezwungen sehen, den Anzeigesteller unrechtmässig zu entlassen.

- Ausserdem hat Gaby Jenö den Anzeigesteller beim Amtsarzt der Gesundheitsbehörden als akut selbst- und fremdgefährlichen Psychopathen verleumdet, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen.

Irreführung der Rechtspflege (Art. 304)

Wer bei einer Behörde wider besseren Wissens anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.

- Jenö hat diverse Behörden instrumentalisiert, um den Anzeigesteller vorsätzlich zu diskreditieren und in die Arbeitslosigkeit zu manövrieren.

- Sie hat den Anzeigesteller bei den Gesundheitsdiensten mit unwahren Behauptungen als psychisch kranken Gewalttäter verleumdet.

- Sie hat versucht den Anzeigesteller mit einer unrechtmässigen Strafanzeige wegen angeblicher „Drohung“ zu kriminalisieren. In Wirklichkeit hat der Anzeigesteller nie jemandem gedroht, sondern eine Arbeitskollegin über das "Mobbing-Opfer" Günther Tschanun informiert.

Nötigung (Art. 181)

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

- Am 27. Juni 2006 verlangte Jenö vom Anzeigesteller völlig unbegründet ein psychiatrisches Gutachten. Sie drohte dem Anzeigesteller mit einer Freistellung, falls das Gutachten nicht in den Schulferien abgeschlossen werden könne. Diese Nötigung bringt den Anzeigesteller in einen grossen Stress.

- Da Jenö als Anstellungsbehörde überhaupt kein Recht hat, ein psychiatrisches Gutachten zu verlangen, ist der Tatbestand der Nötigung klar gegeben. Nur Amtsärzte oder Richter haben das Recht, psychiatrische Gutachten zu verlangen.

- Mit dieser Nötigung nötigt Gaby Jenö den Amtsarzt indirekt, den Anzeigesteller in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln, mit dem Ziel, diesen über einen IV-Psychiater in die IV abzuschieben.

- Da der völlig gesunde Anzeigesteller keine amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen will, erhält dieser von Gaby Jenö eine rechtswidrige Kündigung.

- Auch die Weisung Jenös, sich von einem Psychiater der kantonalen IV-Stelle begutachten zu lassen, ist unrechtmässig. Laut Personalgesetz hat die Anstellungsbehörde ausschliesslich das Recht, Mitarbeiter zu einer „vertrauensärztlichen Untersuchung“ zu verpflichten. Alles andere ist vorsätzliche Nötigung.

- Da der Anzeigesteller sich von seinem Vertrauensarzt Dr. med. Piet Westdijk eingehend „vertrauensärztlich“ hat untersuchen lassen, sind Jenös arglistige Veranstaltungen als versuchte Nötigung zu taxieren.

- Mit einer Kündigungsandrohung versuchte Gaby Jenö den Anzeigesteller in seiner Handlungsfähigkeit als Privatperson einzuschränken und ihn dazu zu nötigen, die wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen des Erziehungsdepartementes zu akzeptieren. Auf seiner Internetseite schilderte der Anzeigesteller sachlich und objektiv, wie ihn seine Chefin mittels sog. Amtshilfe pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte.

Amtsanmassung (Art. 287)

Wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes anmasst, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

- Gaby Jenö verlangt als Anstellungsbehörde vom Anzeigesteller ein psychiatrisches Gutachten. Bekanntlich dürfen nur Amtsärzte und Richter psychiatrische Gutachten verlangen. Die Weisung von Gaby Jenö sich von einem IV-Gutacher „begutachten“ zu lassen ist demzufolge eine klare Amtsanmassung.

Üble Nachrede (Art. 173)

Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.

- Im Schreiben vom 6.7.06 an den Amtsarzt Dr. Marc Meier stellt Gaby Jenö den Anzeigesteller als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dar und löst damit eine Eskalation aus, die für den Anzeigesteller drastische Konsequenzen hat.

- Im Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft vom 11.8.06 behauptet sie, der Anzeigesteller habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sei eine grosse Gefahr für sich selber und seine Umwelt.

- In ihrer Strafanzeige stellt sie den Anzeigesteller als eine grosse Bedrohung für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen dar und löst damit wiederum grosse Ängste bei der Staatsanwaltschaft aus. Aufgrund der verleumderischen Angaben Gaby Jenös kommt zu einem absolut unangemessenen Einsatz der Sondereinheit „Barrakuda“, der zu einer unrechtmässigen Verhaftung des Anzeigestellers unter widerlichsten Bedingungen führt. (Handschellen, Augenbinde, Gefangenentransport, Isolationszelle, vierstündiges Verhör, etc.)

Verleumdung (Art 174)

Wer jemanden wider besseren Wissens bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderen Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.

- Die offensichtlich von Gaby Jenö geleitete Mobbing-Kampagne gegen den Anzeigesteller lässt vermuten, dass sämtliche arglistigen Veranstaltungen Gaby Jenös vorsätzlich wider bessern Wissens in die Tat umgesetzt wurden. Der Anzeigesteller hat sich nachweislich bis auf den heutigen Tag weder strafrechtlich noch arbeitsrechtlich etwas zu schulden kommen lassen.

- Gaby Jenö weiss ganz genau, dass alle Fakten, die auf der Internetseite des Anzeigestellers zu lesen sind, der objektiven Wahrheit entsprechen und aktenkundig sind. Mit ihrer Behauptung, der Anzeigesteller würde den Arbeitgeber und dessen Angestellte verunglimpfen, beschuldigt sie den Anzeigensteller eines unehrenhaften Verhaltens und schädigt damit dessen Ruf. Mit der Weitergabe dieser Beschuldigung an die Herren Jucker, Grossniklaus und Baerlocher ist der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt.

Falsches Zeugnis (Art. 287)

Wer sich in einem Gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

- Gaby Jenö hat vor dem Verwaltungsgericht am 18.12.07 behauptet, der Anzeigesteller habe mehrere Termine beim Amtsarzt der Basler Gesundheitsdienste nicht wahrgenommen. Diese Aussage ist nachweislich aktenwidrig. Der Anzeigesteller hat von Amtsarzt Dr. Marc Meier nur einen Termin und eine Einladung erhalten, was aktenkundig ist.

Einfache Körperverletzung (Art 123)

Wer vorsätzlich einen Menschen an Körper und Gesundheit schädigt, wird auf Antrag mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht.

- Seit über drei Jahren versucht Gaby Jenö in ihrer Funktion als Anstellungsbehörde den Anzeigesteller mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Die von Gaby Jenö zu verantwortenden Verleumdungen, Kündigungsandrohungen und rechtswidrigen Weisungen und Verfügungen haben dem Anzeigesteller psychisch schwer zugesetzt. Auch der aufgrund der rechtsmissbräuchlichen Strafanzeige Jenös erfolgte Übergriff der Sondereinheit Barrakuda, hat den Anzeigesteller psychisch massiv verletzt. Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö ist der Anzeigesteller einem an Körper und Gesundheit schädigendem Dauerstress ausgesetzt.

5 Responses to “Schwere Vorwürfe gegen OS-Rektorin Gaby Jenö”

  1. anonym says:

    Offensichtlich missbraucht OS-Rektorin Gaby Jenö ihre Macht massiv. Mit Vertrauen, Offenheit und Fairness hat das alles nichts zu tun. Anscheinend ist ein völlig integrer Lehrer zur Gefahr für eine arglistige Rektorin geworden, die das Recht auslegt, so wie es ihr gerade passt. Höchste Zeit, dass diese Frau endlich abgestraft wird.

  2. beobachterin says:

    OS Rektorin Gaby Jenö hat ihre Kompetenzen massiv überschritten. Ihre schweren Pflichtverletzungen und rechtswidrigen Handlungen wurden von Regierungsrat Eymann offensichtlich gefördert und mit dem Volksschulleitungsamt belohnt. Es ist zu hoffen, dass das Strafgericht von der Staatsanwaltschaft möglichst bald eine Anklageschrift einfordert. So darf mit engagierten und beliebten Lehrkräften auch in Basel-Stadt nicht umgesprungen werden.

  3. kassandra says:

    Diese “Volksschulleiterin” hat offensichtlich massiv “Dreck am Stecken”! Wenn Dr. Christoph Eymann “sauber” wäre, würde er dieser Person fristlos kündigen. Anscheinend muss der vorbildliche Lehrer H. als Sündenbock herhalten.

  4. Reisender says:

    da scheint so ziemlich alles schief zu laufen. Hier gehört ein klarer Schnitt gemacht. Der Fall muss extern durchleuchtet werden um weitere ” Mauscheleien” zu verhindern . Fehlbare müssen danach klar bestraft und wenn Notwenig, aus ihren jetzigen Positionen entfernt werden.Mobbing ist eine ernstzunehmende Bedrohung im heutigen Alltag.

  5. tschannuna says:

    Wir leben längst in der Welt des Newspeak. Im new styling. Big brother smart. Habe ich selber vor Gericht erlebt. Schöne neue Welt der sauberen legalen Würgegriffe, wenn man schreien möchte. Wir leben ja nicht in einer Diktatur, hörte ich mal. Nur in einer Meinungsmobbing-Diktatur.
    Unblutig. es gibt kene altmodischen henker hier, die modernen henker und ihre Knechte haben saubere Hände, und drehen dir nur lautlos den Hals um, wenn du schreien willst, alles ganz legal… Zum Verrücktwerden.

    Auch Harmos ist nicht so harmlos, es ist die Harmonisierung genannte Nivellierung, ein Gleichschaltungsprogramm nach bekanntem totalitärem Muster… Da wirst du in zartem Kindesalter schon gruppenbegradigt, alle individuellen Schonräume müssen beseitigt werden.

    Und dieses Mediatorenunwesen – eine ausgefeilte Hirnwaschmethode (auch bei Gewaltdelikten, wo den Opfern die berechtigte Wut, nämlich der Gerechtigkeitssinn ausgetrieben werden soll). Und es funktioniert! Es ist die Realität. Die Welt in der wir leben. Als die letzten Verrückten, die zur Räson gebracht werden sollen, begradigt, psychiatrisiert, wenn man nicht pariert und sich nur wehrt gegen Zumutungen! Bei Verteidigung Anzeige.
    Wer sich wehrt, wer protestiert gegen Monstrositäten, ist verdächtig. Die Mediatoren sind professionalisierte Hirnwäscher.

    Es ist mehr als nur Verwaltungsmobbing, es ist ein kollektives Mobbing, in einem Klima von Newspeak, dass nicht mal angeordnet werden muss, es ist das Idiom der Zeit, das auch die hiesige Presse fliessend spricht…
    Wahrscheinlich hatte Bundesricher Schubart Recht, als er sich verspuckt hat. Was kann man erst in den unteren Rängen machen? Der Basler Filz ist bekannt und berüchtigt, auch der Justizfilz. It’s Chinatown.

    Wir haben nur noch ein paar Ecken im Internet als Reduit, aber wie lange kann man da überwintern?

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