Archive for December, 2008

Ehrverletzungsklage gegen OS Rektorin Gaby Jenö

Thursday, December 4th, 2008

In ihrem Urteil vom 21.1.03 hält die Personalrekurskommission Basel-Stadt folgendes fest:

„Damit schon eine einmalige Pflichtverletzung für eine Kündigung genügt, muss sie schwer sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt ist, oder aber der Verbleib der betroffenen Person an der Arbeitsstelle das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates erschüttern würde.“

Seit verschiedene Gerüchte im Internet kursieren, Rektorin Gaby Jenö habe ihren beliebten Mitarbeiter H. mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, um ihm anschliessend zu kündigen, herrscht in den Teppichetagen des Basler Erziehungsdepartements nicht nur Freude. Dennoch unterstützen Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann OS Rektorin Gaby Jenö in ihrer Auseinandersetzung mit dem streitbaren Lehrer H. immer noch.

Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe im Internet rufschädigende Artikel über das Erziehungsdepartement veröffentlicht. Das Gegenteil sei der Fall, behauptet Lehrer H., dem bereits schon zum zweiten Mal, wegen angeblich schwererer Pflichtverletzung gekündigt wurde. Er wolle sich von seiner Chefin nicht als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer darstellen lassen und habe vor über zwei Jahren eine Privatklage gegen Gaby Jenö betreffend „Üble Nachrede“ eingereicht. Auf einen Verhandlungstermin wartet Lehrer H. aber bis auf den heutigen Tag. Er hoffe aber nicht, dass das Basler Strafgericht den Verhandlungstermin absichtlich verzögere, um OS Rektorin Gaby Jenö den Posten als designierte Volksschulleiterin nicht zu verbauen. Käme es zu einer Verurteilung wegen übler Nachrede, müsste Regierungsrat Eymann der OS Rektorin wegen "schwerer Pflichtverletzung" kündigen. Die Personalrekurskommission hält in ihrem Urteil vom 20.3.01 nämlich folgendes fest:

„Auch strafbare Handlungen stellen eine sehr schwere Pflichtverletzung dar, wenn sie gegen die Arbeitgeberin oder gegen Mitarbeitende gerichtet sind. Wer erwiesenermassen die Arbeitgeberin betrügt oder zu betrügen versucht, kann in der Regel fristlos entlassen werden ebenso bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Ehrverletzungen, auch zum Nachteil von Mitarbeitenden.“

Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer H. in zahlreichen Schreiben als potentiellen Gewalttäter dargestellt hat, wohlwissend, dass dieser in über zwanzig Jahren Unterrichtstätigkeit nie gewalttätig aufgefallen war.

Auch zahlreiche andere mutmassliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö sind beim Basler Strafgericht noch hängig. Die Liste ist lang und soll an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden. Offensichtlich glaubt Lehrer H. immer noch an die Unabhängigkeit des Basler Strafgerichts. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.