Ehrverletzungsklage gegen OS Rektorin Gaby Jenö

In ihrem Urteil vom 21.1.03 hält die Personalrekurskommission Basel-Stadt folgendes fest:

„Damit schon eine einmalige Pflichtverletzung für eine Kündigung genügt, muss sie schwer sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt ist, oder aber der Verbleib der betroffenen Person an der Arbeitsstelle das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates erschüttern würde.“

Seit verschiedene Gerüchte im Internet kursieren, Rektorin Gaby Jenö habe ihren beliebten Mitarbeiter H. mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, um ihm anschliessend zu kündigen, herrscht in den Teppichetagen des Basler Erziehungsdepartements nicht nur Freude. Dennoch unterstützen Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann OS Rektorin Gaby Jenö in ihrer Auseinandersetzung mit dem streitbaren Lehrer H. immer noch.

Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe im Internet rufschädigende Artikel über das Erziehungsdepartement veröffentlicht. Das Gegenteil sei der Fall, behauptet Lehrer H., dem bereits schon zum zweiten Mal, wegen angeblich schwererer Pflichtverletzung gekündigt wurde. Er wolle sich von seiner Chefin nicht als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer darstellen lassen und habe vor über zwei Jahren eine Privatklage gegen Gaby Jenö betreffend „Üble Nachrede“ eingereicht. Auf einen Verhandlungstermin wartet Lehrer H. aber bis auf den heutigen Tag. Er hoffe aber nicht, dass das Basler Strafgericht den Verhandlungstermin absichtlich verzögere, um OS Rektorin Gaby Jenö den Posten als designierte Volksschulleiterin nicht zu verbauen. Käme es zu einer Verurteilung wegen übler Nachrede, müsste Regierungsrat Eymann der OS Rektorin wegen "schwerer Pflichtverletzung" kündigen. Die Personalrekurskommission hält in ihrem Urteil vom 20.3.01 nämlich folgendes fest:

„Auch strafbare Handlungen stellen eine sehr schwere Pflichtverletzung dar, wenn sie gegen die Arbeitgeberin oder gegen Mitarbeitende gerichtet sind. Wer erwiesenermassen die Arbeitgeberin betrügt oder zu betrügen versucht, kann in der Regel fristlos entlassen werden ebenso bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Ehrverletzungen, auch zum Nachteil von Mitarbeitenden.“

Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer H. in zahlreichen Schreiben als potentiellen Gewalttäter dargestellt hat, wohlwissend, dass dieser in über zwanzig Jahren Unterrichtstätigkeit nie gewalttätig aufgefallen war.

Auch zahlreiche andere mutmassliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö sind beim Basler Strafgericht noch hängig. Die Liste ist lang und soll an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden. Offensichtlich glaubt Lehrer H. immer noch an die Unabhängigkeit des Basler Strafgerichts. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

4 Responses to “Ehrverletzungsklage gegen OS Rektorin Gaby Jenö”

  1. bazillus says:

    Es ist seltsam, dass in der BaZ nicht schon längstens über diesen Fall berichtet worden ist. Journalisten recherchieren doch hoffentlich auch im Internet. Keine einzige Zeitung in der Schweiz befasst sich mit diesem unglaublichen Mobbing-Fall. Offensichtlich berichten die Medien als angebliche 4. Gewalt nicht über Vorfälle, welche die Pläne der Mächtigen durchkreuzen. . Es darf nicht sein, dass eine Rektorin einen völlig integren Lehrer derart massiv verleumdet und dann zur Belohnung noch das Amt der Basler Volksschuleitung erhält. Solche Zustände erleben wir doch nur in Bananenrepubliken.

  2. demokrat says:

    Der Verbleib von OS Rektorin Gaby Jenö an ihrer Arbeitsstelle hat meines Erachtens das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates schwer erschüttert. Als designierte Volkschulleiterin hat Gaby Jenö eine Vorbildfunktion. Die Skrupellosigkeit, mit der sie Lehrer H. systematisch aus dem Schuldienst gemobbt hat, ist einzigartig. Dass das Basler Strafgericht so lange braucht, um die Vorwürfe gegen Gaby Jenö zu prüfen, macht stutzig. Die Tonaufzeichnung des Gesprächs mit dem Notfallpsychiater zeigt klar, wie die sog. psychosoziale Kontrolle funktioniert. Falls das Basler Strafgericht die Beweise nicht korrekt würdigt, wäre das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates erneut schwer erschüttert. Transparenz ist in einer Demokratie das oberste Gebot. Nur in Scheindemokratien werden die Fakten vorsätzlich verschleiert.

  3. staatsdiener says:

    Wir leben tatsächlich in einer Scheindemokratie. Die Chefbeamten in der Verwaltung können sich alles erlauben, solange sie sich loyal zu ihren Chefs verhalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn es der Staatsmacht nützt. Mir dem sog. Amtsgeheimnis werden die Staatsfunktionäre angehalten, nichts über das Herrschaftssystem preiszugeben. Wer den Mobbing-Fall um Lehrer H. analysiert, begreift schnell, wie das System aufgebaut ist. Es ist ein Pyramiden ähnliches Hierarchiesystem, an dessen Spitze der Regierungsrat steht. Diese sog. Exekutive sollte eigentlich von der Ombudsstelle und von der GPK überwacht werden. Allerdings sind auch diese Institutionen nur zum Schein unabhängig. In Wirklichkeit besteht ein Machtfilz, der die angebliche Gewaltenteilung unmöglich macht. Dank dem Internet wird aber immer mehr Menschen bewusst, was hier eigentlich gespielt wird.

  4. beobachter says:

    Dass die Linken und Grünen vor allem aus dem Hinterhalt agieren, haben sie bei der letzten Bundesratswahl gegen Ueli Maurer einmal mehr bewiesen. Auch Lehrer H. wird von den Linken seit über zwei Jahren aus dem Hinterhalt attackiert und mit böswilligen Diffamierungen verunglimpft. Die Fäden zieht dabei die designierte Volksschulleiterin Gaby Jenö, welche mit beispielloser Skrupellosigkeit die Lehrer-Karriere von H. vorsätzlich vernichten will. Dass man dem völlig integren Lehrer jetzt wegen angeblicher Verletzung der Treuepflicht kündigt, ist ein massiver Machtmissbrauch. Es ist das gute Recht von Lehrer H., sich gegen seine rechtswidrige Entlassung zu wehren. Mobbing zerstört die Psyche der Menschen, sich dagegen zu wehren, ist sicher kein Kündigungsgrund!

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