Die Personalrekurskommission – eine Kommission des Arbeitgebers

Einmal mehr durfte Lehrer H. erleben, wie im Kanton Basel-Stadt Macht missbraucht und Menschenrechte mit Füssen getreten werden. Dr. iur. Christoph Meyer, stellvertretender Präsident der Personalrekurskommission (PRK) folgte vorsätzlich ausschliesslich der Argumentation der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements lic. iur. Weihrauch, die von OS Rektorin Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, die missbräuchliche Kündigungsverfügung gegen Lehrer H. als rechtmässig darzustellen. Dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer H. vorsätzlich als gemeingefährlichen psychisch Kranken verleumdet und damit schwer in seiner Menschenwürde und Persönlichkeit verletzt hatte, interessierte die beiden anderen Mitglieder der PRK lic. iur. Antonina Stoll und Georg Stebler nicht im Geringsten. Die PRK war sich einig, dass es eine schwere Pflichtverletzung sei, dass sich Lehrer H. nicht zwangsweise von IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht habe „begutachten“  lassen. Folgt man der absurden Argumentation der Personalrekurskommission, wäre es rechtmässig, sämtliche gesunden und arbeitsfähigen  Arbeitnehmenden von Basel-Stadt zwangsweise psychiatrisch zu “begutachten”.

Als vor einem Jahr die PRK-Mitglieder lic. iur Gabrielle Kremo, Dr. iur Andreas Freivogel und lic. iur. Christian Heim dem streitbaren Lehrer H. plausibel machen wollten, dass es eine schwere Pflichtverletzung sei, einer Einladung des Amtsarztes fernzubleiben, scheiterte die PRK mit ihrer Argumentation kläglich vor dem Verwaltungsgericht. Allerdings behauptete das Gericht damals, die Anstellungsbehörde habe das Weisungsrecht, auch völlig gesunde Mitarbeiter zu einer amtsärztlichen Untersuchung zu verpflichten. Ein Bundesgerichtsentscheid, der diese Argumentation stützt, ist allerdings unauffindbar, denn es ist eine Tatsache, dass nur Kranke und Krankgeschriebene über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren verwickelt werden können.

Bei Lehrer H. ist der Sachverhalt wesentlich anders: Lehrer H. ist weder krank noch krankgeschrieben, sondern von seiner Chefin Gaby Jenö als krank und gefährlich verleumdet und freigestellt worden. H. reagierte alllerdings gelassen und verklagte die OS-Rektorin und designierte Volksschulleiterin wegen Übler Nachrede. Behandelt wurde die Privatklage aber bis auf den heutigen Tag nicht. Die zuständige Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz begründet die Verschleppung der Klage mit der chronischen Überlastung der zuständigen Strafrichter.

Die Präsidentin der Personalrekurskommission Dr. iur. Fabia Beurret gibt zu, dass die bisher verhandelten Fälle meist „zu Gunsten von Basel-Stadt“ ausgingen. Daraus könne aber „keineswegs Parteilichkeit der Personalrekurskommission“ abgeleitet werden, höchstens die „Tatsache“, dass die Personalverantwortlichen ihre Aufgabe „sorgfältig“ erledigen.

Für Lehrer H. ist klar, dass die PRK weder sorgfältig, unparteiisch, noch unabhängig ihre Aufgaben erledige. Die PRK sei eine weitere staatliche Behörde, die den ahnungslosen Bürger über den Tisch ziehe. Er sei von unzähligen Staatsfunktionären mittels vorsätzlich konstruierten Unwahrheiten in die Defensive gezwungen worden. Er sei froh, dass wenigstens im Internet mehrheitlich korrekt über seinen Fall berichtet werde.

 

Für die Amtsperiode vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2009 setzt sich die Personalrekurskommission aktuell wie folgt zusammen:

 

• Beurret Fabia, Dr. iur., Präsidentin

• Meyer Christoph, Dr. iur., Stv. Präsident

• Kremo Gabrielle, lic. iur., Stv. Präsidentin

 

Arbeitgeber:

• Freivogel Andreas, Dr. iur.

• Hänggi François, lic. iur.

• Wenger Fatima, lic. iur.

• Stoll Antonina, lic. iur.

• Da Rugna Mario, lic. iur., Ersatzmitglied

 

Arbeitnehmer:

• Belleville Wiss Elfriede, Dr.

• Meier Christoph, Dr. iur.

• Nese Susanne, lic. iur.

• Stebler Georg

• Nebel Franco, Ersatzmitglied

5 Responses to “Die Personalrekurskommission – eine Kommission des Arbeitgebers”

  1. Auch mich hat die Personalrekurskommission über den Tisch gezogen. Nach dem Entscheid war ich psychisch so fertig, dass ich mich am liebsten umgebracht hätte. Leider habe ich gegen den Entscheid nicht rekurriert, was ich noch heute schwer bereue. Die PRK betreibt professionelle Rechtsbeugung! Sie ist der verlängerte Arm der sog. Anstellungsbehörde und gehört damit zum Staatsfilz!

  2. Arbeitnehmer says:

    Die Rechtsverdreher von der Personalrekurskommission legen das Personalgesetz immer zum Nachteil des Arbeitnehmers aus. Leider ist das Personalgesetz von unseren Politikern extra gummig formuliert worden, damit man in die diversen Paragraphen hineininterpretieren kann, was man will. Zum Glück gibt es noch ein paar couragierte Lehrkräfte, wie Lehrer H., die sich gegen rechtswidrige, willkürliche und unverhältnismässige Rechtsverdrehungen wehren. Lehrer H. kämpft nicht nur für sich, sondern für alle Lehrkräfte, die sich nicht zu kritiklosen Untertanen degradieren lassen wollen. Nur willenlose Zombies lassen sich von der Anstellungsbehörde kampflos psychiatrisieren, oder ins Burnout treiben!

  3. Supervisor says:

    Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung sind die Mittel der Obrigkeit, die “Untertanen” systematisch zu frustrieren. Wer über keine hohe Frustrationstoleranz verfügt, sollte sich nicht mit dem Verwaltungsfilz anlegen. Allerdings braucht es auch jemanden, der diese Missstände an die Öffentlichkeit bringt. Wer ausrastet, hat schon verloren! Weiter so, Lehrer H. und bleiben Sie cool!

  4. beobachterin says:

    Seit bald drei Jahren muss sich Lehrer H. von einer beachtlichen Anzahl Staatsfunktionären demütigen und verunglimpfen lassen. Die zahlreichen Persönlichkeitsverletzungen, die der Lehrer erleiden musste, sind der psychischen Gesundheit sicher nicht förderlich. Der Arbeitgeber Basel-Stadt verletzt seine Fürsorgepflicht, wenn er seine Mitarbeiter in deren Integrität verletzt. Es ist erwiesen, dass die Anstellungsbehörde den völlig korrekten Lehrer pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Dass die Staatsanwaltschaft nichts gegen organisierte Behördenkriminalität unternimmt, überrascht nicht. Mit der Staatsanwaltschaft schützt sich die sog. Elite, vor dem Volk, das in seiner Naivität immer noch an eine unabhängige Justiz glaubt. Dieser Machtfilz ist absolut demokratiefeindlich.

  5. Keller says:

    Zuerst einmal meine Hochachtung dem Lehrer H. gegenüber.
    Ich brauche noch nicht einmal spezielle Epathie, denn was ich seit drei Jahren erlebe brachte mich fast um den Verstand. Meine Gesundheit ist arg angeschlagen. Dieser elende Filz macht krank. Selbst die Ombudstelle ist gerade noch ein Alibistübchen. Leider habe ich das so erlebt. Das ist ungeheuerlich, denn dies ist praktisch die einzige Anlaufstelle die vor einer Klage noch etwas bewegen könnte. Nun ist mir neben meinem Leidensweg noch von weiteren Personen zu Ohr gekommen, dass diese im Grunde sehr wenig bewegen können. Das nun war genug Bestätigung die eine Veröffentlichung erlaubt.
    Langsam dämmert es was zum Teil getrieben wird. Auch hatte ich einige Male präzise Fragen gestellt, Antworten blieben jedoch aus. Geht das mit rechten Dingen zu? Ämter stellen Fragen die der Bürger zu beantworten hat, umgekehrt aber drückt man sich davon. Ist das noch ein Rechtsstaat? Aufklärungen sind so gar nicht möglich, füllt aber Gerichtkassen oder der Gebrochene resigniert. Meist fehlt nach langer Willkür die Kraft zum Weiterkämpfen, man könnte sich ja auch noch verschulden, denn Klagen kostet ordentlich. Der Glaube an die Gerechtigkeit ist dann meist schon vorher erloschen.

Leave a Reply