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Ist die Personalrekurskommission eine Mobbingkommission?

Monday, May 4th, 2009

Die Begründung des neusten Entscheides der Personalrekurskommission vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist weder fair noch rechtmässig. Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Wörtlich schreibt sie:

“Eine unabhängige psychiatrische Begutachtung sei zur rechtsgenüglichen Abklärung der Arbeitsunfähigkeit unabdingbar.”

Zufälligerweise verkennt die PRK dabei leider, dass Lehrer H. gar nie an “Arbeitsunfähigkeit” litt, sondern von OS Rektorin Gaby Jenö vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdet und völlig willkürlich freigestellt worden war. Dass darin die Personalrekurskommission keine Mobbing-Kampagne erkennen will, beweist, dass die PRK ausschliesslich der verlängerte Arm der Anstellungsbehörde ist. Die PRK stützt sich bei ihrer Begründung auf die Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. med. Eric Odenheimer, der sich wiederum auf die Angaben von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler stützt. Die PRK ist aber im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass der angeblich ”unabhängige” Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag hatte, den ehrlichen Lehrer arglistig etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen in die Aggression zu treiben. Lehrer H. blieb in diesem Gespräch wie immer sachlich und korrekt und distanzierte sich klar von den Gewaltphantasien seiner Chefin Gaby Jenö. Damit die staatliche Gewaltspirale allerdings ihren geplanten Gang nehmen konnte, verdrehte Dr. Markus Spieler die Aussagen von Lehrer H. vorsätzlich und behauptete, dieser habe sich mit Günther Tschanun “identifiziert”. Zufälligerweise dokumentiert der Tonbandmitschnitt aber genau das Gegenteil. Offensichtlich ist die Personalrekurskommission überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert, denn das brisante Tondokument wird in der schriftlichen Begründung der PRK nicht einmal erwähnt. Viel lieber stützt sich die PRK auf die zweifelhaften Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer “vertrauensärztlichen Untersuchung” bei Lehrer H. zwar keinerlei Krankheit diagnostizieren konnte, Lehrer H. aber trotzdem eine Begutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht aufschwatzen wollte. Dass Lehrer H. sich nicht noch einmal von einem Psychiater aus dem Behördenfilz begutachten lassen möchte, ist ohne weiteres nachvollziehbar. Jetzt liegt der Ball wieder beim Verwaltungsgericht, welches schon bei der ersten unrechtmässigen Kündigung von Lehrer H. weder eine Verschwörung noch Hinweise auf Mobbing erkennen wollte.