Ist die Personalrekurskommission eine Mobbingkommission?

Die Begründung des neusten Entscheides der Personalrekurskommission vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist weder fair noch rechtmässig. Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Wörtlich schreibt sie:

“Eine unabhängige psychiatrische Begutachtung sei zur rechtsgenüglichen Abklärung der Arbeitsunfähigkeit unabdingbar.”

Zufälligerweise verkennt die PRK dabei leider, dass Lehrer H. gar nie an “Arbeitsunfähigkeit” litt, sondern von OS Rektorin Gaby Jenö vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdet und völlig willkürlich freigestellt worden war. Dass darin die Personalrekurskommission keine Mobbing-Kampagne erkennen will, beweist, dass die PRK ausschliesslich der verlängerte Arm der Anstellungsbehörde ist. Die PRK stützt sich bei ihrer Begründung auf die Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. med. Eric Odenheimer, der sich wiederum auf die Angaben von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler stützt. Die PRK ist aber im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass der angeblich ”unabhängige” Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag hatte, den ehrlichen Lehrer arglistig etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen in die Aggression zu treiben. Lehrer H. blieb in diesem Gespräch wie immer sachlich und korrekt und distanzierte sich klar von den Gewaltphantasien seiner Chefin Gaby Jenö. Damit die staatliche Gewaltspirale allerdings ihren geplanten Gang nehmen konnte, verdrehte Dr. Markus Spieler die Aussagen von Lehrer H. vorsätzlich und behauptete, dieser habe sich mit Günther Tschanun “identifiziert”. Zufälligerweise dokumentiert der Tonbandmitschnitt aber genau das Gegenteil. Offensichtlich ist die Personalrekurskommission überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert, denn das brisante Tondokument wird in der schriftlichen Begründung der PRK nicht einmal erwähnt. Viel lieber stützt sich die PRK auf die zweifelhaften Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer “vertrauensärztlichen Untersuchung” bei Lehrer H. zwar keinerlei Krankheit diagnostizieren konnte, Lehrer H. aber trotzdem eine Begutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht aufschwatzen wollte. Dass Lehrer H. sich nicht noch einmal von einem Psychiater aus dem Behördenfilz begutachten lassen möchte, ist ohne weiteres nachvollziehbar. Jetzt liegt der Ball wieder beim Verwaltungsgericht, welches schon bei der ersten unrechtmässigen Kündigung von Lehrer H. weder eine Verschwörung noch Hinweise auf Mobbing erkennen wollte.

3 Responses to “Ist die Personalrekurskommission eine Mobbingkommission?”

  1. arbeitnehmer says:

    Dieser Behördenfilz ist wirklich unglaublich. Offensichtlich hat Lehrer H. eine hohe Frustrationstoleranz. Daran wird die “sich selber erfüllende Prophezeiung” dieser arglistigen Rektorin wahrscheinlich scheitern. Nicht immer reagieren alle Mobbing-Opfer so souverän wie dieser Lehrer. Trotzdem sollte der Fall vom Verwaltungsgericht endlich zu Gunsten des Mobbing-Opfers beendet werden. Wer als Chef seine Mitarbeiter nicht vor Mobbing schützt, oder sich gar selber an Mobbing beteiligt, verletzt eindeutig seine Fürsorgepflicht. Dazu gibt es sogar einen Bundesgerichtsentscheid!

  2. demokratin says:

    “Arbeitsfähigkeit” und “Arbeitsunfähigkeit” ist bekanntlich nicht das Selbe. Dass dies die Juristen der PRK nicht merken wollen, lässt den Verdacht aufkommen, dass diese Kommission ihre Kompetenz massiv missbraucht, um mit ihrem arglistigen Vorgehen die Existenz des beliebten Lehrers vorsätzlich zu vernichten. Wer willkürlich Beweise ignoriert, begeht den Straftatbestand der Begünstigung. Offensichtlich kennt der Basler Machtfilz keine Grenzen.

  3. Willhelm Tell says:

    Anscheinend hat OS Rektorin Gaby Jenö bei den Behörden massiv den Eindruck erweckt, Lehrer H. sei ein gemeingefährlicher Täter, der in einer sog. “stationären Massnahme” therapiert werden müsse. Der mutmasslich kriminelle Notfallpsychiater hatte das arglistige Konstrukt offensichtlich zu bestätigen. Zum Glück liess sich Lehrer H. vom Behördenfilz nicht provozieren. Dass auf einer CD festgehalten ist, wie Lehrer H. auf sämtliche Unterstellungen und Provokationen souverän reagiert, dürfte die Behörden-Mafia noch mehr “bedrohen”. Bin gespannt, ob die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts und des Strafgerichts das brisante Beweismaterial würdigen.

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