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	<title>Verwaltungsmobbing</title>
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	<description>"Was wir sagen und wie wir sprechen, schafft Wirklichkeit und ist Instrumentarium der Macht und des Ausschlusses." Hans Georg Signer, 2008</description>
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		<title>Wahrheit und Lüge</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 12:48:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[1]]></category>

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		<description><![CDATA[


Wahrheit:
STAATSANWALTSCHAFT DES KANTONS BASEL-STADT
Einvernahmeprotokoll vom 6.9.07
Wie geht es Ihnen?
Es geht mir den Umständen entsprechend gut.
Am Donnerstag, 26. April 2007, 13.50 Uhr, haben Sie in der BW City Anzeige gegen Frau Jenö Gabriele, Rektorin Orientierungsschule Basel, wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, Falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, begangen zwischen Dienstag, 27. Juni 2006 bis Freitag, 11. August 2006, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wahrheit:</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline">STAATSANWALTSCHAFT DES KANTONS BASEL-STADT</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">Einvernahmeprotokoll vom 6.9.07</span></p>
<p><em>Wie geht es Ihnen?</em></p>
<p>Es geht mir den Umständen entsprechend gut.</p>
<p><em>Am Donnerstag, 26. April 2007, 13.50 Uhr, haben Sie in der BW City Anzeige gegen Frau Jenö Gabriele, Rektorin Orientierungsschule Basel, wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, Falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, begangen zwischen Dienstag, 27. Juni 2006 bis Freitag, 11. August 2006, in der Orientierungsschule, am Kohlenberg 27, in Basel, erstattet.</em></p>
<p><em>Können Sie uns detailliert schildern, was sich zugetragen hat?</em></p>
<p>Frau Jenö wollte mich wegmobben. Sie machte das mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die sie gehabt hatte. Sie sagte mir ich sei akut selbstgefährdend und akut fremdgefährdend. Das heisst in der Fachsprache ich sei ein potenzieller Selbstmörder und potenzieller Amokläufer. Sie sagte auch noch, ich hätte Droh-E-Mails versendet, was einfach nicht stimmt. Frau Jenö verglich mich mit Tschanun. Das ist eine Verleumdung und Irreführung der Rechtspflege. Vor den Sommerferien verlangte sie von mir, dass ich ein psychiatrisches Gutachten über den Amtsarzt erstellen lassen soll, womit sie meiner Meinung nach ihre Kompetenzen überschritt. Das ist eine krasse Amtsanmassung, was eine Amtspflichtverletzung darstellt. Sie zeigte mich bei der Polizei an, ich hätte ihr gedroht. Doch ich hatte während der ganzen Zeit kein einziges Telefongespräch mit ihr. Dann wurde ich von verschiedenen Personen einfach gejagt und man versuchte, mich in eine Ecke zu drängen. Am liebsten hätte man gehabt, mich in der Psychiatrischen Klinik mit einem Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu entsorgen. Nachdem aber das nicht funktioniert hatte, hat Frau Jenö die Anzeige gegen mich erstattet.</p>
<p>Frau Jenö rief dann etwa um den 11.8.2006 beim Polizeiposten Münchenstein an und teilte denen mit, ich sei suizidgefährdet und hätte den Namen Tschanun erwähnt. Die Polizei Basellandschaft erschien dann auch am Nachmittag bei mir. Am Abend um 22.00 Uhr erschienen dann nochmals zwei Polizisten, ein Mann und eine Frau, die mir ihren Auftrag nicht nennen wollten. Sie wollten mich auf den Posten Reinach mitnehmen, was ich verweigerte. Auch diese Polizisten haben eine Amtspflichtverletzung begangen. Es geht nicht, dass diese mir nicht ihren Namen und Auftrag nennen. Sie sagten bloss, es warte jemand auf mich auf dem Posten in Reinach. Mehr nicht. Sie haben dann noch etwa eine halbe Stunde auf mich gewartet. Dann zogen sie ab, sagten aber, sie kämen noch einmal. Für mich war das eine recht bedrohliche Situation. Ich hatte Angst irgendwohin gebracht zu werden.</p>
<p>Am anderen Tag kam dann wieder ein Polizist (Aebersold), der schon das erste Mal bei mir war, vorbei. Er empfahl mir den medizinischen Notfalldienst zu kontaktieren. Ich teilte ihm mit, dass ich nirgendwohin gehen würde. Ich sagte ihm aber, er könne dafür sorgen, dass der medizinische Notfalldienst zu mir nach Hause kommt. Am gleichen Tag kam dann Dr. med. Spieler zu mir und wollte mich unbedingt in die Klinik einweisen. Nachdem er gegangen war und gesagt hatte, ich müsse in die Klinik, war ich am Boden zerstört. In diesem Moment läutete das Telefon und der Ressortleiter Schulen Herr Signer fragte mich, wie es mir gehe. Er hatte mich in meiner tiefsten Verzweiflung „zufällig“ abgeholt. Er, der mich in meinem Leben noch nie angerufen hatte, rief mich ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt an. Er schrieb ja dann dem Staatsanwalt, dass man mich psychiatrisch dringendst abklären müsse. Während dem Telefongespräch läutete es wieder an der Tür und Dr. Spieler war zusammen mit dem Polizisten von vorhin an der Tür. Man teilte mir mit, dass die „Übung“ abgeblasen sei. Man könne mit mir keinen FFE machen. Ich war erleichtert, aber gleichzeitig auch zornig. Ich sagte Signer am Telefon, die Übung sei abgeblasen worden. Ich hörte, wie er enttäuscht davon Kenntnis nahm. Er sagte noch, „dann wünsche ich Ihnen alles Gute“. Es war absolut keine Freude in seiner Stimme. Es war pure Enttäuschung. Nun dachte ich die ganze Sache sei zu Ende. Dem war aber nicht so.</p>
<p><em>Gemäss vorliegender Anzeige wurden Sie von Frau Jenö mit Ihrer unrechtmässigen „Freistellung“ und anschliessender unrechtmässigen Kündigung in die Arbeitslosigkeit getrieben.</em></p>
<p>Das ist so. Frau Jenö sagte mir dazu, ich würde freigestellt, falls ich in den Sommerferien kein psychiatrisches Gutachten vorlegen könne. In Wirklichkeit aber, hatte sie mich schon am 7.8.06 freigestellt. Also gegen Ende Sommerferien. Die Kündigung erfolgte dann am 22.8.06. Zwischen der Freistellung und der Kündigung habe ich mit meinem Anwalt gegen die Freistellung gekämpft. Ich wusste zu dem Zeitpunkt ja noch nicht, dass man mir kündigen wird.</p>
<p><em>Frau Jenö soll Sie auch genötigt haben, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, ohne dass sie Ihrer Meinung nach das Recht dazu gehabt hätte.</em></p>
<p>Ich denke, Frau Jenö hat eine Amtsanmassung begangen. Sie hat meines Erachtens eine Kompetenzüberschreitung begangen. Mein Hausarzt sagte mir, das könne nur ein Amtsarzt oder Richter verfügen. Zwischenzeitlich hab ich ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Ich war bei Dr. med. Westdijk, Sattelgasse 4, in Basel. Ich kann hier an dieser Stelle sagen, dass ich völlig gesund bin. Ich bin bereit eine Entbindungserklärung zu unterschreiben. Der Arzt erstellte ein Gutachten, welches ich ans Appellationsgericht gesendet habe.</p>
<p><em>Frau Jenö soll ein unzulässiges Arbeitszeugnis verfasst haben, um Ihnen die Berufsaussichten zu zerstören.</em></p>
<p>Frau Jenö schrieb im zweiten Teil des Zeugnisses über die nicht geklärten Vorwürfe. Sie zählte auf, was mit mir angeblich nicht in Ordnung sein soll. Ich denke, so etwas gehört nicht in ein Arbeitszeugnis. Ich werde Ihnen eine Kopie des Arbeitszeugnisses zu den Akten geben.</p>
<p><em>Gemäss Anzeige hat Sie Frau Jenö wegen angeblicher Drohung angezeigt (das Verfahren ist zwischenzeitlich eingestellt). In ihrer Anzeige wurden Sie von ihr mit Tschanun Günther verglichen. Es wurde von einer Verschwörung gesprochen. Mit ihren unwahren Behauptungen soll sie eine Strafverfolgung gegen Sie ausgelöst haben, die in der BaZ zu einem rufschädigenden Artikel geführt hat. Dieser Artikel wiederum soll offenbar ihre Entlassung bewirkt haben.</em></p>
<p>Das ist richtig so. Ich habe das Wort „Verschwörung“ meines Wissens nie gebraucht, jedenfalls mag ich mich nicht daran erinnern. Für mich ist es eine Mobbing-Intrige. Das Ziel dieser Leute war, mich beruflich und gesellschaftlich zu erledigen.</p>
<p><em>Um was für einen rufschädigenden Artikel handelt es sich?</em></p>
<p>Es handelt sich um zwei Artikel, die in der BaZ und im Baslerstab abgedruckt wurden. Ich werde Ihnen die beiden Artikel in Kopie zu den Akten geben.</p>
<p><em>Gemäss Ihren Angaben soll Frau Jenö diverse Behörden dazu missbraucht haben Sie in die Arbeitslosigkeit zu manövrieren. Unter anderem soll sie Sie bei den Gesundheitsdiensten verleumdet haben. Dem Amtsarzt etwa, soll sie gemäss Ihren Ausführungen gesagt haben, Sie hätten eine psychische Krankheit.</em></p>
<p>Nicht nur eine „psychische Krankheit“, sondern sogar eine angebliche „akute Selbst- und Fremdgefährlichkeit“. Sie hat einfach nur negativ über mich geschrieben. Es sind alles negative Behauptungen: vermeintlich ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und angedichtete Suiziddrohungen. Ich habe nie eine solche Suiziddrohung ausgesprochen.</p>
<p><em>Seit wann bestehen die Schwierigkeiten mit Frau Jenö?</em></p>
<p>Die Schwierigkeiten bestehen seit etwa sieben Jahren. Man kann von gewöhnlichen Meinungsverschiedenheiten ausgehen. Damals am Anfang war sie normale Lehrerin und die ersten Probleme begannen als sie in der Schulleitung war. Am Schluss war sie dann Rektorin, also meine Chefin und konnte Verfügungen schreiben, wie sie wollte.</p>
<p><em>Was war ursächlich?</em></p>
<p>Die Meinungsverschiedenheiten konnten in früheren Zeiten immer geschlichtet oder aus dem Weg geräumt werden. Ein erster grosser Vertrauensbruch erfolgte, als sie meine beste Teamkollegin Regula Stotz aus dem Team nahm. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Jenö Schulhausleiterin. Frau Stotz stand zu mir und half mir eigentlich meistens. Der Grund ihrer Versetzung, war für alle, auch die Eltern, nicht nachvollziehbar. Aber der eigentliche Grund war, Frau Jenö wollte mich isolieren. Ich war von da an auf mich selbst gestellt. Ich bekam praktisch keine Unterstützung mehr.</p>
<p><em>Hätten die Schwierigkeiten mit Frau Jenö bei einem konstruktiven Gespräch nicht aus der Welt geschafft werden können?</em></p>
<p>Doch, man hätte die Schwierigkeiten problemlos aus der Welt schaffen können. Das hätte aber eine offene und ehrliche Kommunikation bedingt. Man wollte die von gewissen Eltern generierten Scheinprobleme nicht angehen. Man wollte die Probleme undemokratisch mit meiner Entlassung lösen.</p>
<p><em>Aus dem Sachverhalt im Polizeirapport geht hervor, dass drei Eltern gegen sie eine Beschwerde eingereicht hätten. Was waren das für Beschwerden?</em></p>
<p>Es handelt sich um Meinungsverschiedenheiten. Ich muss präzisieren, es sind unhaltbare Unterstellungen, Vorwürfe und Behauptungen. Man kritisierte in einer unfairen Weise meine Persönlichkeit, meinen Unterricht und meine Theateraufführungen und Musicals. Das Hauptproblem, welches man mir vorwarf war, dass im Musical einzelne Szenen sexistisch gewesen sein sollen. Ausserdem warf man mir vor, ich sei nie sachlich. Ich sei zu emotional und ich hätte Wutausbrüche und sei aggressiv. Ich wehre mich gegen diese destruktive Kritik. Diese unhaltbaren Vorwürfe treffen in keiner Art und Weise auf mich zu. Ich muss auch sagen, dass gerade diejenigen Kinder, deren Eltern an die Schulleitung geschrieben haben, mich immer wieder provoziert haben. Ich denke, dass die drei alleinerziehenden Mütter, ihre Kinder gegen mich instrumentalisiert haben.</p>
<p>Für die Einvernahme:</p>
<p>Detektiv-Korporal R. Borer</p>
<p>Auskunftsperson:</p>
<p>Lehrer H.</p>
<p> </p>
<p><strong>Lüge:</strong></p>
<p>Bundesgericht<br />
Tribunal fédéral<br />
Tribunale federale<br />
Tribunal federal</p>
<p>{T 0/2}<br />
6B_682/2009, 6B_683/2009, 6B_684/2009, 6B_685/2009, 6B_686/2009, 6B_687/2009, 6B_688/2009, 6B_689/2009, 6B_690/2009, 6B_691/2009</p>
<p>Urteil vom 23. November 2009<br />
Strafrechtliche Abteilung</p>
<p>Besetzung<br />
Bundesrichter Favre, Präsident,<br />
Bundesrichter Schneider, Mathys,<br />
Gerichtsschreiber Monn.</p>
<p>Parteien<br />
X.________,<br />
Beschwerdeführer,</p>
<p>gegen</p>
<p>Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, 4001 Basel,<br />
Beschwerdegegnerin.</p>
<p>Gegenstand<br />
Einstellungsbeschlüsse; Willkür,</p>
<p>Beschwerde gegen die Entscheide des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt, Rekurskammer, vom 15./16. Mai und 17. Juni 2009.</p>
<p>Das Bundesgericht zieht in Erwägung:</p>
<p>1.<br />
Der Beschwerdeführer war seit ca. 1984 beim Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt angestellt und als Lehrer tätig. Insbesondere in den letzten Jahren kam es von verschiedener Seite zu Beschwerden, die vor allem sein Verhalten auf der Beziehungsebene betrafen. Gespräche, Coachings und Supervisionen führten zu keiner Entspannung der Situation. In der Folge wurde ihm mitgeteilt, er werde beim vertrauensärztlichen Dienst angemeldet, damit über ihn ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden könne. Gegebenenfalls werde er zu Beginn des neuen Schuljahres freigestellt. Mit diesem Vorgehen war der Beschwerdeführer nicht einverstanden, und er lehnte es ab, sich untersuchen zu lassen. Darauf wurde er freigestellt, und es wurden die Abklärung eines Fürsorgerischen Freiheitsentzuges angeregt sowie eine Strafanzeige wegen Drohung zum Nachteil der Lehrerschaft, der Schulhausleitung und der Schulleitung eingereicht. Das Strafverfahren wurde später mangels hinreichenden Beweises des Tatbestandes insbesondere in subjektiver Hinsicht eingestellt. Eine ordentliche Kündigung wurde durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt aus formellen Gründen aufgehoben, wobei das Gericht betonte, die Gutheissung habe nicht zur Folge, dass der Beschwerdeführer wieder unterrichten könne, sondern er habe sich aufgrund einer neuen, formell korrekten Weisung durch den vertrauensärztlichen Dienst untersuchen zu lassen.</p>
<p>Der Beschwerdeführer erstattete gegen verschiedene Personen Strafanzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauchs, Amtsanmassung, falscher Anschuldigung, falschen Zeugnisses, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfacher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft stellte sämtliche Strafverfahren am 12./14./18. Februar 2008 ein. In einem Fall (6B_691/2009) trat sie am 28. April 2008 auf die Strafanzeige nicht ein. Die Vorinstanz hob die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft in den angefochtenen Entscheiden insoweit auf, als sie Ehrverletzungsdelikte betrafen, und sie überwies die entsprechenden Akten an die Abteilung Privatklagen des Strafgerichts (betrifft Teile von 6B_682/2009 und 6B_691/2009). Im übrigen Umfang bestätigte sie die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Der Beschwerdeführer wendet sich mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er beantragt, die Entscheide der Vorinstanz seien aufzuheben, soweit sie Offizialdelikte betreffen, und die Angelegenheit sei zur Anklagerhebung an die kantonalen Behörden zurückzuweisen.</p>
<p>2.<br />
Mit Verfügung vom 8. Oktober 2009 wurden die Gesuche des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Mit Präsidialverfügung vom gleichen Tag wurde er aufgefordert, dem Bundesgericht spätestens am 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5&#8242;000.&#8211; einzuzahlen. Der Kostenvorschuss wurde innert Frist einbezahlt. Unter diesem Gesichtswinkel ist auf die Beschwerde einzutreten.</p>
<p>3.<br />
Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 13. August 2009 aufgefordert, die angefochtenen Entscheide spätestens am 25. August 2009 nachzureichen, ansonsten die Rechtsschrift unbeachtet bleibe. In den Verfahren 6B_687/2009, 6B_688/2009, 6B_689/2009 und 6B_690/2009 ist er dieser Aufforderung nicht nachgekommen. In diesen vier Verfahren ist auf die Beschwerde schon aus diesem Grund nicht einzutreten.</p>
<p>4.<br />
Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei als Adressat der angefochtenen Entscheide &#8220;zweifelsohne&#8221; zur Beschwerde legitimiert (Beschwerde S. 2). Davon kann nicht die Rede sein. Soweit er nicht unter die zur Beschwerde Berechtigten gemäss Art. 81 BGG fällt und Geschädigter, nicht aber Opfer ist, ist er zur Beschwerde nicht legitimiert (BGE 133 IV 228).</p>
<p>Der Beschwerdeführer macht denn auch zusätzlich geltend, er sei durch die rechtswidrige Strafanzeige seiner Chefin in seiner psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden und deshalb auch als Opfer im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG zur Beschwerde legitimiert (Beschwerde S. 2 lit. A/3).</p>
<p>Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG.</p>
<p>5.<br />
Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe die Beweise willkürlich gewürdigt und den Sachverhalt unrichtig festgestellt. Zudem seien seine Menschenrechte missachtet worden (Beschwerde S. 2 lit. A/2).</p>
<p>Unter &#8220;Sachverhalt&#8221; (Beschwerde S. 3-5) schildert der Beschwerdeführer seine Sicht der Dinge, ohne dass sich daraus ergäbe, dass eine seiner Rügen begründet wäre. So macht er zum Beispiel geltend, seine Chefin habe die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes genutzt und daraus eine Eskalationsspirale konstruiert, um ihn vorsätzlich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs zu führen (Beschwerde S. 3). Mit solchen Behauptungen lässt sich von vornherein nicht dartun, dass die Vorinstanz infolge einer willkürlichen Beweiswürdigung den Sachverhalt unrichtig festgestellt hätte. Die Beschwerde genügt insoweit den Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG nicht.</p>
<p>Auch unter &#8220;Rechtliches&#8221; (Beschwerde S. 5-9) schildert der Beschwerdeführer im Wesentlichen seine Sicht der Dinge, ohne dass sich daraus ergäbe, dass eine Verletzung von Art. 7 (Beschwerde S. 8), 9 (Beschwerde S. 9) oder 30 BV vorläge. Insoweit genügt die Beschwerde den Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG ebenfalls nicht.</p>
<p>Schliesslich verweist der Beschwerdeführer unter &#8220;Rechtliches&#8221; auf den Tatbestand des Amtsmissbrauchs von Art. 312 StGB. Geprüft werden kann insoweit nur, ob sich seine Chefin durch ihre Strafanzeige eines Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hat (s. oben E. 4).</p>
<p>Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können. Weiter sei von ihm anerkannt, dass er sich bei einem Telefongespräch und bei einer Besprechung über Mobbing beklagt und in diesem Zusammenhang den Fall Tschanun erwähnt habe. Unter diesen Umständen sei verständlich, dass die Chefin in grosse Sorge geraten sei. Sie sei in der gegebenen Situation nicht nur berechtigt, sondern als Rektorin und Mitglied einer Behörde auch gehalten gewesen, gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen Drohung zu erstatten. Es liege auf der Hand, dass der Vergleich des Beschwerdeführers mit der Situation des angeblichen Mobbingopfers Tschanun umgehend die Assoziation mit den Delikten dieses Mannes &#8211; vierfacher Mord und Mordversuch an Arbeitskollegen im Rahmen eines eigentlichen Amoklaufs &#8211; geweckt habe und geeignet gewesen sei, die Umgebung in Angst und Schrecken zu versetzen, und eine Reaktion der Schulleitung, insbesondere zum Schutz von Schülern und Schülerinnen sowie Lehrern und Lehrerinnen, erheischt habe. Die Chefin habe in ihrer Strafanzeige und in ihrer Einvernahme das Vorgefallene im Übrigen durchwegs korrekt, präzise und differenziert geschildert (Verfahren 6B_682/2009, angefochtener Entscheid S. 15/16).</p>
<p>Dazu führt der Beschwerdeführer aus, seine Chefin habe mit der arglistigen Strafanzeige bloss ein &#8220;fiktives Bedrohungsszenario&#8221; in die Welt gesetzt, was ihr selber auch bewusst gewesen sei (Beschwerde S. 6). Wenn man demgegenüber von dem von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalt ausgeht, ist die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden. Was daran gegen das schweizerische Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen könnte, ergibt sich aus der Beschwerde nicht und ist auch nicht ersichtlich.</p>
<p>Die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 109 BGG abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.</p>
<p>6.<br />
Die Gerichtskosten für alle zehn Verfahren sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).</p>
<p>Demnach erkennt das Bundesgericht:</p>
<p>1.<br />
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</p>
<p>2.<br />
Die Gerichtskosten von Fr. 4&#8242;000.&#8211; werden dem Beschwerdeführer auferlegt.</p>
<p>3.<br />
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt, Rekurskammer, schriftlich mitgeteilt.</p>
<p>Lausanne, 23. November 2009</p>
<p>Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung<br />
des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Der Präsident: Favre</p>
<p>Der Gerichtsschreiber: Monn</p>
<p> </p>
<p><em> </em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ist die Personalrekurskommission eine Mobbingkommission?</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2009/05/04/ist-die-personalrekurskommission-eine-mobbingkommission/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2009 16:22:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[1]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Begründung des neusten Entscheides der Personalrekurskommission vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist weder fair noch rechtmässig. Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Wörtlich schreibt sie:
&#8220;Eine unabhängige psychiatrische Begutachtung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Begründung des neusten Entscheides der Personalrekurskommission vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist weder fair noch rechtmässig. Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Wörtlich schreibt sie:</p>
<p>&#8220;Eine unabhängige psychiatrische Begutachtung sei zur rechtsgenüglichen Abklärung der Arbeitsunfähigkeit unabdingbar.&#8221;</p>
<p>Zufälligerweise verkennt die PRK dabei leider, dass Lehrer H. gar nie an “Arbeitsunfähigkeit” litt, sondern von OS Rektorin Gaby Jenö vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdet und völlig willkürlich freigestellt worden war. Dass darin die Personalrekurskommission keine Mobbing-Kampagne erkennen will, beweist, dass die PRK ausschliesslich der verlängerte Arm der Anstellungsbehörde ist. Die PRK stützt sich bei ihrer Begründung auf die Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. med. Eric Odenheimer, der sich wiederum auf die Angaben von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler stützt. Die PRK ist aber im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass der angeblich ”unabhängige” Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag hatte, den ehrlichen Lehrer arglistig etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen in die Aggression zu treiben. Lehrer H. blieb in diesem Gespräch wie immer sachlich und korrekt und distanzierte sich klar von den Gewaltphantasien seiner Chefin Gaby Jenö. Damit die staatliche Gewaltspirale allerdings ihren geplanten Gang nehmen konnte, verdrehte Dr. Markus Spieler die Aussagen von Lehrer H. vorsätzlich und behauptete, dieser habe sich mit Günther Tschanun &#8220;identifiziert&#8221;. Zufälligerweise dokumentiert der Tonbandmitschnitt aber genau das Gegenteil. Offensichtlich ist die Personalrekurskommission überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert, denn das brisante Tondokument wird in der schriftlichen Begründung der PRK nicht einmal erwähnt. Viel lieber stützt sich die PRK auf die zweifelhaften Angaben des Stv. Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer &#8220;vertrauensärztlichen Untersuchung&#8221; bei Lehrer H. zwar keinerlei Krankheit diagnostizieren konnte, Lehrer H. aber trotzdem eine Begutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht aufschwatzen wollte. Dass Lehrer H. sich nicht noch einmal von einem Psychiater aus dem Behördenfilz begutachten lassen möchte, ist ohne weiteres nachvollziehbar. Jetzt liegt der Ball wieder beim Verwaltungsgericht, welches schon bei der ersten unrechtmässigen Kündigung von Lehrer H. weder eine Verschwörung noch Hinweise auf Mobbing erkennen wollte.</p>
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		<item>
		<title>Die Personalrekurskommission &#8211; eine Kommission des Arbeitgebers</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2009/01/30/die-personalrekurskommission-eine-kommission-des-arbeitgebers/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jan 2009 14:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[1]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/?p=42650</guid>
		<description><![CDATA[Einmal mehr durfte Lehrer H. erleben, wie im Kanton Basel-Stadt Macht missbraucht und Menschenrechte mit Füssen getreten werden. Dr. iur. Christoph Meyer, stellvertretender Präsident der Personalrekurskommission (PRK) folgte vorsätzlich ausschliesslich der Argumentation der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements lic. iur. Weihrauch, die von OS Rektorin Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, die missbräuchliche Kündigungsverfügung gegen Lehrer H. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&amp;quot"><span style="font-size: small">Einmal mehr durfte Lehrer H. erleben, wie im Kanton Basel-Stadt Macht missbraucht und Menschenrechte mit Füssen getreten werden. Dr. iur. Christoph Meyer, stellvertretender Präsident der Personalrekurskommission (PRK) folgte vorsätzlich ausschliesslich der Argumentation der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements lic. iur. Weihrauch, die von OS Rektorin Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, die missbräuchliche Kündigungsverfügung gegen Lehrer H. als rechtmässig darzustellen. Dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer H. vorsätzlich als gemeingefährlichen psychisch Kranken verleumdet und damit schwer in seiner Menschenwürde und Persönlichkeit verletzt hatte, interessierte die beiden anderen Mitglieder der PRK lic. iur. Antonina Stoll und Georg Stebler nicht im Geringsten. Die PRK war sich einig, dass es eine schwere Pflichtverletzung sei, dass sich Lehrer H. nicht zwangsweise von IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht habe „begutachten“ <span> </span>lassen. Folgt man der absurden Argumentation der Personalrekurskommission, wäre es rechtmässig, sämtliche gesunden und arbeitsfähigen  Arbeitnehmenden von Basel-Stadt zwangsweise psychiatrisch zu &#8220;begutachten&#8221;. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&amp;quot"><span style="font-size: small">Als vor einem Jahr die PRK-Mitglieder lic. iur Gabrielle Kremo, Dr. iur Andreas Freivogel und lic. iur. Christian Heim dem streitbaren Lehrer H. plausibel machen wollten, dass es eine schwere Pflichtverletzung sei, einer Einladung des Amtsarztes fernzubleiben, scheiterte die PRK mit ihrer Argumentation kläglich vor dem Verwaltungsgericht. Allerdings behauptete das Gericht damals, die Anstellungsbehörde habe das Weisungsrecht, auch völlig gesunde Mitarbeiter zu einer amtsärztlichen Untersuchung zu verpflichten. Ein Bundesgerichtsentscheid, der diese Argumentation stützt, ist allerdings unauffindbar, denn es ist eine Tatsache, dass nur Kranke und Krankgeschriebene über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren verwickelt werden können. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&amp;quot"><span style="font-size: small">Bei Lehrer H. ist der Sachverhalt wesentlich anders: Lehrer H. ist weder krank noch krankgeschrieben, sondern von seiner Chefin Gaby Jenö als krank und gefährlich verleumdet und freigestellt worden. H. reagierte alllerdings gelassen und verklagte die OS-Rektorin und designierte Volksschulleiterin wegen Übler Nachrede. Behandelt wurde die Privatklage aber bis auf den heutigen Tag nicht. Die zuständige Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz begründet die Verschleppung der Klage mit der chronischen Überlastung der zuständigen Strafrichter. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&amp;quot"><span style="font-size: small">Die Präsidentin der Personalrekurskommission Dr. iur. Fabia Beurret gibt zu, dass die bisher verhandelten Fälle meist „zu Gunsten von Basel-Stadt“ ausgingen. Daraus könne aber „keineswegs Parteilichkeit der Personalrekurskommission“ abgeleitet werden, höchstens die „Tatsache“, dass die Personalverantwortlichen ihre Aufgabe „sorgfältig“ erledigen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&amp;quot"><span style="font-size: small">Für Lehrer H. ist klar, dass die PRK weder sorgfältig, unparteiisch, noch unabhängig ihre Aufgaben erledige. Die PRK sei eine weitere staatliche Behörde, die den ahnungslosen Bürger über den Tisch ziehe. Er sei von unzähligen Staatsfunktionären mittels vorsätzlich konstruierten Unwahrheiten in die Defensive gezwungen worden. Er sei froh, dass wenigstens im Internet mehrheitlich korrekt über seinen Fall berichtet werde.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"> </p>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">Für die Amtsperiode vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2009 setzt sich die Personalrekurskommission aktuell wie folgt zusammen: </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial"> </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Beurret Fabia, Dr. iur., Präsidentin </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Meyer Christoph, Dr. iur., Stv. Präsident </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Kremo Gabrielle, lic. iur., Stv. Präsidentin </span></span></h3>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt"><span style="font-size: small;font-family: Calibri"> </span></p>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-family: Arial"><em><span style="font-size: 11pt;color: #000000">Arbeitgeber: </span></em></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Freivogel Andreas, Dr. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Hänggi François, lic. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Wenger Fatima, lic. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Stoll Antonina, lic. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Da Rugna Mario, lic. iur., Ersatzmitglied </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><em><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial"> </span></span></em></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-family: Arial"><em><span style="font-size: 11pt;color: #000000">Arbeitnehmer: </span></em></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Belleville Wiss Elfriede, Dr. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Meier Christoph, Dr. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Nese Susanne, lic. iur. </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Stebler Georg </span></span></h3>
<h3 style="margin: 0cm 0cm 0pt;text-align: justify"><span style="font-size: 11pt;color: #000000"><span style="font-family: Arial">• Nebel Franco, Ersatzmitglied </span></span></h3>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Ehrverletzungsklage gegen OS Rektorin Gaby Jenö</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/12/04/42644/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 15:19:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[1]]></category>

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		<description><![CDATA[In ihrem Urteil vom 21.1.03 hält die Personalrekurskommission Basel-Stadt folgendes fest:

„Damit schon eine einmalige Pflichtverletzung für eine Kündigung genügt, muss sie schwer sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt ist, oder aber der Verbleib der betroffenen Person an der Arbeitsstelle das Vertrauen des Volkes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">In ihrem Urteil vom 21.1.03 hält die Personalrekurskommission Basel-Stadt folgendes fest:</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">„Damit schon eine einmalige Pflichtverletzung für eine Kündigung genügt, muss sie schwer sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt ist, oder aber der Verbleib der betroffenen Person an der Arbeitsstelle das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates erschüttern würde.“</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Seit verschiedene Gerüchte im Internet kursieren, Rektorin Gaby Jenö habe ihren beliebten Mitarbeiter H. mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, um ihm anschliessend zu kündigen, herrscht in den Teppichetagen des Basler Erziehungsdepartements nicht nur Freude. Dennoch unterstützen Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann OS Rektorin Gaby Jenö in ihrer Auseinandersetzung mit dem streitbaren Lehrer H. immer noch.</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe im Internet rufschädigende Artikel über das Erziehungsdepartement veröffentlicht. Das Gegenteil sei der Fall, behauptet Lehrer H., dem bereits schon zum zweiten Mal, wegen angeblich schwererer Pflichtverletzung gekündigt wurde. Er wolle sich von seiner Chefin nicht als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer darstellen lassen und habe vor über zwei Jahren eine Privatklage gegen Gaby Jenö betreffend „Üble Nachrede“ eingereicht. Auf einen Verhandlungstermin wartet Lehrer H. aber bis auf den heutigen Tag. Er hoffe aber nicht, dass das Basler Strafgericht den Verhandlungstermin absichtlich verzögere, um OS Rektorin Gaby Jenö den Posten als designierte Volksschulleiterin nicht zu verbauen. Käme es zu einer Verurteilung wegen übler Nachrede, müsste Regierungsrat Eymann der OS Rektorin wegen &quot;schwerer Pflichtverletzung&quot; kündigen. Die Personalrekurskommission hält in ihrem Urteil vom 20.3.01 nämlich folgendes fest:</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">„Auch strafbare Handlungen stellen eine sehr schwere Pflichtverletzung dar, wenn sie gegen die Arbeitgeberin oder gegen Mitarbeitende gerichtet sind. Wer erwiesenermassen die Arbeitgeberin betrügt oder zu betrügen versucht, kann in der Regel fristlos entlassen werden ebenso bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Ehrverletzungen, auch zum Nachteil von Mitarbeitenden.“</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer H. in zahlreichen Schreiben als potentiellen Gewalttäter dargestellt hat, wohlwissend, dass dieser in über zwanzig<span> </span> Jahren Unterrichtstätigkeit nie gewalttätig aufgefallen war.</p>
<p class="MsoNormal"><!--    [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Auch zahlreiche andere mutmassliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö sind beim Basler Strafgericht noch hängig. Die Liste ist lang und soll an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden. Offensichtlich glaubt Lehrer H. immer noch an die Unabhängigkeit des Basler Strafgerichts. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schwere Vorwürfe gegen OS-Rektorin Gaby Jenö</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/</link>
		<comments>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 12:05:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[1]]></category>

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		<description><![CDATA[Amtsmissbrauch (Art. 312)
 
Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
 
-  Gaby Jenö hat den Anzeigesteller mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender unrechtmässiger Kündigung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong>Amtsmissbrauch (Art. 312)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Gaby Jenö hat den Anzeigesteller mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender unrechtmässiger Kündigung in die Arbeitslosigkeit getrieben.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Sie hat ihn genötigt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, ohne dass sie dazu das Recht gehabt hätte.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Sie hat den Anzeigesteller wegen angeblicher Drohung angezeigt, obwohl sie in den Akten der Staatsanwaltschaft selber zugibt, dass der Anzeigesteller ihr nie gedroht habe.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Sie hat dem Anzeigesteller ein tendenziöses unwahres Arbeitszeugnis ausgehändigt, um die berufliche Existenz des Anzeigestellers vorsätzlich nachhaltig zu zerstören.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Im Schreiben vom 6.3.08 droht Gaby Jenö dem Anzeigesteller die Kündigung an, falls dieser innert drei Tagen die Fakten auf seinem Weblog nicht lösche. Mit dieser erneuten Nötigung verletzt Jenö das Recht des Anzeigestellers auf freie Meinungsäusserung.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Falsche Anschuldigung (Art. 303)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer einen Nichtschuldigen wider besseren Wissens bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Jenö hat den Anzeigesteller wegen angeblicher Drohung angezeigt. Sie hat in ihrer Anzeige behauptet, der Anzeigesteller habe gegen sie und gegen sich selber Drohungen ausgesprochen, sich mit Günter Tschanun verglichen und von einer Verschwörung geredet.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Mit ihren unwahren Behauptungen hat sie eine unrechtmässige Strafverfolgung gegen den Anzeigesteller ausgelöst.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Aufgrund der unrechtmässigen Strafverfolgung konnte der Anzeigesteller in der Basler Zeitung in einem rufschädigenden Artikel verunglimpft werden.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Aufgrund des rufschädigenden Artikels wollte sich Gaby Jenö gezwungen sehen, den Anzeigesteller unrechtmässig zu entlassen.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Ausserdem hat Gaby Jenö den Anzeigesteller beim Amtsarzt der Gesundheitsbehörden als akut selbst- und fremdgefährlichen Psychopathen verleumdet, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Irreführung der Rechtspflege (Art. 304)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Wer bei einer Behörde wider besseren Wissens anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Jenö hat diverse Behörden instrumentalisiert, um den Anzeigesteller vorsätzlich zu diskreditieren und in die Arbeitslosigkeit zu manövrieren.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Sie hat den Anzeigesteller bei den Gesundheitsdiensten mit unwahren Behauptungen als psychisch kranken Gewalttäter verleumdet.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Sie hat versucht den Anzeigesteller mit einer unrechtmässigen Strafanzeige wegen angeblicher „Drohung“ zu kriminalisieren. In Wirklichkeit hat der Anzeigesteller nie jemandem gedroht, sondern eine Arbeitskollegin über das &quot;Mobbing-Opfer&quot; Günther Tschanun informiert.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Nötigung (Art. 181)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Am 27. Juni 2006 verlangte Jenö vom Anzeigesteller völlig unbegründet ein psychiatrisches Gutachten. Sie drohte dem Anzeigesteller mit einer Freistellung, falls das Gutachten nicht in den Schulferien abgeschlossen werden könne. Diese Nötigung bringt den Anzeigesteller in einen grossen Stress.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Da Jenö als Anstellungsbehörde überhaupt kein Recht hat, ein psychiatrisches Gutachten zu verlangen, ist der Tatbestand der Nötigung klar gegeben. Nur Amtsärzte oder Richter haben das Recht, psychiatrische Gutachten zu verlangen.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Mit dieser Nötigung nötigt Gaby Jenö den Amtsarzt indirekt, den Anzeigesteller in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln, mit dem Ziel, diesen über einen IV-Psychiater in die IV abzuschieben.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Da der völlig gesunde Anzeigesteller keine amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen will, erhält dieser von<span> </span> Gaby Jenö eine rechtswidrige Kündigung.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Auch die Weisung Jenös, sich von einem Psychiater der kantonalen IV-Stelle begutachten zu lassen, ist unrechtmässig. Laut Personalgesetz hat die Anstellungsbehörde ausschliesslich das Recht, Mitarbeiter zu einer „vertrauensärztlichen Untersuchung“ zu verpflichten. Alles andere ist vorsätzliche Nötigung.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Da der Anzeigesteller sich von seinem Vertrauensarzt Dr. med. Piet Westdijk eingehend „vertrauensärztlich“ hat untersuchen lassen, sind Jenös arglistige Veranstaltungen als versuchte Nötigung zu taxieren.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Mit einer Kündigungsandrohung versuchte Gaby Jenö den Anzeigesteller in seiner Handlungsfähigkeit als Privatperson einzuschränken und ihn dazu zu nötigen, die wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen des Erziehungsdepartementes zu akzeptieren. Auf seiner Internetseite schilderte der Anzeigesteller sachlich und objektiv, wie ihn seine Chefin mittels sog. Amtshilfe pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Amtsanmassung (Art. 287)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes anmasst, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Gaby Jenö verlangt als Anstellungsbehörde vom Anzeigesteller ein psychiatrisches Gutachten. Bekanntlich dürfen nur Amtsärzte und Richter psychiatrische Gutachten verlangen. Die Weisung von Gaby Jenö sich von einem IV-Gutacher „begutachten“ zu lassen ist demzufolge eine klare Amtsanmassung.</p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Üble Nachrede (Art. 173)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Im Schreiben vom 6.7.06 an den Amtsarzt Dr. Marc Meier stellt Gaby Jenö den Anzeigesteller als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dar und löst damit eine Eskalation aus, die für den Anzeigesteller drastische Konsequenzen hat.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Im Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft vom 11.8.06 behauptet sie, der Anzeigesteller habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sei eine grosse Gefahr für sich selber und seine Umwelt.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->In ihrer Strafanzeige stellt sie den Anzeigesteller als eine grosse Bedrohung für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen dar und löst damit wiederum grosse Ängste bei der Staatsanwaltschaft aus. Aufgrund der verleumderischen Angaben Gaby Jenös kommt zu einem absolut unangemessenen Einsatz der Sondereinheit „Barrakuda“, der zu einer unrechtmässigen Verhaftung des Anzeigestellers unter widerlichsten Bedingungen führt. (Handschellen, Augenbinde, Gefangenentransport, Isolationszelle, vierstündiges Verhör, etc.)</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Verleumdung (Art 174)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="text-decoration: underline"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></span> </strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer jemanden wider besseren Wissens bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderen Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Die offensichtlich von Gaby Jenö geleitete Mobbing-Kampagne gegen den Anzeigesteller lässt vermuten, dass sämtliche arglistigen Veranstaltungen Gaby Jenös vorsätzlich wider bessern Wissens in die Tat umgesetzt wurden. Der Anzeigesteller hat sich nachweislich bis auf den heutigen Tag weder strafrechtlich noch arbeitsrechtlich etwas zu schulden kommen lassen.</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Gaby Jenö weiss ganz genau, dass alle Fakten, die auf der Internetseite des Anzeigestellers zu lesen sind, der objektiven Wahrheit entsprechen und aktenkundig sind. Mit ihrer Behauptung, der Anzeigesteller würde den Arbeitgeber und dessen Angestellte verunglimpfen, beschuldigt sie den Anzeigensteller eines unehrenhaften Verhaltens und schädigt damit dessen Ruf. Mit der Weitergabe dieser Beschuldigung an die Herren Jucker, Grossniklaus und Baerlocher ist der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Falsches Zeugnis (Art. 287)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer sich in einem Gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Gaby Jenö hat vor dem Verwaltungsgericht am 18.12.07 behauptet, der Anzeigesteller habe mehrere Termine beim Amtsarzt der Basler Gesundheitsdienste nicht wahrgenommen. Diese Aussage ist nachweislich aktenwidrig. Der Anzeigesteller hat von Amtsarzt Dr. Marc Meier nur einen Termin und eine Einladung erhalten, was aktenkundig ist.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Einfache Körperverletzung (Art 123)</strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer vorsätzlich einen Menschen an Körper und Gesundheit schädigt, wird auf Antrag mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left: 36pt"><!--     [if !supportLists]-->-<span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;font-style: normal;font-variant: normal;font-weight: normal;font-size: 7pt"> </span> <!--     [endif]-->Seit über drei Jahren versucht Gaby Jenö in ihrer Funktion als Anstellungsbehörde den Anzeigesteller mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Die von Gaby Jenö zu verantwortenden Verleumdungen, Kündigungsandrohungen und rechtswidrigen Weisungen und Verfügungen haben dem Anzeigesteller psychisch schwer zugesetzt. Auch der aufgrund der rechtsmissbräuchlichen Strafanzeige Jenös erfolgte Übergriff der Sondereinheit Barrakuda, hat den Anzeigesteller psychisch massiv verletzt. Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö ist der Anzeigesteller einem an Körper und Gesundheit schädigendem Dauerstress ausgesetzt.</p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--     [if !supportEmptyParas]--> <!--     [endif]--></p>
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		<title>Erneute Kündigung für Lehrer H.</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/09/04/42634-erneute-ks-ndigung-fs-r-lehrer-h/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 12:23:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Posts]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einer erneuten Kündigung versucht OS-Rektorin Gaby Jenö den beliebten und engagierten Lehrer H. erneut in die Arbeitslosigkeit zu drängen. Diesmal mischelt sogar OS-Rektor Markus Unterfinger kräftig mit, der es offensichtlich nicht lassen kann, Lehrer H. vorsätzlich falsch zu zitieren. In seiner Aktennotiz vom 27.8.08 schreibt Unterfinger allen Ernstes, Lehrer H. habe geäussert, er werde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Mit einer erneuten Kündigung versucht OS-Rektorin Gaby Jenö den beliebten und engagierten Lehrer H. erneut in die Arbeitslosigkeit zu drängen. Diesmal mischelt sogar OS-Rektor Markus Unterfinger kräftig mit, der es offensichtlich nicht lassen kann, Lehrer H. vorsätzlich falsch zu zitieren. In seiner Aktennotiz vom 27.8.08 schreibt Unterfinger allen Ernstes, Lehrer H. habe geäussert, er werde sich weigern, den Vertrauensarzt aufzusuchen. Mit dieser aktenwidrigen Behauptung verliert nun auch OS-Rektor Markus Unterfinger definitiv seine Glaubwürdigkeit. Offensichtlich hat Unterfinger nicht mitbekommen, dass Lehrer H. die medizinische Untersuchung beim Vertrauensarzt absolviert hat. Auf freiwilliger Basis liess er sich sogar von einem Psychiater begutachten, obwohl Lehrer H. immer arbeitsfähig war.</p>
<p class="MsoNormal">Bereits vor zwei Jahren versuchte OS-Rektorin Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer eine psychische Krankheit anzudichten, um ihn über einen IV-Psychiater aus dem Schuldienst zu drängen. Als ihr das aber nicht gelang, verleumdete sie den Lehrer bei den staatlichen Gesundheitsdiensten arglistig als potentiellen Gewalttäter und denunzierte ihn anschliessend bei der Basler Staatsanwaltschaft. In der Folge kam es zu einem absolut unverhältnismässigen Uebergriff einer Sondereinheit auf den ahnungslosen Lehrer, welcher mit dessen unrechtmässigen Inhaftierung im Basler Waaghof gipfelte. Als Lehrer H. seine Erlebnisse im Internet veröffentlichte, nötigte ihn Rektorin Gaby Jenö mit einer Kündigungsandrohung, die entsprechenden Texte zu löschen. In der Hoffnung bald wieder arbeiten zu können, befolgte Lehrer H. sämtliche Weisungen von Rektorin Gaby Jenö. Obwohl Lehrer H. seit 2 Jahren von all seinen Aufgaben und Pflichten freigestellt ist, versuchen Jenö und Unterfinger dem völlig integren Lehrer H. eine „schwere Pflichtverletzung“ anzudichten. In der kranken Logik der beiden Staatsfunktionäre ist es anscheinend eine „schwere Pflichtverletzung“, wenn Lehrer H. seine Grundrechte wahrnimmt.</p>
<p class="MsoNormal">Wer die Grundrechte von Mitarbeitern vorsätzlich missachtet, dürfte sich aber selber einer „schweren Pflichtverletzung“ schuldig machen. Davon möchten OS-Inspektionspräsident Peter Grossniklaus (SP) und Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann (LDP) aber nichts wissen. Bereits schon vor zwei Jahren bewilligten die beiden den ersten Kündigungsversuch des Rektorats, welcher vom Verwaltungsgericht im Urteil vom 18.12.07 aber als rechtswidrig erklärt wurde. Da Lehrer H. seit über zwei Jahren unrechtmässig freigestellt und <span style="text-decoration: underline">nicht</span> krankgeschrieben ist, zeigte H. folglich auch kein Interesse an einer IV-Abklärung durch einen bestellten Psychiater.</p>
<p class="MsoNormal"><!-- [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Offensichtlich zeigt Lehrer H. nicht die richtige Gesinnung. Auch in der DDR und in der ehemaligen Sowjetunion wurden politisch Andersdenkende mittels Psychiatrie auf Linie gebracht. Dass sachliche Informationen wie z.B. dieser Artikel vom OS-Rektorat als „rufschädigende Texte“ verunglimpft werden, zeigt die menschenverachtende Haltung der OS-Schulleitung. Lehrer H. kann nichts dafür, dass das fragwürdige Vorgehen einiger Bildungsfunktionäre von verschiedenen blog-Betreibern im Internet aufgearbeitet wird. Lehrer H. ist offensichtlich ein kommunikativer Mensch. Nur wer erlebte Uebergriffe nicht verbalisiert, wird psychisch krank. Lehrer H. möchte nicht psychisch krank werden, darum erzählt er seine unglaublichen Erlebnisse seinen Freunden und Bekannten.</p>
<p class="MsoNormal"><!-- [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Dass unterdessen zahlreiche anonoyme Blogger das Basler Erziehungsdepartement und den Arbeitgeber Basel-Stadt unter die Lupe nehmen, ist nicht Lehrer H. anzulasten. Allerdings gibt es unter diesen anonymen blog-Betreibern auch schwarze Schafe wie z.B. „advocatus“, welcher frech behauptet, Lehrer H. sei von seinen Vorgesetzten gezwungen worden, in seinen blog zu schreiben, es gäbe beim Arbeitgeber Basel-Stadt kein „Mobbing“. Laut Lehrer H. sei er nie zu einer solchen Aussage gezwungen worden, sondern viel mehr unter Androhung der Kündigung von seiner Chefin dazu genötigt worden, sämtliche blog-Einträge, welche das Erziehungsdepartement und den Arbeitgeber Basel-Stadt betreffen, zu löschen. Lehrer H. ist dieser Weisung nachgekommen. Dass ihm nun trotzdem wieder gekündigt wird, kann er nicht verstehen. Offensichtlich gehört es zum Plan von Gaby Jenö, Markus Unterfinger, Thomas Baerlocher und Peter Grossniklaus Lehrer H. vorsätzlich möglichst intensiv zu schaden.</p>
<p class="MsoNormal"><!-- [if !supportEmptyParas]--></p>
<p class="MsoNormal">Lehrer H. hält sich nach eigenen Angaben vor allem an das Personalgesetz. Dort sei von Vertrauen, Offenheit und Fairness die Rede. Was er mit den diversen sozialistischen Bildungsfunktionären erlebt habe, sei aber das pure Gegenteil. Mit arglistigen Aktionen hätten zahlreiche Protagonisten aus dem SP-Filz das Vertrauensverhältnis mutwillig zerstört. Von Offenheit habe er überhaupt nichts gemerkt. Mittels Verdrehung von Ursache und Wirkung sei er von den Genossinnen und Genossen vorsätzlich als psychisch kranken, potentiellen Gewalttäter verleumdet worden. Diese rufschädigenden Projektionen wolle er nicht auf sich sitzen lassen. Er sei davon überzeugt, dass innerhalb des Erziehungsdepartements eine Gruppe linker SP-Funktionäre den Rechtsstaat aushöhlen wolle. Er habe für diese These unterdessen genügend Beweise gesammelt. Lehrpersonen würden unter Druck vom Rektorat genötigt, sog. Zielvereinbarungen zu unterschreiben, in welcher die Mitarbeiter zur absoluten Loyalität gegenüber den Vorgesetzten verpflichtet würden. Wer diese Zielvereinbarung nicht unterschreiben wolle, werde mit unrechtmässigen Mitteln aus dem Staatsdienst ausgegrenzt. Der Ausdruck „Loyalität“ komme aber im Personalgesetz gar nicht vor. Man müsse daher davon ausgehen, dass im Ressort Schulen mittels Nötigung und Verleumdung ein totalitäres „Krebsgeschwür“ gezüchtet würde, welches den Rechtsstaat massiv bedrohe. Es sei höchste Zeit, dass diese rechtswidrigen Vorgänge publik gemacht würden. Als Geschichts- und Deutschlehrer habe er das Thema „Faschismus“ immer wieder mit seinen Schülerinnen und Schülern thematisiert. Faschismus habe im Bildungswesen nichts zu suchen. Er werde auch als entlassene Lehrkraft jede Form von „Faschismus“ bekämpfen.</p>
<p class="MsoNormal"><!-- [if !supportEmptyParas]--></p>
<p><span style="font-size: 12pt;font-family: &quot;Times New Roman&amp;quot">Wir wünschen Lehrer H. alles Gute auf seinem Weg!<span> </span> </span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Gedanken zum Freitod eines OS-Lehrers</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/08/28/42126-gedanken-zum-freitod-eines-os-lehrers/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 02:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Posts]]></category>

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		<description><![CDATA[    Mit einem Trauergottesdienst im Basler M&#252;nster verabschiedeten sich zahlreiche Menschen vom beliebten und engagierten Lehrer W., der am ersten Schultag nach den Ferien freiwillig aus dem Leben schied. Auch der f&#252;r die Trauerfeier verantwortliche Pfarrer und Freund des Verstorbenen konnte sich nicht erkl&#228;ren, warum der liebensw&#252;rdige Lehrer seinem Leben ein Ende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>    Mit einem Trauergottesdienst im Basler M&uuml;nster verabschiedeten sich zahlreiche Menschen vom beliebten und engagierten Lehrer W., der am ersten Schultag nach den Ferien freiwillig aus dem Leben schied. Auch der f&uuml;r die Trauerfeier verantwortliche Pfarrer und Freund des Verstorbenen konnte sich nicht erkl&auml;ren, warum der liebensw&uuml;rdige Lehrer seinem Leben ein Ende setzte. In den sorgf&auml;ltig gew&auml;hlten Worten des Pfarrers tauchte der Begriff &bdquo;Seeleninfarkt&ldquo; auf. Weshalb aber erlebte Lehrer W. gerade am ersten Schultag nach seinen Sommerferien diesen &bdquo;Seeleninfarkt&ldquo;?    </p>
<p class="MsoNormal">M&auml;nner definieren sich vor allem durch ihren Beruf. Dort holen sie sich Anerkennung, Best&auml;tigung und Lebenssinn. Offensichtlich konnte Lehrer W. in seinem Beruf seine Batterien nicht mehr aufladen. Der &bdquo;Seeleninfarkt&ldquo; oder das &bdquo;Burnout&ldquo; war vorprogrammiert. Dass Lehrer W. offensichtlich mit niemandem &uuml;ber seine Probleme sprach, machte die Sache f&uuml;r ihn auch nicht einfacher. Der Bruder des Verstorbenen zeigte in seiner R&uuml;ckblende auf den Verstorbenen auf, dass Lehrer W. &uuml;ber ein riesiges soziales Netz verf&uuml;gte. Trotzdem konnten auch die engsten Angeh&ouml;rigen des Verstorbenen dessen Freitod nicht erkl&auml;ren. Lehrer W. hat seine Probleme mit in den Tod mitgenommen. Lehrer W. hat mit seinem Tod aber ein Zeichen gesetzt. Er wollte nicht mehr in einer Welt leben, in der vordergr&uuml;ndig alle nett miteinander sind, sich aber heimlich gegenseitig bespitzeln und kontrollieren. </p>
<p class="MsoNormal">Mit der Einf&uuml;hrung der Orientierungsschule wurde die Schule von den Sozialisten grundlegend umgebaut. Es sollte eine Schule werden, in der die sog. Qualit&auml;t gesteuert und kontrolliert werden konnte. Qualit&auml;t wurde allerdings von den Sozialisten definiert und orientierte sich an den sozialistischen Grundvorgaben totalit&auml;rer Staaten. Mit der Einf&uuml;hrung der Elternmitsprache erhielten Eltern das Recht unliebsame Lehrkr&auml;fte zu verunglimpfen. Wenn die verunglimpfte Lehrperson eine politisch korrekte Grund-Einstellung hatte, wurden die Angriffe der Eltern jeweils von der Schulhausleitung und der Schulleitung abgewehrt. Passte die Lehrkraft aber nicht in das sozialistische Schema, wurde die andersdenkende Lehrkraft von der Schulhausleitung und von der Schulleitung gen&ouml;tigt, sich von angeblich neutralen Mediatoren, Supervisoren, Psychologen und Psychiatern &bdquo;therapieren&ldquo; zu lassen. Diese schon in der ehemaligen DDR angewandten Methoden sollten daf&uuml;r sorgen, dass an der Basler Orientierungsschule immer die &bdquo;richtige&ldquo; Gesinnung herrschte. Innerhalb des Lehrerkollegiums wurden einzelne Lehrkr&auml;fte damit betraut, Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Teams zu kontrollieren und der Schulhausleitung Meldung zu erstatten, wenn sich ein Teammitglied &bdquo;verd&auml;chtig&ldquo; verhielt. Die mit Kontrollaufgaben betrauten Lehrpersonen hatten sich mit ihrer Unterschrift dazu verpflichtet, sich der Schulhausleitung und der Schulleitung gegen&uuml;ber loyal zu verhalten. Die Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler durften ihre Probleme nicht mehr der Klassenlehrkraft mitteilen, sondern einem speziell ausgebildeten&nbsp; Schulhaus-Mediator, der die Probleme genau so l&ouml;sen musste, wie es die Schulhausleitung geplant hatte. Auf diese Weise wurde es m&ouml;glich, dass Kinder von linken Eltern &uuml;ber diesen &#8220;Mediator&#8221; haltlose Ger&uuml;chte verbreiten konnten, welche schliesslich ohne Anh&ouml;rung der Lehrkraft in sog. Aktennotizen zu &#8220;massiven Problemen&#8221; aufgebauscht werden konnten. H&auml;ufig bekam eine angeschw&auml;rzte Lehrkraft derartige Aktennotizen erst zu Gesicht, wenn die Anstellungsbeh&ouml;rde ein K&uuml;ndigungsverfahren gegen die missliebige Lehrkraft eingeleitet hatte. Mit der Loyalit&auml;tserkl&auml;rung verkauften die entsprechenden Lehrpersonen ihre Seele. Viele konnten damit gut umgehen. Sie trennten strikte Privates von Beruflichem. F&uuml;r andere war dieses Doppelspiel psychisch sehr belastend. Jeden Tag ohne innere &uuml;berzeugung die tot&auml;lit&auml;re Ideologie der Sozialisten im Schulalltag umzusetzen, war anstrengend. Wer nicht ausbrennen wollte, musste einen eigenen Weg suchen. Dies passte aber den Bildungssozialisten wiederum nicht, so dass diese sog. &bdquo;Standards&ldquo; erliessen, die den Freiraum der kreativen Lehrkr&auml;fte noch mehr einengten. Lehrer W. hat diese totalit&auml;re Entwicklung an den Basler Schulen seit &uuml;ber 30 Jahren aktiv miterlebt. Seine Seele ist daran zerbrochen.</p>
<p class="MsoNormal">Es ist kein Zufall, dass der Pr&auml;sident der Basler Sozialisten Thomas Baerlocher gleichzeitig auch der Personalchef Schulen ist. Als Personalchef hat er die Macht, politisch unbequeme Lehrkr&auml;fte mittels frei erfundenen K&uuml;ndigungsgr&uuml;nden jederzeit zu entlassen. Baerlocher missbraucht dabei sein Amt und das Personalgesetz nach Lust und Laune. So l&auml;sst er z.B. v&ouml;llig gesunde und arbeitsf&auml;hige Mitarbeiter &uuml;ber die staatlichen Gesundheitsdienste in psychiatrische Verfahren verwickeln. Wer sich nicht psychiatrisieren lassen will, erh&auml;lt umgehend die K&uuml;ndigung wegen angeblich &bdquo;schwerer Pflichtverletzung&ldquo;. </p>
<p>  <span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Nicht alle Lehrpersonen sind dem zunehmenden Druck gewachsen. Mit den neuen Leitungsstrukturen werden die Basler Lehrkr&auml;fte in Zukunft noch mehr unter Druck gesetzt. Mit der neuen Volkschulleiterin Gaby Jen&ouml; wird sich die Situation sogar noch massiv versch&auml;rfen. Regierungsrat Eymann (LDP) und Ressortleiter Hans-Georg Signer (SP) haben in den letzten 8 Jahren das Basler Schulsystem zu dem gemacht, was es heute ist. Es ist zu hoffen, dass die Stimmb&uuml;rgerinnen und Stimmb&uuml;rger von Basel-Stadt den Hauptverantwortlichen Dr. Christoph Eymann f&uuml;r seinen totalit&auml;ren&nbsp; F&uuml;hrungsstil abstrafen und dessen Arbeitsvertrag mit dem Volk nicht mehr verl&auml;ngern werden. </span>      </p>
]]></content:encoded>
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		<title>OS-Rektorin trotz hängigem Strafverfahren befördert</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/07/31/40999-os-rektorin-trotz-hs-ngigem-strafverfahren-befs-rdert/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 02:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Posts]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Genehmigung von Regierungsrat Eymann wird OS Rektorin Gaby Jen&#246;
zusammen mit WBS Rektor Christian Griss ab 1. August 2009 in der sog.
Volksschulleitung als Stufenleiterin f&#252;r die Sekundarstufe I t&#228;tig sein.
Pikantes Detail: Gegen OS Rektorin Gaby Jen&#246; ist ein Strafverfahren h&#228;ngig
wegen Amtsmissbrauch, N&#246;tigung, Irref&#252;hrung der Rechtspflege, falscher
Anschuldigung und diversen anderen mutmasslichen Delikte. Die Vorw&#252;rfe sind
happig: Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Mit Genehmigung von Regierungsrat Eymann wird OS Rektorin Gaby Jen&ouml;<br />
zusammen mit WBS Rektor Christian Griss ab 1. August 2009 in der sog.<br />
Volksschulleitung als Stufenleiterin f&uuml;r die Sekundarstufe I t&auml;tig sein.<br />
Pikantes Detail: Gegen OS Rektorin Gaby Jen&ouml; ist ein Strafverfahren h&auml;ngig<br />
wegen Amtsmissbrauch, N&ouml;tigung, Irref&uuml;hrung der Rechtspflege, falscher<br />
Anschuldigung und diversen anderen mutmasslichen Delikte. Die Vorw&uuml;rfe sind<br />
happig: Ein engagierter und beliebter Lehrer soll von Rektorin Jen&ouml; massiv<br />
verleumdet worden sein. Um den unbequemen Lehrer loszuwerden, stellte die Rektorin<br />
diesen als akut selbst- und fremdgef&auml;hrliche Lehrkraft dar und zeigte ihn<br />
wegen angeblicher Drohung bei der Staatsanwaltschaft an. Der Staatsanwaltschaft<br />
gen&uuml;gten die haltlosen Anschuldigungen der Rektorin, um gegen die unbescholtene<br />
Lehrkraft mit einem v&ouml;llig &uuml;bertriebenen Polizeiaufgebot vorzugehen. Dass die<br />
Basler Staatsanwaltschaft unterdessen das Strafverfahren gegen die &uuml;bereifrige<br />
Rektorin eingestellt hat, &uuml;berrascht nicht. Die Staatsanwaltschaft ist<br />
offiziell unabh&auml;ngig, in Wirklichkeit aber dem Regierungsrat unterstellt. Der<br />
seit zwei Jahren freigestellte Lehrer hat unterdessen seine Rechte voll<br />
ausgesch&ouml;pft. Er hat gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft<br />
rekurriert und den Fall an die Rekurskammer des Strafgerichts weitergezogen.<br />
Obwohl die umtriebige Rektorin bereits vor Verwaltungsgericht gegen den Lehrer<br />
verlor und die von ihr verf&uuml;gte K&uuml;ndigung zur&uuml;cknehmen musste, ist sie nach wie<br />
vor nicht bereit, den Lehrer wieder arbeiten zu lassen. Da eine freigestellte<br />
Lehrkraft aber befreit ist von all ihren Aufgaben und Pflichten, d&uuml;rfte es<br />
Rektorin Jen&ouml; schwer fallen, dem v&ouml;llig unbescholtenen Lehrer eine &bdquo;schwere Pflichtverletzung&ldquo;<br />
anzudichten. Nur so ist es zu erkl&auml;ren, dass sie zu Zeit versucht, den Lehrer<br />
mit einer Weisung unter Androhung einer erneuten K&uuml;ndigung zu n&ouml;tigen, sich von<br />
einem Psychiater der Kantonalen IV-Stelle begutachten zu lassen. Regierungsrat Eymann<br />
unterst&uuml;tzt die zahlreichen<span style="">&nbsp;<br />
</span>Kompetenz&uuml;berschreitungen seiner Mitarbeiterin konsequent.<br />
Offensichtlich weiss der Vorsteher des Erziehungsdepartements genau, dass ihm<br />
die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Zeitung den R&uuml;cken frei halten.<br />
Dass die baz konsequent nichts &uuml;ber diesen unglaublichen Mobbing-Fall<br />
berichtet, ist kein Zufall. Vor zwei Jahren beteiligte sich das Basler<br />
Monopolblatt selber aktiv an der Hetzjagd gegen den engagierten Lehrer. Mit dem<br />
reisserischen Titel &bdquo;Lehrer wegen Drohungen freigestellt&ldquo; disqualifizierte sich<br />
die baz damals mit ihrem widerlichen Exekutionsjournalismus selber. Dass sich die baz<br />
damals sogar weigerte, die Richtigstellung des Lehrers als Leserbrief<br />
abzudrucken, gibt zu denken. Unterdessen arbeitet auch der damals verantwortliche<br />
Chefredaktor Ivo Bachmann nicht mehr bei der baz.<span style="">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Lehrmenschen, Lehrpersonen oder Lehrfunktionäre?</title>
		<link>http://Verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/07/30/40925-lehrmenschen-lehrpersonen-oder-lehrfunktions-re/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 04:59:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Was wir sagen und wie wir sprechen, schafft Wirklichkeit und ist Instrumentarium der Macht und des Ausschlusses.&#8221; Hans-Georg Signer, Ressortleiter Schulen des Kanton Basel-Stadt
&#8220;Als Fachleute f&#252;r Lehren und Lernen verstehen Lehrerinnen und Lehrer die Bildungsziele und das Bildungswesem als dynamisches System und sind offen f&#252;r Entwicklungen (&#8230;) und stehen gut begr&#252;ndeten und nachhaltig angelegten Reformen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Was wir sagen und wie wir sprechen, schafft Wirklichkeit und ist Instrumentarium der Macht und des Ausschlusses.&#8221; <br />Hans-Georg Signer, Ressortleiter Schulen des Kanton Basel-Stadt</p>
<p>&#8220;Als Fachleute f&uuml;r Lehren und Lernen verstehen Lehrerinnen und Lehrer die Bildungsziele und das Bildungswesem als dynamisches System und sind offen f&uuml;r Entwicklungen (&#8230;) und stehen gut begr&uuml;ndeten und nachhaltig angelegten Reformen positiv gegen&uuml;ber.&#8221;<br />Berufsleitbild des LCH</p>
<p>&#8220;Das ganze Bildungswesen verkommt (&#8230;) zusehends zu einer Trainingsanstalt von Fertigkeiten und Kompetenzen.&#8221;<br />Verena Soldati, Lehrerin  </p>
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		<title>Dr. Christoph Eymann und der Mobbingfall Lehrer H.</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 01:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Verwaltungsmobbing</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Posts]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit bald 25 Jahren war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. Vor bald drei Jahren erhielt H. mit Gaby Jen&#246; eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit bald 25 Jahren war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. Vor bald drei Jahren erhielt H. mit Gaby Jen&ouml; eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu dr&auml;ngen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus eine Eskalationsspirale, die zum Ziel hatte, Lehrer H. an den Rand eines Nervenzusammenbruches zu f&uuml;hren. Ihr willk&uuml;rliches und unangemessenes Vorgehen kann nur als &#8220;Mobbing&#8221; oder &#8220;Bossing&#8221; bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom Ressortleiter Schulen Hans-Georg Signer und dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann aktiv unterst&uuml;tzt.</p>
<p>Ausgangspunkt f&uuml;r das Kesseltreiben gegen Lehrer H. waren drei haltlose Beschwerden von drei linken alleinerziehenden M&uuml;ttern. Diese Beschwerden nahm Jen&ouml; ungepr&uuml;ft als als Vorwand, um von H. &uuml;ber kantonalen Gesundheitsdienste ein psychiatrisches Gutachten zu verlangen. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begr&uuml;ndung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr f&uuml;r sich selber und f&uuml;r seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher dr&auml;ngte die Vormundschaftsbeh&ouml;rde der Wohngemeinde von H. gar einen F&uuml;rsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) gegen H. zu verf&uuml;gen. Als H. davon erfuhr, war er schockiert und meldete sich beim Amtsarzt der Gesundheitsdienste schriftlich ab. Daraufhin verlangte der Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Dr&auml;ngen von Jen&ouml;, Baerlocher und Eymann die Verf&uuml;gung eines FFE von der Kantonalen Vormundschaftsbeh&ouml;rde BL. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater aber konnte kein FFE verf&uuml;gen, weil H. trotz unglaublichen Provokationen immer korrekt und h&ouml;flich blieb. Kurz nach dem Gespr&auml;ch wurde H. v&ouml;llig &uuml;berraschend von der Sondereinheit der Kapo BL &#8220;Barrakuda&#8221; &uuml;berfallen und H. landete im Basler Untersuchungsgef&auml;ngnis Waaghof. Jen&ouml; hatte H. einen Tag vorher bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und behauptet, der Lehrer habe Drohmails verschickt und sich mit G&uuml;nter Tschanun verglichen. Um diese Eskalationskaskade zu rechtfertigen, wurden im Nachhinein je ein Schreiben von der SHL Brunnmatt und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller konstruiert, die belegen sollen, dass sich die Teamkolleginnen von H. angeblich massiv von H. bedroht gef&uuml;hlt haben sollen. Tatsache ist, dass H. von s&auml;mtlichen Beteiligten stets ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktion&auml;re bewusst ein Klima der Angst konstruierten, um H. vorsorglich aus dem Schuldienst zu entfernen.</p>
<p> Die Reiz-Reaktions-Kaskade die H. w&auml;hrend seiner Sommerferien aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine &#8220;sich selbst erf&uuml;llende Prophezeiung&#8221; geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und seine Emotionen stets im Griff hatte. Die Warnungen von H. an die SHL und die SL Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu ver&ouml;ffentlichen, brachte H. einen rufsch&auml;digenden Artikel in der Basler-Zeitung ein. Der als &#8220;Lehrer droht Beh&ouml;rden&#8221; getitelte Text im Baslerstab und der als &#8220;Lehrer wegen Drohungen freigestellt&#8221; aufgemachte BAZ-Artikel stellten H. in rufsch&auml;digender Art und Weise &ouml;ffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die K&uuml;ndigung, mit der Begr&uuml;ndung, H. habe eine schwere Pflichtverletzung begangen, weil er den Termin beim Vertrauensarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr sch&auml;tzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jen&ouml;, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann konsequent ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine K&uuml;ndigung ein, allerdings ohne Erfolg. Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verh&auml;ltnis zu s&auml;mtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die Personalrekurskommission nicht. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Noch nicht behandelt wurde vom Strafgericht die Privatklage gegen Gaby Jen&ouml;, wegen Ehrverletzung. Das Verfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, ist von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt unterdessen eingestellt worden. Als Entsch&auml;digung f&uuml;r den unglaublichen Stress hat H. l&auml;ppische Fr. 1200.&#8211; vom Staat als Entsch&auml;digung erhalten. Signer und Eymann empfahlen den Eltern, den &#8220;Mobbing-Vorw&uuml;rfen&#8221; von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen unwahren Behauptungen von Dr. Christoph Eymann und sein angeblich &#8220;besorgtes&#8221; Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller lassen vermuten, dass die Entlassung des Lehrers H. von oberster Stelle geplant und umgesetzt worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgef&uuml;hrt. Trotzdem hat Inspektionspr&auml;sident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die K&uuml;ndigungsverf&uuml;gung bewilligt, ohne H. vorher anzuh&ouml;ren. Offensichtlich f&uuml;hren an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter &#8220;ernst&#8221; genommen werden. Damit wird es m&ouml;glich, das Personaldossier missliebiger Lehrkr&auml;fte mit negativem Material zu f&uuml;llen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchf&uuml;hren m&uuml;ssen. Kompetente und engagierte Lehrkr&auml;fte, die keine &#8220;kritiklose Untertanenmentalit&auml;t&#8221; zeigen, werden mit allen Mitteln ins &#8220;Burn-Out&#8221; oder in die &#8220;K&uuml;ndigung&#8221; getrieben. Wer noch &uuml;ber gen&uuml;gend Ressourcen verf&uuml;gt und sich getraut, Kritik am System zu &auml;ussern, wird vorsorglich mit &sect;25 des Personalgesetzes freigestellt. Unterdessen hat das Appellationsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verf&uuml;gte K&uuml;ndigung unrechtm&auml;ssig war.</p>
<p> Jetzt bef&uuml;rchtet Rektorin Gaby Jen&ouml; offensichtlich, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Nur so ist es zu erkl&auml;ren, dass sie H. mit drei K&uuml;ndigungsandrohungen bereits wieder das Leben schwer macht. Sie behauptet ernsthaft, dass die von H. ins Internet gestellten Fakten rufsch&auml;digend f&uuml;r den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das unrechtm&auml;ssige Vorgehen einiger Staatsfunktion&auml;re sch&auml;digt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umst&auml;nden geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkr&auml;fte Burn-Out gef&auml;hrdet ist und sich von den Vorgesetzten &#8220;nicht ernstgenommen&#8221; f&uuml;hlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene &#8220;Beratungsstelle f&uuml;r Lehrkr&auml;fte&#8221; &auml;ndert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und N&ouml;te der Lehrkr&auml;fte interessieren die Bildungsb&uuml;rokraten in Wirklichkeit &uuml;berhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird entweder dem Psychologen oder gar dem Psychiater zugef&uuml;hrt. Was H. in den letzten zwei Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jen&ouml; und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die pers&ouml;nliche Integrit&auml;t von Lehrer H. schwer verletzt und massiv traumatisiert. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann mittels Sprache Lehrkr&auml;fte und Eltern manipulieren und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als sog. Coach das Vertrauen von H. vors&auml;tzlich missbraucht hat, ist v&ouml;llig inakzeptabel. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale, h&auml;tte H. mittels FFE zum psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die Lehrer H. w&auml;hrend seiner Ferien aufgezwungene Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.</p>
<p>Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterst&uuml;tzung war &auml;usserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer vertrauens&auml;rztlichen Untersuchung als &#8220;schwere Pflichtverletzung&#8221; ein K&uuml;ndigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung f&uuml;hrte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Sunden dauerndes Telefongespr&auml;ch, kam &uuml;berraschenderweise zum Schluss, dass das rechtswidrige Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jen&ouml; kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte f&uuml;r Straftatbest&auml;nde wie Amtsmissbrauch, N&ouml;tigung, falsche Anschuldigung, Irref&uuml;hrung der Rechtspflege oder &uuml;ble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht bzw. das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:</p>
<p> &#8220;Zusammenfassend ergibt sich, dass die K&uuml;ndigung unrechtm&auml;ssig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gem&auml;ss &sect; 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientsch&auml;digung auszurichten.&#8221;</p>
<p> Leider ist die Urteilsbegr&uuml;ndung des Verwaltungsgerichts auch nicht &uuml;ber jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben besch&ouml;nigte das Gericht das Vorgehen von Rektorin Gaby Jen&ouml; als &#8220;Formfehler&#8221;. H&auml;tte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, w&auml;re er f&uuml;r immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise f&uuml;r &#8220;Mobbing&#8221; erkennen.</p>
<p> Zur Zeit versucht Rektorin Gaby Jen&ouml; Lehrer H. mit ihren zahlreichen unrechtm&auml;ssigen K&uuml;ndigungsandrohungen gef&uuml;gig zu machen. Sie h&auml;lt nach wie vor an ihrem Plan fest, Lehrer H. &uuml;ber einen bestellten Psychiater der kantonalen IV-Stelle aus seinem Beruf zu dr&auml;ngen. Regierungrat Eymann unterst&uuml;tzt das arglistige Vorgehen seiner Mitarbeiterin konsequent. Mit Dr. Christoph Eymann als Vorsteher des Erziehungsdepartements wird die Burnout-Rate bei den Lehrkr&auml;ften in den n&auml;chsten vier Jahren noch einmal markant ansteigen.</p>
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