Hans Georg Signer – ein ausgefuchster Kommunikationsprofi

June 24th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Hans Georg Signer bekommt von der Basler Zeitung als Pressesprecher des Ressort Schulen keine guten Noten. Die baz schreibt wörtlich:

“Hans Georg Signer firmiert offiziell nicht als Pressesprecher, er zählt aber zu den am meisten zitierten Staatsvertretern Basels. Bei Journalisten berüchtigt, weil er als früherer Lehrer und Schulrektor gerne auch Stilnoten vergibt und nicht nur Inhalt, sondern auch Form der Berichterstattung beeinflussen will. Die von ihm gebilligte Leserbriefaffäre zeigt, dass auch umstrittene Methoden zum Instrumentarium seiner Medienarbeit gehören.”

Leider bleibt die baz bei ihrer Analyse einmal mehr an der Oberfläche. Auch Lehrer H. hat sich ausführlich mit Hans Georg Signers Tricks auseinandergesetzt. Wenn man Lehrer H. glauben will, wendet Hans Georg Signer nicht nur umstrittene Methoden an, sondern auch klar rechtswidrige. So manipulierte dieser angeblich an zwei Elternabenden zusammen mit seiner Mitarbeiterin OS Rektorin Gaby Jenö die betroffenen Eltern derart perfid, dass diese am Schluss glauben mussten, Lehrer H. sei rechtmässig entlassen worden. In der Basler Zeitung hatte Hans Georg Signer vorher vollmundig verkündet:

“Fest steht, dass der Lehrer an der OS nicht mehr unterrichtet.”

Unterdessen ist Lehrer H. zwar immer noch rechtswidrig freigestellt, aber die Kündigung wurde vom Verwaltungsgericht am 18.12.07 aufgehoben.

Wenn man die zahlreichen Schreiben Hans-Georg Signers im Mobbingfall Lehrer H. analysiert, kommt man zum Schluss, dass Ressortleiter Signer die Interessen des Erziehungsdepartements ohne Rücksicht auf Verluste knallhart vertritt. Wenn man davon ausgeht, dass Hans-Georg Signer als ausgefuchster Kommunikationsprofi auch vorsätzlich die Unwahrheit ausspricht, bekommen die stereotypen Aussagen Signers plötzlich einen Sinn. Hier ein paar Beispiele für Signers Desinformations- und Vernebelungstaktiken:

“Dass mein Telefon von 12. August mit dem Besuch des Notfallpsychiaters in Ihrer Wohnung zeitlich zusammenfiel, war reiner Zufall. Ich hatte von diesem Besuch keine Kenntnis und ich wusste zu jenem Zeitpunkt auch nichts vom Polizeieinsatz, wie er am gleichen Tag erfolgte.”

“Gerne bestätige ich, dass Frau Gaby Jenö die Strafanzeige gegen Herrn H. mit meinem Wissen und meiner Unterstützung eingereicht hat.”

“Ich verwahre mich dagegen, Ihnen irgendwelche Dokumente vorenthalten zu haben.”

“Ihre Bemerkung über die Abhängigkeit des Inspektionspräsidenten weise ich in aller Form zurück.”

“Aus meiner Sicht haben Rektorat und Inspektion im Rahmen von Gesetz und Verordnung korrekt gehandelt und entschieden.”

“Ich kann Sie nur um Verständnis bitten, dass das Herstellen einer vollen Transparenz aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.”

“Sie dürfen davon ausgehen, dass es im Kanton Basel-Stadt keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt.”

“Ich komme zum Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung oder für einen Verstoss gegen Gesetz und Verordnung vorliegen. Vielmehr haben sie innerhalb des Rahmens ihrer Entscheidungsbefugnisse verantwortungsvoll und angemessen ihren Auftrag erfüllt.”

“Damit ist nicht eine unkritische Untertanenmentalität eingefordert, sondern das Akzeptieren des Umstands, dass es eine weisungsbefugte Schulleitung gibt, die im Rahmen von Gesetz und Verordnung die Interessen des Schulganzen zu vertreten hat.”

“Es gibt keinen Anhaltspunkt, wonach Lehr- und Leitungspersonen an der mutwilligen Konstruktion von unberechtigter Kritik an Ihrer Person und an ihrem Verhalten oder an der Schaffung eines Sie diskriminierenden Klimas beteiligt waren.”

“Die Freistellungsverfügung und die Kündigung sind sachlich begründet.”

“Es ist nicht zutreffend, dass Frau Jenö die fristlose Kündigung gefordert hat.”

“Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes konnte die Schulleitung über die Kündigungsgründe im einzelnen nicht orientieren.”

“Das Verhalten der Schul- und Schulhausleitung liegt innerhalb ihres Ermessenspielraum und ist nicht zu beanstanden.”

“Wir bedauern auch, dass die Medien diesen Fall aufgenommen haben.”

“Sie sind überzeugt, sehr geehrter Herr H., dass ein Komplott von Eltern, ED, Polizei, Politik und Medien Ihnen böse will. In der Zwischenzeit glaube ich nicht mehr daran, dass es mir gelingen wird, Sie davon zu überzeugen, dass es weder ein Komplott gegen Sie noch verschwörungsähnliche Geheimorganisationen gegeben hat.”

Hans Georg Signer ist Politiker bei der SP. Mit seinem Parteipräsidenten und Personalchef Thomas Baerlocher hat er die Basler Schulen fest im Griff. Wer nicht spurt, wird genötigt sich krankschreiben zu lassen. Wer sich nicht krankschreiben lassen will, wird als “bedrohlich” verleumdet, freigestellt und dem IV-Psychiater zugeführt. Zum Glück hat sich Lehrer H. von seinen Vorgesetzten nicht ins Burnout-Syndrom treiben lassen. Sein Psychiater hält in einem fundierten Gutachten fest, dass H. völlig gesund und arbeitsfähig ist.

Der angeblich liberale Regierungsrat Dr. Christoph Eymann schaut dem arglistigen Mobbing-Treiben in seinem Departement schon seit bald zwei Jahren zu. Das neue Personalgesetz wird dazu missbraucht, Lehrkräfte die nicht linientreu sind, aus dem Schuldienst hinauszumobben. Mobbing wird von den Verantwortungsträgern als “Unterstützung” schöngeredet. Damit setzt das Basler Erziehungsdepartement die düsteren Orwell-Visionen vorsätzlich in die Realität um. Auch die Wahrheit wird im Erziehungdepartement neu definiert. So stand im Schulblatt kürzlich zu lesen: Die neuen Leitungsstrukturen seien keine “Hierarchisierung”, keine “Ökononomisierung” und kein “Durchgriff von oben nach unten”. Nur Lehrkräfte mit “unkritischer Untertanenmentalität” glauben dieser arglistigen Propaganda. Es ist höchste Zeit, dass das Basler Stimmvolk realisiert, das der geplante Totalumbau der Basler Schulen ein Produkt der Globalisten ist, welche mit ihrer Neuen Weltordnung (NWO) den Weltfaschismus etablieren möchten. Wollen wir wirklich so leben, wie die Protagonisten in Orwells “1984″ oder Huxleys “Brave new World”?

Orwells “1984″, Neusprech und HarmoS

June 16th, 2008 by Verwaltungsmobbing

George Orwells 1984 ist längst zu einer scheinbar nicht mehr erklärungsbedürftigen Metapher für totalitäre Verhältnisse geworden. Mit atemberaubender Unerbittlichkeit zeichnet der Autor das erschreckende Bild einer durch und durch totalitären Gesellschaft, die bis ins letzte Detail durchorganisierte Tyrannei einer absolut autoritären Staatsmacht. Seine düstere Vision hat einen beklemmenden Wirklichkeitsbezug, dem sich auch der Leser von heute nur schwer entziehen kann.

Im Orwell-Staat wird eine neue Sprache verordnet, das sogenannte “Neusprech”. Zusammen mit dem sogenannten “Zwiedenk” soll den Menschen das Denken abgewöhnt werden. Orwell beschriebt eindrucksvoll, wie durch Veränderung der Sprache der Manipulation des Volkes durch die herrschende Klasse Tür und Tor geöffnet werden kann. Besonders deutlich wird das, wenn die unmenschlichsten Züge eines Systems mit wohllautenden Namen besetzt sind. So gibt es zum Beispiel ein “Liebesministerium”. Es sorgt nicht etwa für den liebevollen Umgang der Menschen untereinander, sondern “lehrt” den Abtrünnigen und Andersdenkenden mittels grausamster Foltermethoden den “Großen Bruder” zu lieben. Im “Ministerium für Wahrheit” werden Geschichte und Gegenwart dem gegenwärtigen politischen System angepasst. Wahr ist, was der “Große Bruder” als wahr definiert. Dem Volk wird klargemacht, dass alles immer schon so war, wie es jetzt ist. Anderslautendes wird aus Zeitschriften und Büchern und damit aus dem Gedächtnis der Menschen systematisch entfernt. Das “Friedensministerium” hingegen plant “Friedensmissionen”, die nichts anderes sind als Kriegseinsätze. Wer wollte sich da noch wundern, dass sich hinter “Lustlagern” Zwangsarbeitslager der übelsten Art verbergen. Der Roman über die Zerstörung des Menschen durch eine perfekte Staatsmaschinerie “wurde zu einem Jahrhundertbuch, sein Titel eine klassische Prägung wie die Morus-Utopia, und aus dem Spiel ist Ernst geworden.” (Der Spiegel)

“Orwell geht es um den Geist, der universal in Nicht-Geist umschlagen könnte. Spirituell hieße das, Gott dem Satan auszuliefern.” (Rheinische Post) George Orwell, geboren 1903 in Motihari, Indien, verdingte sich zunächst bei der indischen Polizei in Birma. Er gab den Dienst aber 1927 aus Protest gegen die britischen Kolonialherren auf. Orwell schlug sich dann als Tellerwäscher, Vagabund und Lehrer durch, bis er im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der Republikaner erneut zu den Waffen griff. Er starb 1950.

HarmoS – der Weg in den Bildungsfaschismus:

Nach 20 Jahren linker 68iger-Politik holt nun – endlich – die SVP zum Gegenstoss ins linke Kernland aus: der Bildungspolitik. Seit Jahrzehnten experimentieren hier die Linken ungehindert mit sozialistischen Phantasien an unserer Jugend.

Eine Reform folgt der nächsten, Bildung wird immer teurer und schlechter. War früher eine Matura ein Leistungsausweis, verlassen heute zunehmend linke Möchtegern-Che Guevaras die Mittelschulen um dann die darauffolgenden Jahren in einem sinnlosen Politologie- und Medienwissenschaftsstudium zu vertrödeln. Das Parteibuch hilft ihnen dann nicht selten zu einer Stelle in der Verwaltung oder in der Watteindustrie.

Jene, die die Reformen kritisierten, wurden gemobbt oder sogar als Sektierer verleugnet. Beispielsweise konstruierte Hugo Stamm des Tagesanzeigers die Mähr einer Sekte, die sich des Schulsystem bemächtigen will. Lehrer, die nicht stramm links waren, wurden sofort als Mitglieder dieser Sekte an den Pranger gestellt. Darüber werden wir noch berichten.

Projekt Harmos – totale Verstaatlichung der Kindererziehung

Mit dem Projekt HarmoS will die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Zentralisierung der Volksschule in die Wege leiten. HarmoS überträgt dem Staat die Verantwortung für die «Werktags- Kindererziehung» von Montag bis Freitag jeweilen 07.00 bis 18.00 Uhr.

Verstaatlichung der Erziehung

HarmoS verordnet die obligatorische Schulpflicht für sämtliche Kinder ab dem vierten Altersjahr. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Kinder mit Entwicklungs-Rückstand sollen heilpädagogische Sonderberatung erhalten, den Eltern wird die Erziehungskompetenz für Kinder ab dem vierten Lebensjahr abgesprochen.

HarmoS will eine Schule, deren Klassen nicht mehr von Klassenlehrern geführt werden, sondern von einem Lehrerkollegium im «Teamplay». HarmoS nimmt den Stimmbürgern wesentliche Rechte zur Gestaltung der Volksschule weg.

Gewaltentrennung aufgehoben

HarmoS, ein für die ganze Schweiz vorgesehenes Konzept für die Volksschule, wurde allein von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erarbeitet. Die kantonalen Parlamente waren von jeglicher Detailberatung ausgeschlossen. Sie können zum fertigen HarmoS-Projekt einzig entweder Ja oder Nein sagen. Modifizierungen sind ausgeschlossen.

Die Konferenz der Erziehungsdirektoren setzt sich aus Exekutivpolitikern zusammen. Legislative Kompetenz wurde ihr nie eingeräumt. Als Organ ist diese Konferenz weder in der Bundesverfassung noch in den Kantonsverfassungen vorgesehen. Sie hat sich ihre legislative Kompetenz eigenmächtig angemasst.

Funktionäre verdrängen Eltern


Für die an jeder Schule obligatorisch einzurichtenden Tagesstrukturen ist eine Zusatzfinanzierung durch die Eltern vorgesehen, die allerdings nicht kostendeckend ist. Defizite hätte demnach die gesamte Öffentlichkeit zu tragen. Den Eltern werden Beiträge nach Reichtumssteuer-Modell zugemutet, also abgestuft nach Einkommen.

Auf eidgenössischer Ebene sind bereits Anstrengungen im Gang, dass für regelmässige Kleinkind-Betreuung nur Fachkräfte mit Diplom-Abschluss zugelassen werden dürfen. Im Klartext: Grosseltern dürfen in absehbarer Zukunft ohne solches Diplom Enkelkinder nicht mehr regelmässig betreuen. Auf diese Weise erzwingt HarmoS die Auslastung der öffentlichen Tagesstrukturen. Kinderbetreuung ab viertem Altersjahr soll Staatsaufgabe werden.


Pädagogisch fragwürdig


Das Modell HarmoS ist auch aus pädagogischer Sicht fragwürdig: Einerseits verspricht es jedem Kind «individuelles Lerntempo». Wie dies in Zeugnisnoten berücksichtigt werden soll – darüber fehlen bis heute genauere Angaben. Bereits festgelegt wurde indessen, dass Sonderklassen für schwächer begabte und schwierige Kinder und Jugendliche aufgehoben werden sollen. Der Schulunterricht für alle soll künftig generell in Normalklassen erfolgen, denen zusätzliche Heilpädagogen zur persönlichen Betreuung von Schülern mit Schwierigkeiten zugeteilt werden. Ein Modell, das in der Praxis kaum befriedigende Resultate erbringen wird.


Negativ-Wettbewerb


Abenteuerlich erscheint uns auch die Idee, die Schulen künftig auf der Grundlage eines «Sozial-Indexes» zu finanzieren. Schulen, die nachweisen können, dass sie eine überdurchschnittliche Anzahl von Kindern aus «unterprivilegierten Milieus» zu unterrichten haben, sollen markant höhere Staatsbeiträge erhalten als Schulen mit Kindern aus «normalen» Milieus. Im Wettbewerb um Finanzmittel werden sich Schulen darauf ausrichten, in ihrem Haus möglichst viele «Unterprivilegierte» nachweisen zu können. Je negativer sich die eigene Schule präsentieren kann, desto mehr Geldmittel können locker gemacht werden. Das Streben nach Qualität bleibt dagegen unbelohnt.

Die Funktion der Schule in der neuen Weltordnung

June 16th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Was wird in den neuen Schulen gelehrt und gelernt?

Die neue Unterrichtsmethode in den öffentlichen US-amerikanischen Schulen wird als “performance based education”, “outcome-based education” (OBE), “progressive education”, “direct instruction”, “mastery learning” oder “quality learning” bezeichnet. Am geläufigsten ist die Bezeichnung “ergebnisbezogener Unterricht” (“outcome-based education”).

  • Alle Schulkinder in den staatlichen Schulen werden von den elitären Wissenschaftlern und Forschern im Dienste der NWO als “Versuchstiere” angesehen, und deswegen müssen sie behavioristische Unterrichtsmethoden über sich ergehen lassen.

Ziel ist die Überführung der Haltungen/Meinungen/Verhaltensweisen des Schülers vom Ist-Zustand in den gewünschten Soll-Zustand per Konditionierung. Der gewünschte Soll-Zustand ist durch ein Spektrum von vorher festgelegten, messbaren Richtlinien (“nationale Standards” oder “Ergebnisse”, deshalb “ergebnisbezogener Unterricht”) in Bezug auf das Denken, Fühlen und Verhalten gekennzeichnet und seine Erzielung wird mittels Einstellungstests festgestellt.

Der Soll-Zustand tritt dann ein, wenn der Schüler folgende Lernziele erreicht hat:

  • Schlechte Lese-und Schreibfähigkeit,
  • mittelmäßig ausgeprägtes logisches und analytisches Denkvermögen,
  • Beherrschung der “politisch korrekten” Ansichten zu Reizthemen,
  • die je nach Situation auch variieren können (Situationsethik),
  • hohe Sozialkompetenz/Teamfähigkeit/Konformität,
  • kein Traditionsbewusstsein,
  • Weltbürgermentalität,
  • hohe Sensibilität für Umweltschutzfragen, usw.

Der Schüler wird über die Methode der “Werteklärung” (“values clarification”) und des “Sensitivitätstrainings” (“sensivity training”) im Rahmen von Gruppendiskussionen oder von computergestützten Lernprogrammen – unter Gruppendruck und Notendruck -zum Soll-Zustand hingeführt. Wie bereits erwähnt, wurde dies alle zuvor im “National Training Laboratory Institute” (NTL-Institut) erfolgreich praktiziert.

In der Schule werden die Einstellungen/Meinungen des Schülers, die ja quasi diejenigen des Elternhauses widerspiegeln per Tests untersucht. Der erfolgreiche Abschluss einer Klassenstufe bedeutet also, dass der Schüler den Übergang vom jeweiligen Ist-Zustand zum Soll-Zustand (so wie ihn die Eliten haben wollen) gelungen ist. Heutzutage müssen US-amerikanische Schüler die Beherrschung der verlangten NWO-Qualifikationen und NWO-Einstellungen unter standardisierten Testbedingungen vorweisen können.

  • Traditionelles Wissen und Vernunft wurden durch politisch korrekte Haltungen/Einstellungen/Meinungen ersetzt, deren Vorhandensein die für die “Weltbürgerschaft” notwendige “geistige Gesundheit” anzeigt.

Geprüft wird, ob der Schüler das gewünschte Verhalten (gemäß der staatlichen, “nationalen”, globalen Standards) in der jeweiligen thematischen Lehreinheit zeigt (alles unter dem Vorwand “Lernen in lebensnahen Situationen”, Rollenspiele, Praxisorientierung, Vorbereitung zur Vermeidung eines “Praxisschocks”).

Das Wissen wird nur in einem vorgesehenen Kontext/Zusammenhang vermittelt-ohne theoretischen Hintergrund und ohne Einbettung der Lerninhalte in einen übergeordneten Zusammenhang (dadurch werden zukünftige naive Arbeitnehmer/Facharbeiter mit Tunnelblick herangezüchtet, die bloss Knöpfchen/Tasten drücken, nicht über den eigenen Tellerand schauen können und ansonsten völlig abhängig von Kollegen und Vorgesetzten sind, endloser Fortbildungszwang, Zertifikatdschungel).

Schüler sollen wie Computer Informationen wertneutral verarbeiten, ohne diese analysieren, vergleichen, gewichten und beurteilen zu können .

Das gleiche Schema findet sich übrigens auch in den Assessment Centern, wo angeblich nur ermittelt wird, ob die erforderlichen beruflichen Qualifikationen vorhanden sind. In Wirklichkeit werden auf ethisch bedenkliche Weise Einstellungen/Meinungen/Verhaltnsweisen des Bewerbers in gestellten Situationen erfasst und bewertet. Schließlich will man ja angepasste, unterwürfige Mitarbeiter, die im Namen der Firma zu allen Schandtaten bereit sind.

(vgl. Satanismus)

Zitat aus dem Buch

Brave New Schools

von Berit Kjos:

“OBE is not education. It is social engineering which is being done with taxpayer’s children, using taxpayers’ dollars, against taxpayers’ values and standards and which uses behavior modification and values clarification to control the level of knowledge acquired and change attitudes, behaviors, beliefs and values. OBE restricts academic achievement to the level of the lowest achiever. No student will achieve more than another. Fast learners will be held back until slow learners catch up.”

Übersetzung:“Beim ergebnisbezogenen Unterricht (OBE) handelt es sich nicht um Schulbildung. Er ist eine soziale Technologie [in Anlehnung an Gentechnologie], welche an den Kindern der Steuerzahler durchgeführt wird– unter Verwendung der Steuergelder der Steuerzahler, und gegen die Werte und Standards der Steuerzahler, und welche die Verhaltensmodifikation und die Werteklärung zur Kontrolle des Stands des erworbenen Wissens und zur Veränderung von Haltungen, Verhaltensweisen, Glaubensmeinungen und Werte benutzt. Der OBE reduziert das [allgemeine] akademische Leistungsniveau auf den Level des Leistungsschwächsten. Kein Student wird mehr leisten [können] als ein anderer. Schnell lernende Schüler werden solange ausgebremst, bis langsam lernende Schüler den Anschluß gefunden haben.”

Kommentar: Beim ergebnisbezogenen Unterricht kommt es nur auf das Ergebnis an. Wie es zustande gekommen ist, interessiert nicht. Die Schüler werden in Projektgruppen eingeteilt. In jeder Gruppe sind gute, durchschnittliche und schlechte Schüler. Natürlich engagieren sich die guten Schüler am meisten und machen auch die Arbeit der schlechten mit. Hauptsache, das Klassenziel/Lernziel wird errecht, d.h. die gestellte Aufgabe gelöst. Sowohl für die guten als auch für die schlechten Schüler ist diese Lernsituation auf die Dauer unbefriedigend.

  • Der gute Schüler lernt, dass es sich nicht lohnt, sein Bestes zu geben, da alle in der Gruppe unabhängig von ihrem Beitrag gleich gut benotet werden. Der schlechte Schüler lernt, dass es sich nicht lohnt, sich anzustrengen, da andere ja seine Arbeit für ihn machen.

Unter dem Vorwand “Teamfähigkeit” zu lernen, wird das sozialistische / kommunistische Prinzip vermittelt:

Der einzelne hat die eigenen Interessen der Gruppe unterzuordnen – für das Gemeinwohl ohne Gegenleistung zu arbeiten (daher auch der Ausbau des Dienstleistungssektors mit schlecht ausgebildeten Mitarbeitern). Da die Lehrer nur Moderator/Beobachter ist, fällt es dem besten Schüler zu, die schwachen Schüler an das Ziel heranzuführen. Sie müssen ihr Lerntempo an das Lerntempo der langsamen anpassen, was auf lange Sicht demotivierend ist. Besser wäre es, den besseren Schülern schwierigere Aufgaben zu geben und diese im Erfolgsfall zu loben, da sie mehr geleistet haben. Ausserdem schafft diese Projektarbeit/Solidarität mit den Schwächeren Verwirrung, weil gleichzeitig ein Konkurrenzkampf in anderen Fächern, wie z.B. Sport, herrscht.

Zitat aus dem Buch “Brave New Schools”:

“Why do American businesses send components to other countries for manufacture or assembly? The answer: Labor is cheaper. So, OBE is dumbing down our students so they will work for lower wages to allow American businesses to compete in the world market.”

Übersetzung:

“Warum verschicken amerikanische Betriebe Bauteile/Einzelteile zur Bearbeitung oder zum Zusammenbau in andere Länder? Die Antwort lautet: Die Arbeit ist [dort] preiswerter. Also sorgt der OBE dafür, dass unsere Schüler/Studenten so verdummt werden, dass sie für niedrigere Löhne arbeiten werden, damit die amerikanischen Firmen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind.”

Kommentar:

Das übliche: Unter dem Vorwand der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden Nettogehälter gekürzt und Sozialleistungen gestrichen.

Zitat:

“OBE is designed to produce “politically correct” students who will fit into a world community by removing intellectual and moral differences between Americans and citizens of other countries.”

Übersetzung:

“Der OBE ist so angelegt, dass er “politisch korrekt” denkende und handelnde Schüler/Studenten erzeugt, die in die Weltgemeinschaft hinein passen, indem er geistige und moralische Unterschiede zwischen den Amerikanern und den Bürgern aus anderen Ländern ausmerzt.”

Zitat:

“Since it is the outcomes that become the basis for receiving one’s diploma (certificate of [initial] mastery, CIM), their importance is paramount. They replace academic subjects. Consider the focus of your child’s school day consisting of subjects such as identifying the community’s problems, civil rights defended worldwide, solving interpersonal problems and conflicts, using the environment responsibly, being worldwide citizens, understanding and accepting diversity.”

Übersetzung:

“Da es beim Erwerb des Diploms (Zertifikat der Erstbefähigung, CIM) auf die Test/Prüfungs-Ergebnisse ankommt, sind sie von überragender Bedeutung. Sie ersetzen akademische Fächer. Denken Sie einmal darüber nach, dass der Schwerpunkt an einem Schultags Ihres Kindes auf solchen Themen wie “Ermittlung der kommunalen Probleme”, “weltweit verteidigte Bürgerrechte”, “Lösung zwischenmenschlicher Probleme und Konflikte”, “Nutzung der Verantwortung für die Umwelt”, “Dasein als Weltbürger”, “Verständnis und Akzeptanz von Diversität” liegt.”

Ursprünge des OBE:

Benjamin S. Bloom (1913-1999), ein Psychologe und James H. Block entwickelten diese Unterrichtsform, die zum ersten Mal 1965 in einem PPBS-Programm aufgetaucht war (The Source of the River of Pollution, “Planning, Programming, Budgeting System”, by Cavell Bean, Educator Publications, 1972). OBE geht auf eine Arbeit des Behavioristen B.F. Skinner zurück. 1977 entwirft der Harvard-Soziologieprofessor William Spady den organisatorischen Rahmen für die Implementierung des OBE.

Grundlage für die Aufstellung der Lernziele ist Benjamin Bloom’s “Einteilung von Lernzielen” (“Taxonomy of Educational Objectives”) aus dem Jahr 1956:

Aus der realitätsverzerrenden Taxonomie geht hervor, dass die Qualifikationen “Wissen, Verständnis, Anwendung” als “gering” eingestuft werden, dabei bilden sie gerade die Grundlage für “höhere” Fertigkeiten (Higher Order Skills, HOTS) wie “Analyse, Synthese, Bewertung”. Ohne oder mit verzerrtem Faktenwissen können Schulkinder leicht der Manipulation zum Opfer fallen. Durch die Zensur der Wissensbasis eines Schülers (unterste Ebene in der Pyramide) kann der Lehrer das Denken des Schülers steuern. Und was bildet die Wissensbasis von Lehrer und Schüler? Zensierte, manipulierte Lehrbücher und Lernmaterialien!

Wie man in Basel-Stadt selbstständig denkende Lehrkräfte ausgrenzt

June 10th, 2008 by Verwaltungsmobbing
  1. Unsachliche und verunglimpfende Eltern-Beschwerden werden von der Schulhausleitung vorbehaltslos ernst genommen.
  2. Die Schulhausleitung geht ihren Aufgaben und Pflichten nicht nach und leitet die polemischen Eltern-Attacken an die Schulleitung weiter.
  3. Auch die Schulleitung befindet die herabwürdigenden Schreiben der drei linken Mütter als korrekt und verordnet der Lehrkraft ein sog. Coaching beim Leiter des Schulpsycholgischen Dienstes.
  4. Der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes setzt noch eins oben drauf und verleumdet die Lehrkraft hinter dessen Rücken zum angeblichen “Borderliner”.
  5. Die Anstellungsbehörde bzw. die Schulleitung nimmt den Steilpass des Psychologen auf und verleumdet die Lehrkraft bei den Gesundheitsdiensten als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer.
  6. Ein Vertrauensarzt der Gesundheitsdienste versucht die Lehrkraft telefonisch zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu überreden.
  7. Der Personalleiter schreibt eine sog. Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde.
  8. Da sich die Lehrkraft gesund fühlt, lehnt sie eine vertrauensärztliche Untersuchung ab.
  9. Dadurch fühlt sich die Anstellungsbehörde bedroht und stellt die Lehrkraft frei.
  10. Die Lehrkraft sucht sich einen Anwalt.
  11. Der Ressortleiter versucht die Lehrkraft zu nötigen, sich krankschreiben zu lassen.
  12. Da die Lehrkraft sich nicht krankschreiben lassen will und auch die Einladung des Amtsarztes nicht wahrnehmen möchte, erstattet die Anstellungsbehörde Strafanzeige wegen angeblicher Drohung.
  13. Der Vertrauensarzt beantragt gleichzeitig einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) um der Lehrkraft zwangsweise die Freiheit zu entziehen.
  14. Obwohl sich die Lehrkraft deutlich von den Taten Günther Tschanuns distanziert, behauptet der vom Amtsarzt bestellte Notfallpsychiater, die Lehrkraft habe sich mit Tschanun “identifiziert”.
  15. Die Staatsanwaltschaft lässt die Lehrkraft durch eine Sondereinheit an seinem Wohnort verhaften, muss ihn aber wieder auf freien Fuss setzen, weil die Drohung nur im Kopf der Anstellungsbehörde stattgefunden hat.
  16. Ein Baslerstab-Journalist erfährt “zufällig” von der rechtswidrigen Verhaftung des Lehrers und erfindet eine Story mit dem Titel “Lehrer bedroht Behörden”, ohne aber vorher den Lehrer kontaktiert zu haben.
  17. Die baz greift den Baslerstab-Artikel auf und erfindet eine Story mit dem Titel “Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt”.
  18. Die Lehrkraft schreibt in Form eines Leserbriefes eine Richtigstellung zum rufschädigenden Artikel in der baz, welcher natürlich nicht veröffentlicht wird.
  19. Die Anstellungsbehörde zieht eine fristlose Entlassung der Lehrkraft in Betracht.
  20. Der Regierungsrat möchte angeblich eine “Eskalation” vermeiden und ordnet eine “ordentliche” Kündigung an.
  21. Die Lehrkraft rekurriert gegen die Kündigungverfügung, der Rekurs wird aber von der Personalrekurskommission abgewiesen.
  22. Die Lehrkraft rekurriert gegen den Entscheid der Personalrekurskommission. Das Verwaltungsgericht gibt der Lehrkraft recht und hebt die Kündigung auf.
  23. Die Anstellungsbehörde lässt die Lehrkraft weiterhin nicht arbeiten, sondern weist diese unter Androhung einer erneuten Kündigung an, sich von einem Vertrauensarzt der Gesundheitsdienste vertrauensärztlich untersuchen zu lassen.
  24. Aus Angst vor einer erneuten Kündigung, lässt die Lehrkraft die vertrauensärztliche Untersuchung über sich ergehen.
  25. Der Vertrauensarzt nimmt die Sicht der Lehrkraft nicht im geringsten ernst und empfiehlt ihr, sich von einem von den Gesundheitsdiensten empfohlenen Psychiater begutachten zu lassen.
  26. Die Lehrkraft lehnt dankend ab und präsentiert ein Gutachten seines eigenen Psychiaters, welches der Vertrauensarzt vorsätzlich nicht akzeptiert.
  27. Die Anstellungsbehörde erlässt die Weisung, dass sich die Lehrkraft von einem von den Gesundheitsdiensten empfohlenen Psychiater begutachten lassen muss.
  28. Die Lehrkraft weist die Weisung als rechtswidrig zurück und verlangt von der Anstellungsbehörde eine beschwerdefähige Verfügung.
  29. Die Anstellungsbehörde behauptet, eine beschwerdefähige Verfügung sei nicht nötig und begeht damit eine Rechtsverweigerung.
  30. Der Rechtsvertreter der Lehrkraft verlangt von der Anstellungsbehörde eine rekursfähige Verfügung, weil die angeordneten psychiatrischen Abklärungen bei einem Gutachter der IV-Stelle Basel-Stadt als schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft zu taxieren sind.
  31. Die Anstellungsbehörde behauptet erneut, eine rekursfähige Verfügung sei nicht nötig und begeht damit erneut eine Rechtsverweigerung. Sie droht der Lehrkraft zum 5. Mal mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
  32. Die Lehrkraft verzichtet definitiv auf die Begutachtung durch den IV-Psychiater, lässt sich aber jederzeit gerne von seinem eigenen Psychiater begutachten.
  33. Fortsetzung folgt …

Die dritte Kündigungsandrohung

June 7th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Mit Beschluss vom 18.12.07 stellte das Basler Verwaltungsgericht fest, dass die durch OS Rektorin Gaby Jenö verfügte Kündigung betreffend Lehrer H. missbräuchlich war. Trotzdem hindert Gaby Jenö Lehrer H. weiterhin vorsätzlich daran, seinen Aufgaben und Pflichten als Lehrer nachzugehen. Unterdessen hat Gaby Jenö Lehrer H. zum dritten Mal die Kündigung angedroht. Mit Schreiben vom 2.6.08 nötigt sie Lehrer H., sich vom angeblich “unabhängigen” Dr. med. Daniel Fasnacht psychiatrisch begutachten zu lassen. Damit greift Gaby Jenö ein weiteres Mal massiv in die geschützten Grundrechtspositionen von Lehrer H. ein. Wörtlich schreibt sie:

“Wie Ihnen Herr E. Odenheimer anlässlich der vertrauensärztlichen Untersuchung bereits mitteilte, ist aufgrund der heutigen Aktenlage eine unabhängige psychiatrische Begutachtung zur rechtsgenüglichen Abklärung Ihrer Arbeitsfähigkeit unabdingbar.”

Einmal mehr verdreht Gaby Jenö in ihrem Schreiben wieder Ursache und Wirkung. Es ist aktenkundig, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten klar festhält, dass Lehrer H. zu 100% arbeitsfähig ist. Leider akzeptiert der stellvertretende Kantonsarzt Dr. E. Odenheimer dieses Gutachten nicht. Er stützt sich dabei auf die Exploration des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler, der Lehrer H. an seinem Wohnort belästigte, weil Gaby Jenö Lehrer H. bei den Basler Gesundheitsdiensten als selbst- und fremdgefährlichen potentiellen Gewalttäter denunziert hatte. Glücklicherweise wurde die gesamte Exploration zufälligerweise aufgezeichnet. Das Tondokument beweist eindeutig, dass sich Lehrer H. während des Gesprächs mit dem Notfallpsychiater äusserst korrekt verhielt, während Dr. Markus Spieler sein Amt auf massivste Art und Weise missbrauchte. Obwohl Lehrer H. sich während der Exploration klar von Amokläufer Günther Tschanun distanzierte, schrieb Dr. Markus Spieler in seinem Bericht an den Staatsanwalt, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun “identifiziert”. Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer wurde von Lehrer H. auf diese Tatsache aufmerksam gemacht, trotzdem stellte dieser den Bericht des mutmasslich kriminellen Notfallpsychiaters nicht im geringsten in Frage. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der von Dr. med. Eric Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. med. Daniel Fasnacht das von den verschiedenen Staatsfunktionären aufgebaute Lügengebäude um Lehrer H. mit grosser Wahrscheinlichkeit zu bestätigen hat.

Lehrer H. hat gegen die diversen Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Nötigung erstattet. Da die Basler Staatsanwaltschaft aber sämtliche Strafverfahren mittels fragwürdigen Begründungen eingestellt hat, blieb Lehrer H. nichts anderes übrig, als bei der Rekurskammer des Strafgerichts gegen die Einstellungen zu rekurrieren. Wer in Basel-Stadt seine Rechte wahrnehmen will, wird zuerst einmal massiv zur Kasse gebeten. Wer die happigen Vorschüsse nicht innerhalb eines Monats begleicht, verspielt umgehend seine Rechte.

Lehrer H. hofft, dass die in der Basler Kantonsverfassung erwähnte Gewaltenteilung tatsächlich existiert. Sollte die Rekurskammer des Basler Strafgerichts das brisante Tondokument aber als Beweismittel nicht zulassen, wäre wenigstens der Mythos der Gewaltenteilung geklärt.

Lehrer H. wird sich kaum von einem Psychiater begutachten lassen, der im Auftrag seiner Chefin ein angeblich “unabhängiges” Gutachten erstellen soll. Wäre Lehrer H. tatsächlich ein potentieller Gewalttäter, hätte er nicht mit stoischer Gelassenheit die zahlreichen Übergriffe der diversen Staatsfunktionäre ertragen. Dank der tatkräftigen Unterstützung von Eltern und Schulkindern hat Lehrer H. noch genügend Kraft, sich gegen eine erneute Kündigung zu wehren. Die vom Ressort Schulen vorsätzlich nicht gewürdigten Akten beweisen deutlich, dass Lehrer H. ein beliebter, engagierter und kompetenter Lehrer ist, der von seiner neuen Chefin Gaby Jenö offensichtlich aus persönlichen Gründen nach Strich und Faden fertig gemacht wird. Der Brief der betroffenen Eltern an Ressortleiter Hans Georg Signer zeigt deutlich, dass nicht Lehrer H. psychiatrisch begutachtet werden sollte, sondern Rektorin Gaby Jenö, die ihre Macht als Anstellungsbehörde offensichtlich drastisch zum Nachteil von Lehrer H. missbraucht:

Sehr geehrter Herr Signer


Wir beziehen uns auf den Brief von Frau G. Jenö vom 24.09.2006, in dem sie uns informierten, dass Herr Alain Bricola und Frau Verena Aebersold bis zu den Sommerferien 2007 die Fächer Musik bzw. Deutsch und Geschichte weiter unterrichten werden. Da wir auf ein erfolgreiches erstes Schuljahr mit Herrn H. zurück schauen, können wir nur hoffen, dass dieses zweite OS-Jahr für unsere Kinder – und auch für uns Eltern – zu einem positiven Erlebnis wird.


Zum besseren Verständnis möchten wir das Erlebte und unsere Wahrnehmung mit Herrn H. als Lehrer der Klasse 1e dokumentieren.


1. Der Klassenlehrer

An diversen Schulbesuchen, Elterngesprächen und Elternabenden konnten wir ein durchwegs positives Bild von Herrn H. als Klassenlehrer gewinnen. Wir haben gespürt, dass er mit Freude und persönlichem Engagement unterrichtet und er für das Wohl und die Zukunft der Kinder besorgt ist. Herr H. stellt als Lehrer hohe Anforderungen, er verlangt den Kindern viel ab, weiss sie aber zu begeistern. Seine Zielstrebigkeit und Motivation hat sich auch auf unsere Kinder übertragen. In ihrer Leistungsstruktur ist die Klasse eher heterogen, Herr H. hat es jedoch verstanden, auch die eher schwächeren Schülerinnen und Schüler zu motivieren und anzuspornen. Als Wesentlich ist festzuhalten, dass die Kinder Herrn H. sehr vermissen.


2. Der Deutschunterricht

Die Grammatik erarbeitete Herr H. mit den Kindern mit Hilfe von Aufsätzen, Gruppenarbeiten und Vorträgen mit vorgegebenen Themen und von den Kindern ausgewählten Büchern. Dieser abwechslungsreiche Unterricht förderte das selbstständige Arbeiten unserer Kinder und eine hohe Fertigkeit in der Anwendung der deutschen Sprache.

Nach Aussage von Frau V. Aebersold ist der Wissensstand in Deutsch unserer Kinder auf sehr hohem Niveau und den Vorgaben des Lernplans voraus. Dies ist nach der hohen Lernbereitschaft unserer Kinder auch der Verdienst von Herrn H..


3. Der Musikunterricht

Der Musikunterricht von Herrn H. war für unsere Kinder eine Bereicherung. Er hat es verstanden den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen. Mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. In den Musicals “Die Horrorweihnacht” und “Mit dem Ballon um die Welt” verstand es Herr H., unsere Kultur und Gesellschaft zu spiegeln und mit Witz und Satire sowohl Kinder als auch Erwachsene anzusprechen und zu unterhalten. Wir haben es stets genossen und uns über die begeisterte Mitarbeit unserer Kinder gefreut. Dank seiner fachlichen Kompetenz und der praxisorientierten Umsetzung konnte er den Kindern die Theorie leicht verständlich machen, die Freude am gemeinsamen Musizieren – mit einem für uns beachtlichen Hörerlebnis – vermitteln und ihnen das Gefühl geben, in einer Big-Band zu spielen.


4. Das Lager und der Filmabend

Ein ca. 90 Min. Film hat uns Einblick in das Musiklager im Mai gegeben und die positiven Eindrücke der Eltern, die im beim Lager geholfen hatten, weiter verstärkt. Im Film als auch am Filmabend selbst war spürbar, dass es sowohl den Kindern als auch dem Lagerteam viel Spass gemacht hat. Die Kinder äusserten sich im Film spontan über ihr Wohlbefinden, fassten Erlebtes zusammen, lachten über selbst erfundene Reime und missglückte Musicalszenen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur das abwechslungsreiche Programm mit Musik, Sport und Spiel und die gute Kameradschaft unter den Kindern zum Erfolg beigetragen hat, sondern auch das Einfühlungsvermögen von Herrn H., die Kinder in ihren Launen und Stimmungen abzuholen und aufzufangen.


5. Die Schlussfolgerung:

Wir haben Herrn H. als sehr engagierten und fachlich äusserst kompetenten Lehrer erlebt. Das zweite und dritte OS-Jahr ist für die Entwicklung und den späteren Weg unserer Kinder sehr entscheidend. Durch die aktuelle Situation sehen wir die bisher gesicherte Qualität und vor allem die Kontinuität in Frage gestellt und sind durchaus – entgegen Ihrer Aussage am Elternabend Ende August – “Betroffene”. Wir und vor allem unsere Kinder bedauern es sehr, dass Herr H. seine Klasse nicht mehr unterrichten darf – umso mehr, da uns seitens Schulbehörde kein verständlicher Grund genannt werden kann.


Auch wenn die neuen Lehrkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Beste geben, für unsere Kinder ist dieses “Nicht-unterrichten-dürfen” durch Herrn H. ein grosser Verlust, ja eine verpasste Chance. Wir sind der Meinung, dass Herr H. durchaus in der Lage ist, unsere Kinder weiter zu unterrichten, speziell unsere Kinder wünschen sich Herrn H. wieder zurück. In einem anderen Fall im Brunnmattschulhaus wurde es einem Lehrer auch ermöglicht, nach Meinungsverschiedenheiten, nur eine seiner beiden Klassen weiterzuführen.


Wir hoffen, dass bei Ihnen positive Rückmeldungen gleich viel Gewicht haben wie negative!


Mit freundlichen Grüssen


Eltern der Klasse 2e

Die Sicht des Justizministers Dr. Guy Morin

June 5th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Lieber Herr H.

Herzlichen Dank für die Kopie Ihres Mails an meinen Kollegen Regierungsrat Christoph Eymann. Ihrem Mail entnehme ich, dass Sie sich in einer grossen Not befinden. Dies tut mir aufrichtig leid. Als Vater eines Ihrer Schüler, kann ich bestätigen, dass ich bei den Schulbesuchen im Schuljahr 05/06 immer einen sehr guten Eindruck von Ihrem Unterricht und den von Ihnen angeleiteten Projekten, wie Musicals oder Schullager, bekommen habe und auch entsprechende Rückmeldungen meines Sohnes erhalten habe.

In die direkten Auseinandersetzungen mit Ihren Vorgesetzten und Ihrem Arbeitgeber kann ich mich aber nicht einmischen. Ich bin aber auch überzeugt, so wie ich alle Beteiligten kenne, dass diese fair und menschlich geführt werden.

In der Hoffnung, dass sie eine für alle Seiten befriedigende Einigung finden verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Guy Morin

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 1)

May 26th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigensteller bestritten. Der Anzeigensteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die geplante Ausgrenzung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz und dessen anschliessende Psychiatrisierung. Tatsächlich ist der Anzeigensteller aufgrund dieser unglaublichen Intrige seit bald zwei Jahren arbeitslos.

Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür

Amtsmissbrauch

Nötigung

Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigensteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreit. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigensteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigensteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Brief an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die unrechtmässige Entlassung vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.

Marianna Arquint gibt während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hat, Denise Haberthür hat beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll geführt. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzlich herbeigeführte Ausgrenzung des Anzeigenstellers. Demzufolge haben die beiden Schulhausleiterinnen ihr Amt zum Nachteil des Anzeigenstellers massiv missbraucht.

Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller

Verletzung des Berufsgeheimnisses

Amtsmissbrauch

falsche Anschuldigung

Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö hat den Anzeigensteller genötigt, ein “Coaching” bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigensteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen indirekten Diffamierungen bei seinen Vorgesetzten massiv. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: “Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.” Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller vorsätzlich, sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich “aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigenstellers”, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. Diese Aussage Gutzwillers ist massiv wahrheitswidrig. Der Anzeigensteller war zu keiner Zeit aggressiv und hat nie “massive Drohungen” geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigensteller jemandem gedroht haben soll. Wenn der Anzeigensteller während der beiden Elterngespräche “massive Drohungen” ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Hätte der Anzeigensteller in den beiden Elterngesprächen tatsächlich Drohungen geäussert, wären diese auch in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden.

Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) werden keine “massiven Drohungen gegen über den Eltern” erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigensteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coachings hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigensteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigensteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck “Mobbing” aber von angeblich “massiven Drohungen” ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigenstellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigensteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 8

Tatsächliches zu Gaby Jenö

Amtsmissbrauch

Falsche Anschuldigung

Irreführung der Rechtspflege

Nötigung

Üble Nachtrede

Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigensteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06

Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, dass er gelesen hätte, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten “Drohung” in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigensteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt haben. Mit ihrer Anzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der STAWA gibt sie selber zu, dass der Anzeigensteller sie persönlich nie bedroht habe.

Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigensteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit dem Thema Mobbing in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informieren wollte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher “massiver Drohung” bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist hinterhältig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigensteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigensteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, nicht nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigensteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer böswilligen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigensteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigensteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigensteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 2)

May 26th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Tatsächliches zu Thomas Baerlocher

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.

Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die falschen Anschuldigungen Baerlochers lösen bei der Vormundschaftsbehörde eine Reaktion aus, die den Anzeigensteller erneut unter Druck gesetzt hat. Baerlocher Schreiben diffamiert den Anzeigensteller vorsätzlich und ist massiv wahrheitswidrig und hat nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik.

“Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.”

Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06

Mit dem Schreiben vom 7.7.06 weckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.

Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06

“Von ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.”

In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung der Anzeigensteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Das Appellationsgericht hat in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu betrachten waren. Allerdings bestätigt Baerlocher, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigensteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass alle Beteiligten den Anzeigensteller psychisch massiv unter Druck setzten, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigensteller völlig gesund ist und nur durch eine willkürliche Freistellungsverfügung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigensteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.

Tatsächliches zu Hans Georg Signer

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Hans Georg Signer hat den Anzeigensteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigensteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigenstellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hat. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigensteller bei seinem Anruf genau zum “richtigen” Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigensteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigensteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich “aufgewühlten und verzweifelten Eindruck” hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigensteller zu jeder Zeit vorsätzlich ins Leere laufen lassen und diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigensteller vom 7.7.06 sah Signer ursprünglich “wenig bis gar keine Gefahr”, die vom Anzeigensteller ausging.

Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06

Der von Signer erwähnte “fürsorgerische Aspekt” ist als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit hat Signer vorsätzlich versucht, den Anzeigensteller zu nötigen, eine schwere Pflichtverletzung zu begehen und sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigensteller zu “motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben”. Das intransparente Verhalten von Signer hat mit Offenheit, Vertrauen und Fairness nichts zu tun, daher ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.

Es ist aktenkundig, dass der Anzeigensteller Hans Georg Signer mittels E-Mail immer wieder auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer zwar die ausstehenden Mails nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigensteller gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigensteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese ihm von Signer aber nur häppchenweise gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.

Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06

Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigenstellers und damit nicht befugt, dem Anzeigensteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen kaum dem Datenschutz. Es hätte zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigensteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigensteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei Mütter mit dem Anzeigensteller besprochen.

Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigensteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Marc Meier

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 eindeutig wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15

Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigensteller zum ultimativen Albtraumerlebnis wurde. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigensteller angeblich von verschiedenen Personen “als bedrohlich empfunden” wurde. Obwohl der Anzeigensteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigensteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.

Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:

“Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.”

Der Hinweis “mittels FFE” ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller vorsätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte ihm der Psychiater am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er den Anzeigesteller in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren müsse. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 14

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanziert, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun identifiziert. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung. Da der Anzeigensteller nicht im geringsten ahnen konnte, was überhaupt mit ihm gespielt wurde, sprach dieser nichts ahnend von einem “Sandkastenspiel”. Heute ist dem Anzeigensteller klar, dass das Vorgehen der zahlreichen Akteure nur ein einziges Ziel hatte, nämlich die Entfernung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz.

Beweis: CD 1, Track 12

Da der Anzeigensteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 1, Track 9-14

Die Tonaufzeichnung beweist, dass der Anzeigensteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde und nie Drohungen äusserte. Ausserdem beweist das Tondokument eindeutig, dass des Anzeigensteller keineswegs unter einem angeblichem “Verfolgungswahn” leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.

Aufgrund dieser Tatsachen ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigenstellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als “absolut professionell” bezeichnet, ist bösartig und menschenverachtend. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigensteller einen “Verfolgungswahn” anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse kriminell und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot dieses Psychiaters geahndet werden.

Verfahrenskosten:

Der Anzeigensteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigensteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.

Rechtsbegehren:

Der Rekurs des Anzeigenstellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Strafverfahren gegen die Täterschaft sollen wieder eröffnet werden. Der Anzeigensteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise, für eine fundierte Anklage.

Dr. Christoph Eymann deckt die Angeschuldigten

May 24th, 2008 by Verwaltungsmobbing


“Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Die “subjektiven Wahrnehmungen” der Angeschuldigten

May 24th, 2008 by Verwaltungsmobbing

Aufgrund der 9 Strafanzeigen von Lehrer H. gegen Gaby Jenö und Konsorten wurden die 9 Beklagten im Jahre 2007 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum aktuellen Basler Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements vernommen. Konsequent stritten die Angeschuldigten sämtliche Fakten ab. Im Lügennetz, welche die Täterschaft um Lehrer H. konstruiert hatte, wurden aber allmählich erste Ungereimtheiten sichtbar, die von Staatsanwältin Eva Eichenberger jedoch mittels einseitiger Einstellungsbeschlüsse vorsätzlich wieder vertuscht wurden.

Schulhausleiterin Marianna Arquint gab zum ersten Mal zu, dass sie wichtige Notizen zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte. Gleichzeitig aber behauptete sie frech, Lehrer H. sei damit einverstanden gewesen.

Richtig ist: Lehrer H. wollte Kopien dieser Notizen, weil sie bestätigten, dass die Gespräche konstruktiv verliefen. Marianna Arquint verweigerte Lehrer H. aber konsequent, diese Notizen zu kopieren.

Schulhausleiterin Denise Haberthür wollte sich nicht mehr daran erinnern, ob beim zweiten Elterngespräch ein Protokoll erstellt wurde. Sie wusste aber noch genau, weshalb die Schulhausleitung in ihrem Brief an die Schulleitung von drastischen Problemen mit Lehrer H. gesprochen habe. Wörtlich meinte sie dazu:

“All diese Probleme wurden uns von vertrauenswürdiger Seite zugetragen, teilweise auch schriftlich.”

Mit dieser Aussage beweist Denise Haberthür, dass es an der Orientierungsschule üblich ist, mittels Eltern-Denunziationen gezielt Lehrpersonen in die Arbeitslosigkeit zu treiben.

Schulhausleiter Benjamin Liebherr behauptete, es hätte zu keiner Zeit Absprachen mit dem von Gutzwiller empfohlenen Team-Supervisor Roger Dreyfus, Herrn Gutzwiller und dem Amtsarzt gegeben.

Richtig ist: Gutzwiller empfahl Lehrer H. eine Psychoanalyse, Gutzwiller brachte Roger Dreyfus als Team-Supervisor ins Spiel und Roger Dreyfus wollte Lehrer H. eine Psychotherapie aufschwatzen..

Rektorin Gaby Jenö gab überraschend zu, dass Lehrer H. sie nie persönlich bedroht habe.

Sie habe als Rektorin aber ausschliesslich ihre Verantwortung gegenüber ihrer Kollegen und auch gegenüber von Herr H. wahrgenommen. Wörtlich steht in den Akten:

“Gemäss vorliegendem Strafverfahren haben Sie Lehrer H. mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender Kündigung konkret in die Arbeitslosigkeit getrieben.”

Antwort von Gaby Jenö: “Nein, das habe ich nicht gemacht.”

Auch der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller war sich anlässlich seiner Befragung keiner Schuld bewusst. Als er gefragt wurde, weshalb er Lehrer H. als potentiellen Gewalttäter dargestellt habe, berief er sich auf seine Schweigepflicht. Als er gefragt wurde, warum er das zweite Gespräch abgebrochen habe, versuchte er mit einer unglaubwürdigen Lügenstrategie seine Haut zu retten. Seine “Wahrnehmung” teilte er folgendermassen mit:

“Dazu muss ich noch ergänzen, dass sich sein Verhalten und seine verbalen Äusserungen und unverbalen Äusserungen an diesen Elterngesprächen, dermassen aggressiv gewesen sind, dass ich das Gespräch abgebrochen habe. Wenn ich Rektor gewesen wäre, hätte ich Sofortmassnahmen ergriffen. Das war dermassen unter der Gürtellinie. Lehrer H. hatte die Fassung verloren. Er wusste nicht mehr, was er machte. Ich kann den Wortlaut nicht mehr genau wiedergeben. Aber es waren massive Bedrohungen gegenüber den Eltern, der Schulhaus- und Schulleitung. Die Drohung bestand darin, dass er die Eltern als Lügner darstellte.”

Richtig ist: Lehrer H. hatte in diesem Gespräch eine aggressive Mutter in ruhigem und sachlichen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass der Inhalt der Strafaufgabe ihrer Tochter die Wahrheit spiegle und damit die “Wahrnehmung” der Mutter nicht mehr glaubwürdig sei.

Personalchef Thomas Baerlocher gab indirekt zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht gebrochen hatte. Er formuliert es mit den Worten:

“Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Peter Gutzwiller, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.”

Indirekt gab Baerlocher auch zu, dass man Lehrer H. zu einer angeblichen “Psychotherapie” nötigen wollte. Wörtlich heisst es:

“Fakt ist, dass es mir und allen darum gegangen ist, dass Herr H. sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetzt.”

Amtsarzt Dr. Marc Meier, der Lehrer H. konsequent die Akteneinsicht verwehrt hatte, behauptete, frech, er habe nie die Absicht gehabt, Lehrer H. die Akteneinsicht zu verweigern. Immerhin offenbarte er zum ersten Mal die Gründe, weshalb Lehrer H. mittels eines Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) aus dem Verkehr hätte gezogen werden sollen. Wörtlich heisst es:

“H. wurde von verschiedenen Personen als bedrohlich empfunden.”

Auch die Aussagen von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler bestätigen, dass vorsätzlich versucht wurde, die Bewegungsfreiheit von Lehrer H. mittels FFE einzuschränken. In den Akten heisst es:

“Die Anklage widerspiegelt das subjektive Erleben von Herrn H. und stimmt nicht mit den Tatsachen überein. Es fand eine normale psychiatrische Exploration statt. Es ging dann aber schon um die Frage der Einweisung. Es ging primär um die Frage eines FFE. Mit einem FFE verbunden ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Meine Vorgehensweise war absolut professionell.”

Auch Ressortleiter Hans Georg Signer gab indirekt zu, Lehrer H. genötigt zu haben, sich krankschreiben zu lassen. Signers Wortwahl lautete folgendermassen:

“Zutreffend ist, dass ich Herrn H. mehrmals versuchte zu motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben.”

Auch bestätigte er seine tendenziösen Briefe an die Staatsanwaltschaft und an die Gesundheitsdienste. In Signers Sprache heisst es:

“Ich habe in sachlicher Art einen objektiven Sachverhalt den zuständigen Amtsstellen zugestellt, der mir zum Schutze aller Involvierten wichtig erschien.”

Fazit: Die Aussagen der 9 Angeschuldigten bestätigen, dass Lehrer H. vorsätzlich mittels unhaltbaren “subjektiven Wahrnehmungen” der Täterschaft massiv psychisch unter Druck gesetzt wurde. Zahlreiche Indizien weisen darauf hin, dass Lehrer H. mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik hätte entsorgt werden sollen. Lehrer H. hat sich aber in sämtlichen Situationen äusserst korrekt und professionell verhalten.

In einer zufällig entstandenen Tonaufnahme, wird das Vorgehen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler eindrücklich dokumentiert. Darin beweist Lehrer H., dass er auch in einer äusserst unangenehmen Situation immer ruhig und anständig bleibt. Das Tondokument zeigt in seiner vollen Objektivität, wie Lehrer H. von einem arglistigen “Notfallpsychiater” massiv provoziert wird. Dabei wird nicht das subjektive Erleben von Lehrer H. sichtbar, sondern die äusserst brisante objektive Wahrheit. Da die Tonaufnahme dem Zufall zu verdanken ist und ausschliesslich der Wahrheitsfindung dient, dürfte es der Rekurskammer des Basler Strafgerichts gut anstehen, das brisante Beweismaterial vollumfänglich zu würdigen.